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Allgemeine Newsschlagzeilen vom 13.06.2017 (Fußball allgemein)

Ulrich, Mittwoch, 14.06.2017, 14:48 (vor 2505 Tagen) @ Franke

Aber "als Zuschauer auf dem Fußballplatz"? Wenn er damit 4000 € im Monat verdienen kann, dann scheint er Ahnung zu haben von dem, was er da macht. Wenn er nur 400 € im Monat verdienen würde, wäre es dann in Ordnung? Und wenn er seine beruflichen Erfahrungen verwertet, indem er Kriminalromane schreibt, die ihm noch mehr einbringen als das Fußballspiele gucken?

Grundsätzlich darf kein Arbeitgeber einem Mitarbeiter eine Nebenbeschäftigung verwehren, das dürfte auch bei Beamten gelten. Es gibt aber durchaus Grenzen. So darf beispielsweise der Umfang der Nebentätigkeit nicht so groß werden dass die Haupttätigkeit darunter leidet. Zudem darf es keine Interessenkollisionen geben.

Hier aber liegt das Problem wohl an anderer Stelle. Der Beamte ist krank geschrieben und Dienstunfähig. Da stellt der Dienstherr vermutlich die berechtigte Frage wieso der Mann zwar nicht für ihn, durchaus aber für diejenigen arbeiten kann die seine Nebentätigkeit bezahlen arbeiten kann. Zudem könnte diese Nebentätigkeit durchaus den Gesundungsprozess negativ beeinflussen.


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