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Nach Unfallflucht: BVB-Spieler Raphael Guerreiro muss vor Gericht (BVB)

OliJ, BV, Mittwoch, 03.05.2017, 12:59 (vor 3167 Tagen) @ Weeman

Wobei man auch sagen muss, für einen selbst ist der Hergang immer "klar".

Hier sitzen die Leute zwischen den Stühlen. Der Geschädigte ruft an "Eurer war schuld"...und der Versicherungsnehmer ruft an "der andere spinnt - ich bin nicht schuld"
Oft denken die Leute dann "das ist doch MEINE Versicherung die muss zu mir stehen usw."
Nein.....hier wird versucht neutral und objektiv zu bewerten wie es gewesen sein kann.
Steht Aussage gegen Aussage (beide sagen der andere ist rückwärts auf einem Parkplatz gefahren), dann wird nur 50% bezahlt.
Das sich beide ungerecht behandelt fühlen...jo. Das ist leider so aber ein Gericht entscheidet da auch nicht anders.


Bezüglich Deiner Entscheidung. Da gibt es OLGs (!!!) die genau das so entschieden haben (von der Haftung (Schuldfrage) her).
Das viele Sachen aber aus dem Gutachten rausgezogen werden (Verbringungskosten usw.) ist oft so und meiner Meinung nach (bei fiktiver Abrechnung - ohne Reparatur) auch gerechtfertigt.

Wobei da der Geschädigte immer eine andere Ansicht haben wird, was auch völlig normal ist :-)


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