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Kleiner Pro-Tipp (Sonstiges)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 19.04.2017, 19:10 (vor 3428 Tagen) @ Basti Van Basten

Wenn man nur die Kabelbinder der Wahlplakate durchtrennt und sie nicht entwendet, geht man straffrei aus, weil weder Diebstahl noch Beschädigung. ;)

Das wäre mir neu. Auch bezüglich der Kabelbinder dürfte es sich um Sachen handeln. Und die werden kaum in deinem Alleineigentum stehen. Somit 303 StGB (+)


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