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Gerichtsprozess im Sommer (BVB)

AdamSmith, ..., Montag, 07.11.2016, 17:58 (vor 3330 Tagen) @ hubert

Vielleicht erinnert sich der ein oder andere, dass es im Sommer ein Verfahren vor dem VG Gelsenkirchen gab, ob der BVB-eigene Ordnungsdienst eine Überwachungserlaubnis braucht. Da hat das VG Gelsenkirchen zu gunsten des BVB entschieden [VG Gelsenkirchen, 19 K 5500/2015, 27.09.2015]. Keine Ahnung ob die Stadt dagegen Berufung eingelegt hat.

Es gibt eine Sonderregelung, die der DFB relativ intransparent mit der Innenministerkonferenz ausgehandelt hat, nachdem vereinseigene Ordnungsdienste keine Überwachungserlaubnis brauchen. Das ist aber informell und nicht sauber rechtlich geregelt, trotzdem vom VG Gelsenkirchen bestätigt.

Das Problem ist dann, dass sich die Polizei Dortmund (meiner Meinung nach zurecht) weigert, die Ordner trotzdem in den relevanten Datenbanken der Sicherheitsbehörden zu überprüfen, da sie keine Rechtsgrundlage hierfür sehen. Da stimmt ihnen das Land zu.

Der Hinweis auf den Gesetzgeber erscheint mir fadenscheinig, denn manchmal DARF man tun, was weder verboten noch explizit VORGESCHRIEBEN ist.

Es kommt auf die Sichtweise an, der Staat, bzw. seine handelnden Agenten brauchen eine rechtliche Grundlage für ihr Handeln. Hat der Staat kein Gesetz oder Verordnung auf die er sich berufen kann, kann er nicht tätig werden. Als Bürger darf ich grundsätzlich alles, was nicht ausdrücklich verboten ist. Je nach persönlicher philosophischer Grundausrichtung kann man da natürlich grautöne sehen.


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