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Dr.House, Montag, 08.08.2016, 15:19 (vor 3693 Tagen) @ Pete H.

Im übrigen duldet das digitale Hausrecht keine Willkür und damit meine ich nicht meinen Fall.


Das wäre mir neu.


LG Bonn: AZ 10 O 457/99


Wir schreiben das Jahr 2016.

Ein 17 Jahres altes Urteil. Ein Urteil über Chatrooms. Volltreffer (Vorsicht Ironie)

Du weißt, wie alt unsere respektablen Gesetze in der Regel sind?
Und dass es in der Sache keinen Unterschied zwischen Chatroom und Forum gibt?

Hier ein einfach zu verstehender Artikel über das Urteil:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Willkuerlicher-Ausschluss-aus-Chat-ist-rechtswidrig-update-24401.html


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