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Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum (BVB)

Sascha, Dortmund, Sonntag, 11.12.2016, 20:46 (vor 2705 Tagen)

Liebe Forumsschreiber und -schreiberinnen,

vor einiger Zeit gab es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs - siehe Tagesschau.de - nachdem Seitenbetreiber auch für Urheberrechtsverletzungen auf anderen Seiten verantwortlich gemacht werden können, wenn sie hierauf verlinken.

Längere Zeit war unklar, wie dieses grundsätzliche Urteil in der Praxis Anwendung finden würde, zumal der EuGH einige Fragen offen ließ. In einem kürzlich abgehaltenen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg wurde über einen Fall entschieden, in dem ein Online-Artikel mit einem fremden Foto bebildert worden war, ohne dass der Fotograf einer Veröffentlichung in dieser Form seine Einwilligung erteilt hatte. Darüber hinaus hatte ein Dritter auf seiner Homepage wiederum auf diesen Artikel verlinkt. Das Landgericht Hamburg urteilte: Auch wenn der Dritte das Foto nicht selbst auf seiner Website eingebunden hatte, beging er durch das bloße Setzen eines Links zum Artikel mit dem unberechtigt genutzten Bild bereits eine Urheberrechtsverletzung.

Natürlich widerspricht dieses Urteil jeder Logik und Nutzung des Internets, denn am Ende steht, dass kommerzielle Seiten bei Verlinkungen auf andere Homepages prüfen müssen, ob auf dieser Seite gegen Urheber- oder Nutzungsrechte verstoßen wird. Das ist für uns, die schwatzgelb.de ehrenamtlich in ihrer Freizeit betreiben, natürlich nicht zu leisten. Zwar ist offen, ob eine Seite wie unser Forum überhaupt dieser Prüfungspflicht unterliegt, aber wir möchten auf Nummer sicher gehen.

Da Inhalte anderer Medien jedoch auch wichtige Diskussionsbeiträge für unser Forum darstellen, wollen wir Verlinkungen nicht grundsätzlich verbieten, sondern wenigstens Links auf folgende Seiten, die wir als sicher betrachten, zulassen:

BVB.de, Welt.de, SZ.de, Spon.de, Faz.net, Zeit.de, Kicker.de.

Ausgenommen sind Artikel, die fremde Beiträge aus sozialen Netzwerken wie Twitter oder Facebook einbetten. Hier werden teilweise durch Nutzer hochgeladene Fotos oder andere Inhalte veröffentlicht, deren Rechtssituation wir nicht einschätzen können (z. B. „So lacht das Netz …“ oder Profilbilder).

Für uns ist das auch nicht befriedigend, aber die einzige Alternative zum völligen Linkverbot. Eine umfassende Rechtsprüfung anderer Seiten ist für uns nicht zu leisten, Strafzahlungen müssen wir jedoch unbedingt vermeiden.

Wir bitten Euch also, ab sofort ausschließlich nur noch die oben genannten Seiten zu verlinken und die Seite, auf die der Link zielt, auch in der Linkbezeichnung zu nennen. Links auf andere Seiten oder mit unklaren Bezeichnungen werden wir löschen.

Unterstützt uns bitte und haltet Euch an diese Vorgaben. Vielen Dank!

Linkangabe analog zu youtube?

Wiber, Dienstag, 13.12.2016, 14:09 (vor 2704 Tagen) @ Sascha

Koennte man Artikel "verlinken", wie es hier auch bezueglich youtube gehandhabt wird? Man waehlt zum Beispiel einen Betreff "PROFIS | tolles Video auf youtube" und im eigentlichen Text steht sowas wie "watch?v=xyz". Dann weiss jeder, was zu tun ist, aber es ist weder eine komplette url angegeben, noch gibt es einen Direktlink.

Liesse sich das auch fuer andere Seiten derart regeln? Also man waehlt einen Betreff der Art "PROFIS | tolles Interview mit xzy auf foo.com" und posted dann im eigentlichen Text alles in der url, was nach "foo.com" kommt.

Linkangabe analog zu youtube?

Sascha, Dortmund, Dienstag, 13.12.2016, 14:12 (vor 2704 Tagen) @ Wiber

Nein. Ich glaube, ihr habt da so eine falsche Vorstellung. Es gibt keine Black- und Whitelists, an denen wir uns orientieren und sagen können, das ist ok und das nicht. Und so lange die Lage so diffus bleibt wie sie ist, machen wir das bitte so wie angegeben.

Linkangabe analog zu youtube?

Wiber, Dienstag, 13.12.2016, 14:15 (vor 2704 Tagen) @ Sascha

Ok, absolut verstaendlich; hatte nur sichergehen wollen.

Ist wieder frei

Sascha, Dortmund, Montag, 12.12.2016, 14:44 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Hier kann weiter diskutiert werden. Thread ist als Doublette gesperrt angelegt.

Grauzone Filehosting-System

naftnevE, Eventfan, Montag, 12.12.2016, 14:25 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Da ich unten bisher keine Antwort bekommen habe: Bei dem Urteil geht es doch in erster Linie darum, den Graubereich der Linkbereitstellung für verschlüsselte Dateien auf Filehostern einzudämmen. Wenn man sieht, wie viele Tausend Downloads allein bei c....to und zippyshare inmerhalb von wenigen für manche Dateien auf dem Counter stehen, kann man erahnen, was die Linkseite (durch Werbung) verdient. Denen wollen die an die Wäsche, nicht schwatzgelb.de - auch wenn es sich per se bei beiden Seiten um die 'Gewinnerzielung' handelt.

Natürlich kann ich verstehen, dass ihr weder Ärger noch möglicherweise enstehende Kosten gebrauchen könnt.

Grauzone Filehosting-System

Sascha, Dortmund, Montag, 12.12.2016, 14:28 (vor 2705 Tagen) @ naftnevE

Das Urteil des LG Hamburg betrifft aber eben nicht so einen Filehoster. Der Geist des Urteils des EuGH ist ja auch eher nebensächlich, wenn ein Landesgericht den Wortlaut in anderer Hinsicht auslegt.

Grauzone Filehosting-System

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 13.12.2016, 15:11 (vor 2704 Tagen) @ Sascha

Das Urteil des LG Hamburg betrifft aber eben nicht so einen Filehoster. Der Geist des Urteils des EuGH ist ja auch eher nebensächlich, wenn ein Landesgericht den Wortlaut in anderer Hinsicht auslegt.

Schreibt eure Abgeordneten an und nervt sie so lange, bis dass der fliegende Gerichtsstand abgeschafft wird!

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

hanno29, Berlin, Montag, 12.12.2016, 14:09 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

nur eine kurze Frage. fallen auch ausländische Links darunter, oder kann man diese weiter posten?

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

Klopfer ⌂, Dortmund, Montag, 12.12.2016, 17:51 (vor 2705 Tagen) @ hanno29

nur eine kurze Frage. fallen auch ausländische Links darunter, oder kann man diese weiter posten?

Wir haben eine Positivliste für erlaubte Links erstellt (s.o). Alles andere geht nicht, egal ob In-oder Ausland.

SGG
Klopfer

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

Ulrich, Montag, 12.12.2016, 14:23 (vor 2705 Tagen) @ hanno29

nur eine kurze Frage. fallen auch ausländische Links darunter, oder kann man diese weiter posten?

Auch und gerade ausländische Links können zu Seiten führen die in Deutschland Urheberrechtsverletzungen darstellen.

Deshalb dürfte man sich die Antwort auf die Frage leicht denken können ;-)

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

hanno29, Berlin, Montag, 12.12.2016, 17:41 (vor 2705 Tagen) @ Ulrich

es geht nur um Links, die auf keine dt. Seiten verweisen

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

Ulrich, Montag, 12.12.2016, 17:45 (vor 2705 Tagen) @ hanno29

es geht nur um Links, die auf keine dt. Seiten verweisen

Auch auf einer turkmenischen Seite kann beispielsweise ein Foto abgebildet sein ;-)

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

, Montag, 12.12.2016, 12:04 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Das Landgericht Hamburg (Az: 310 O 402/16) stützt sich auf das EuGH Urteil vom 8. September und dort steht:

"Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten Werken, die ohne Erlaubnis des Urhebers auf einer anderen Website veröffentlicht wurden, stellt keine „öffentliche Wiedergabe“ dar, wenn dies ohne Gewinnerzielungsabsicht und ohne Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke geschieht."

Wenn hier jemand ohne Gewinnerzielungsabsicht im Forum einen Link setzt, dann stellt das keine öffentliche Wiedergabe dar!

Und daran besteht keinerlei Zweifel, das Landgericht Hamburg zitiert das selbst im Urteil (Seite 6 - Tz. 47)!

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

MDomi, Montag, 12.12.2016, 14:22 (vor 2705 Tagen) @ Dr.House

So ein LG Hamburg ist im Zweifel nun wirklich nicht die höchste Instanz.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

Klopfer ⌂, Dortmund, Montag, 12.12.2016, 17:56 (vor 2705 Tagen) @ MDomi

So ein LG Hamburg ist im Zweifel nun wirklich nicht die höchste Instanz.

Das mag ja sein, aber erwartest du jetzt wirklich von uns, dass wir einen Musterprozess durchziehen, damit die Frage der möglichen Verlinkung im Forum höchstrichterlich geklärt wird ?

Fakt ist doch, dass das LG-Urteil im Raum steht und sich alle Abmahnvereine und die gesamte B-Klasse der erfolglosen Juristen nun warmlaufen werden und ihr Geld mit dem Filzen von kommerziellen Webseiten verdienen wollen.

SGG
Klopfer

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

Ulrich, Montag, 12.12.2016, 18:04 (vor 2705 Tagen) @ Klopfer

Fakt ist doch, dass das LG-Urteil im Raum steht und sich alle Abmahnvereine und die gesamte B-Klasse der erfolglosen Juristen nun warmlaufen werden und ihr Geld mit dem Filzen von kommerziellen Webseiten verdienen wollen.

Beim Rest möchte ich Dir nicht widersprechen, aber wenn ich es richtig sehe ist das ganze (noch) nicht in einem Urteil festgeschrieben, bisher liegt wohl nur eine einstweilige Verfügung vor.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

simie, Krefeld, Montag, 12.12.2016, 19:32 (vor 2704 Tagen) @ Ulrich

Und so wie es aussieht, wird leider auch nicht mehr kommen. Das ist insofern blöd, da es nun dauern wird bis dieser Punkt klargestellt wird.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

simie, Krefeld, Montag, 12.12.2016, 12:17 (vor 2705 Tagen) @ Dr.House

Schon das Verkaufen von Artikeln beispielsweise über Spreadshirt wird jedoch als Gewinnerzielungsabsicht ausgelegt.
Desweiteren ist ja das Problem, dass das LG Hamburg das Urteil des EuGH anscheinend nicht verstanden hat. Zumindest hat es die vom EuGH eingebauten Hürden nicht verstanden.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

simie, Montag, 12.12.2016, 12:23 (vor 2705 Tagen) @ simie

Schon das Verkaufen von Artikeln beispielsweise über Spreadshirt wird jedoch als Gewinnerzielungsabsicht ausgelegt.

Wenn das so einfach wäre, gehört der schwatzgelb.de e.V. aufgelöst, oder umgewandelt.

Desweiteren ist ja das Problem, dass das LG Hamburg das Urteil des EuGH anscheinend nicht verstanden hat. Zumindest hat es die vom EuGH eingebauten Hürden nicht verstanden.

Was die Hürde der Gewinnerzielungsabsicht betrifft, haben sie es aber genau verstanden und sogar noch verstärkt kommentiert. Von "vernünftigerweise nicht wissen, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt" ist die Rede.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

Blarry, Essen, Montag, 12.12.2016, 13:48 (vor 2705 Tagen) @ Dr.House

Schon das Verkaufen von Artikeln beispielsweise über Spreadshirt wird jedoch als Gewinnerzielungsabsicht ausgelegt.


Wenn das so einfach wäre, gehört der schwatzgelb.de e.V. aufgelöst, oder umgewandelt.

Ich hab schon immer gesagt, dass das hier lediglich das Kundendienst-Supportforum des Spreadshirt-Shops ist! ;)

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

simie, Krefeld, Montag, 12.12.2016, 12:47 (vor 2705 Tagen) @ Dr.House

Unterschätze bitte nicht die Pressekammer des LG Hamburg. Die sind bundesweit dafür bekannt, eine sehr seltsame Sicht auf bestimmte Themen zu haben. Mit normaler Argumentation kommst du dort nicht weit.
Denen scheinen sogar die Rüffel aus Karlsruhe egal zu sein.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

Ulrich, Montag, 12.12.2016, 12:17 (vor 2705 Tagen) @ Dr.House

SG vertreibt u.a. Textilien um sich selbst zu finanzieren. Das könnte ein Kläger als Ansatzpunkt verwenden um Gewinnerzielungsabsicht zu unterstellen und zumindest im einstweiligen Rechtsschutz damit durch kommen.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

Ulrich, Montag, 12.12.2016, 12:37 (vor 2705 Tagen) @ Ulrich

SG vertreibt u.a. Textilien um sich selbst zu finanzieren. Das könnte ein Kläger als Ansatzpunkt verwenden um Gewinnerzielungsabsicht zu unterstellen und zumindest im einstweiligen Rechtsschutz damit durch kommen.

Das kommt darauf an, welchen Umfang der Textilien-Verkauf ausmacht. Wenn der Verein zur Erreichung seiner idealen Ziele unternehmerische Tätigkeiten aufnimmt und diese diese dem nicht-wirtschaftlichen Hauptzweck untergeordnet sind, dann gilt der Verein auch dann als nichtwirtschaftlich.

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 29.9.1982 (Az: I ZR 88/80)

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

Ulrich, Montag, 12.12.2016, 12:43 (vor 2705 Tagen) @ Dr.House

SG vertreibt u.a. Textilien um sich selbst zu finanzieren. Das könnte ein Kläger als Ansatzpunkt verwenden um Gewinnerzielungsabsicht zu unterstellen und zumindest im einstweiligen Rechtsschutz damit durch kommen.


Das kommt darauf an, welchen Umfang der Textilien-Verkauf ausmacht. Wenn der Verein zur Erreichung seiner idealen Ziele unternehmerische Tätigkeiten aufnimmt und diese diese dem nicht-wirtschaftlichen Hauptzweck untergeordnet sind, dann gilt der Verein auch dann als nichtwirtschaftlich.

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 29.9.1982 (Az: I ZR 88/80)

Das kannst Du dann im Hauptsacheverfahren klären, ggf. auch in der Berufung vor dem OLG. Kostet einige tausend Euro und massig Zeit. Die für solche Fälle zuständige Kammer des LG Hamburg ist bekannt dafür Anträge im einstweiligen Rechtsschutz in der Regel einfach durchzuwinken.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

simie, Krefeld, Montag, 12.12.2016, 12:52 (vor 2705 Tagen) @ Ulrich

In Hamburg eher in der Berufung oder sogar in Karlsruhe.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

Sascha, Dortmund, Montag, 12.12.2016, 12:07 (vor 2705 Tagen) @ Dr.House

Glaube uns bitte, dass wir uns über die Auswirkungen auf uns ausreichend Gedanken gemacht und auch fachkundigen Rat eingezogen haben.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

, Montag, 12.12.2016, 12:19 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Glaube uns bitte, dass wir uns über die Auswirkungen auf uns ausreichend Gedanken gemacht und auch fachkundigen Rat eingezogen haben.

Dann solltet ihr euch eine zweite Meinung einholen. Als e.V. habt ihr per Definition schon keine Gewinnerzielungsabsicht und wenn doch, droht euch der Entzug der Rechtsfähigkeit.

Das LG Hamburg schreibt in seinem Urteil sogar über den Linksetzenden, wenn dieser dabei keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, dass der Betreffende nicht weiß und vernünftigerweise nicht wissen kann, dass das Werk ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers veröffentlicht wurde. (Quelle: Beschluss vom 18.11.2016 - Seite 6 - LG Hamburg 310 O 402/16)

Falls ihr darauf spekuliert, dass ihr als Forumsbetreiber die Funktion des Linksetzenden übernehmt, dann sind wir wieder bei der Definition eines e.V.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

Yiruma, Montag, 12.12.2016, 13:54 (vor 2705 Tagen) @ Dr.House

Dann solltet ihr euch eine zweite Meinung einholen. Als e.V. habt ihr per Definition schon keine Gewinnerzielungsabsicht und wenn doch, droht euch der Entzug der Rechtsfähigkeit.

Ohne mich jetzt vertieft damit auseinandergesetzt zu haben:

Das sieht aber z.B. das LG Essen, (Urt. v. 26.04.2012, Az.: 4 O 256/11) anders.
(Auch z.B. Spindler/Schuster/Micklitz/Schirmbacher TMG § 5 Rn. 13).

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

Scherben, Kiel, Montag, 12.12.2016, 12:47 (vor 2705 Tagen) @ Dr.House

Glaube uns bitte, dass wir uns über die Auswirkungen auf uns ausreichend Gedanken gemacht und auch fachkundigen Rat eingezogen haben.


Dann solltet ihr euch eine zweite Meinung einholen. Als e.V. habt ihr per Definition schon keine Gewinnerzielungsabsicht und wenn doch, droht euch der Entzug der Rechtsfähigkeit.

Wir haben natürlich auch als e.V. die Möglichkeit, Gewinne zu erzielen, wenn diese zweckgebunden dazu dienen, die eigentlichen Aufgaben und Ziele des Vereins finanziell zu unterfüttern. Zu diesem Zweck haben wir insbesondere unseren Shop, den wir auf derselben Seite bewerben, wo es um die Setzung der fraglichen Links geht.

Nimm es mir nicht übel, aber vor diesem Hintergrund sind wir lieber zu vorsichtig als zu riskant.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

, Montag, 12.12.2016, 13:01 (vor 2705 Tagen) @ Scherben

Wir haben natürlich auch als e.V. die Möglichkeit, Gewinne zu erzielen, wenn diese zweckgebunden dazu dienen, die eigentlichen Aufgaben und Ziele des Vereins finanziell zu unterfüttern. Zu diesem Zweck haben wir insbesondere unseren Shop, den wir auf derselben Seite bewerben, wo es um die Setzung der fraglichen Links geht.

Ist auch völlig in Ordnung, gibt dazu ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 29.9.1982 (Az: I ZR 88/80) und solange das so bleibt, geltet ihr als nichtwirtschaftlich.

Nimm es mir nicht übel, aber vor diesem Hintergrund sind wir lieber zu vorsichtig als zu riskant.

Das führt dann aber wahrscheinlich dazu, dass ihr mehr Probleme habt, dafür zu sorgen, dass die Regeln eingehalten werden, als das Urteil zu ignorieren. Es sei denn, ihr baut einen automatischen Link-Filter mit Whitelist ein.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

simie, Krefeld, Montag, 12.12.2016, 13:22 (vor 2705 Tagen) @ Dr.House

Das stimmt ja auch alles erst einmal. Nützt nur nichts wenn ein solches Gericht wie das LG Hamburg existiert. Letztendlich dürfte man einen solchen Rechtsstreit auch gewinnen. Spätestens in Karlsruhe. Die investiert Zeit ist jedoch weg. Und wenn es blöd läuft, auch viel Geld.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

simie, Montag, 12.12.2016, 13:32 (vor 2705 Tagen) @ simie

Das stimmt ja auch alles erst einmal. Nützt nur nichts wenn ein solches Gericht wie das LG Hamburg existiert. Letztendlich dürfte man einen solchen Rechtsstreit auch gewinnen. Spätestens in Karlsruhe. Die investiert Zeit ist jedoch weg. Und wenn es blöd läuft, auch viel Geld.

Verlorene Zeit ersetzt einem leider niemand. Für schleppende Verfahren gibt es zum Glück eine Entschädigung vom Staat.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

Ulrich, Montag, 12.12.2016, 13:49 (vor 2705 Tagen) @ Dr.House

Verlorene Zeit ersetzt einem leider niemand. Für schleppende Verfahren gibt es zum Glück eine Entschädigung vom Staat.

Ich hoffe Du bemerkst deinen Irrtum.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

Ulrich, Montag, 12.12.2016, 16:36 (vor 2705 Tagen) @ Ulrich

Verlorene Zeit ersetzt einem leider niemand. Für schleppende Verfahren gibt es zum Glück eine Entschädigung vom Staat.


Ich hoffe Du bemerkst deinen Irrtum.

Nein, hilf mir mal bitte auf die Sprünge.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

Ulrich, Montag, 12.12.2016, 17:37 (vor 2705 Tagen) @ Dr.House

Verlorene Zeit ersetzt einem leider niemand. Für schleppende Verfahren gibt es zum Glück eine Entschädigung vom Staat.


Ich hoffe Du bemerkst deinen Irrtum.


Nein, hilf mir mal bitte auf die Sprünge.

Diese Entschädigung ist die absolute Ausnahme. Dass aber der Prozessgegner nicht solvent ist oder sich dem Inkasso entzieht kommt häufiger vor. Die Rechtsanwaltskosten übernimmt man zunächst eh selbst, und ab dem Berufungsverfahren auch die Gerichtskosten der höheren Instanzen. Gewinnt man ist in vielen Fällen noch lange nicht gesagt dass man das einem zustehende Geld auch eintreiben kann.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

Scherben, Kiel, Montag, 12.12.2016, 13:10 (vor 2705 Tagen) @ Dr.House

Wir haben natürlich auch als e.V. die Möglichkeit, Gewinne zu erzielen, wenn diese zweckgebunden dazu dienen, die eigentlichen Aufgaben und Ziele des Vereins finanziell zu unterfüttern. Zu diesem Zweck haben wir insbesondere unseren Shop, den wir auf derselben Seite bewerben, wo es um die Setzung der fraglichen Links geht.


Ist auch völlig in Ordnung, gibt dazu ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 29.9.1982 (Az: I ZR 88/80) und solange das so bleibt, geltet ihr als nichtwirtschaftlich.

Und "Gewinnerzielungsabsicht" ist begrifflich so definiert, dass ausschließlich wirtschaftliche Unternehmen eine solche Absicht verfolgen können?

Für mich als juristischer Laie: Wer einen Shop betreibt, der möchte damit Geld verdienen. Bei uns dient dieses Geld natürlich dazu, diese Internetseite zu betreiben, aber wir haben doch trotzdem mit diesem Shop das Ziel des wirtschaftlichen Gewinns. Zumindest würde ich das so bezeichnen.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

AdamSmith, ..., Montag, 12.12.2016, 13:36 (vor 2705 Tagen) @ Scherben

Und "Gewinnerzielungsabsicht" ist begrifflich so definiert, dass ausschließlich wirtschaftliche Unternehmen eine solche Absicht verfolgen können?

Für mich als juristischer Laie: Wer einen Shop betreibt, der möchte damit Geld verdienen. Bei uns dient dieses Geld natürlich dazu, diese Internetseite zu betreiben, aber wir haben doch trotzdem mit diesem Shop das Ziel des wirtschaftlichen Gewinns. Zumindest würde ich das so bezeichnen.

Schwierig ist, dass es keine einheitliche Definition von Gewinnerzielungsabsicht gibt.
Hier ist die Frage, was bezweckt was? Ist das Forum ein Werbemittel um für den Shop zu werben? Nein ist da die klare Antwort.

Die Shops sind Nebenbetriebe um die Arbeit des Vereins finanziell zu unterstützen. Das Forum und die Website sind die Instrumente des Vereins um den Vereinszweck, die Kommunikation und den Austausch von BVB-Fans weltweit zu unterstützen und den Fans darüber eine Stimme gegenüber dem BVB zu geben.

Wenn das entsprechend in der Satzung abgebildet ist und tatsächlich so gelebt wird sollte es kein Problem sein die Gewinnerzielungsabsicht zu verneinen. Bleibt das Risiko der einstweiligen Verfügung, gegen das man sich nicht wehren kann.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

Yiruma, Montag, 12.12.2016, 13:57 (vor 2705 Tagen) @ AdamSmith

Schwierig ist, dass es keine einheitliche Definition von Gewinnerzielungsabsicht gibt.
Hier ist die Frage, was bezweckt was? Ist das Forum ein Werbemittel um für den Shop zu werben? Nein ist da die klare Antwort.

In der entsprechenden Vorlesung wurde es uns so verkauft, dass jede Website mit Werbung bereits mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Ich finde da aber auf die Schnelle nicht das entsprechende Urteil.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

Ulrich, Montag, 12.12.2016, 14:26 (vor 2705 Tagen) @ Yiruma

Schwierig ist, dass es keine einheitliche Definition von Gewinnerzielungsabsicht gibt.
Hier ist die Frage, was bezweckt was? Ist das Forum ein Werbemittel um für den Shop zu werben? Nein ist da die klare Antwort.


In der entsprechenden Vorlesung wurde es uns so verkauft, dass jede Website mit Werbung bereits mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Ich finde da aber auf die Schnelle nicht das entsprechende Urteil.

Sicher dass "mit Gewinnerzielungsabsicht" gemeint war und nicht "geschäftsmäßig"?

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

, Montag, 12.12.2016, 13:30 (vor 2705 Tagen) @ Scherben

Ist auch völlig in Ordnung, gibt dazu ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 29.9.1982 (Az: I ZR 88/80) und solange das so bleibt, geltet ihr als nichtwirtschaftlich.


Und "Gewinnerzielungsabsicht" ist begrifflich so definiert, dass ausschließlich wirtschaftliche Unternehmen eine solche Absicht verfolgen können?

Ja, darf ich hier eigentlich aus Wikipedia zitieren?

Für mich als juristischer Laie: Wer einen Shop betreibt, der möchte damit Geld verdienen. Bei uns dient dieses Geld natürlich dazu, diese Internetseite zu betreiben, aber wir haben doch trotzdem mit diesem Shop das Ziel des wirtschaftlichen Gewinns. Zumindest würde ich das so bezeichnen.

Die Gewinnerzielungsabsicht kann nur über einen längeren Zeitraum beurteilt werden. Dabei kann es natürlich passieren, dass ein Verein seinen eigentlichen Zweck aus den Augen verliert und wirtschaftlich wird. Im Gegenzug kann aber auch ein eingetragenes Unternehmen den Status verlieren, weil es sich um Liebhaberei handelt. Das könnte z.B. ein Oldtimer-Händler sein, der jede Einnahme sofort wieder in neue Teile investiert und längerfristig Verlust macht.

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15

Scherben, Kiel, Montag, 12.12.2016, 13:37 (vor 2705 Tagen) @ Dr.House

Ist auch völlig in Ordnung, gibt dazu ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 29.9.1982 (Az: I ZR 88/80) und solange das so bleibt, geltet ihr als nichtwirtschaftlich.


Und "Gewinnerzielungsabsicht" ist begrifflich so definiert, dass ausschließlich wirtschaftliche Unternehmen eine solche Absicht verfolgen können?


Ja, darf ich hier eigentlich aus Wikipedia zitieren?

Sagen wir es mal so: Den Artikel habe ich dann schon selbst gefunden. :)

Und ich weiß jetzt auch, was du meinst.

Landgericht Hamburg gilt als Spielplatz der Trollrichter

, Montag, 12.12.2016, 11:19 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Deren Urteile werden regelmäßig in höherer Instanz wieder einkassiert!

Landgericht Hamburg gilt als Spielplatz der Trollrichter

Ulrich, Montag, 12.12.2016, 11:35 (vor 2705 Tagen) @ Dr.House

Deren Urteile werden regelmäßig in höherer Instanz wieder einkassiert!

Nutzt einem aber zunächst einmal nichts wenn man eine einstweilige Verfügung von dieser Kammer kassiert. Man muss sich zunächst einmal gegen den Beschluss der einem ins Haus geflattert ist wehren und das kostet Zeit und Geld. Die Zeit ersetzt einem niemand, und ob man wenn man am Ende gewinnen sollte tatsächlich an sein Geld kommt hängt ganz davon ab wer der Prozessgegner war.

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

Rupo, Ruhrpott, Montag, 12.12.2016, 11:08 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Moin,
danke für die Info!
Schade, dass das Urteil so weltfremd ist, aber scheint #Neuland zu sein.
Gruß, Thomas

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

Ulrich, Montag, 12.12.2016, 11:16 (vor 2705 Tagen) @ Rupo

Moin,
danke für die Info!
Schade, dass das Urteil so weltfremd ist, aber scheint #Neuland zu sein.

Gerade das LG Hamburg ist was den einstweiligen Rechtsschutz in allen Fragen die entfernt das Internet betreffen wohl die bevorzugte Adresse für viele Rechtsanwälte. Es ist halt seit Jahren bekannt dass man dort die Chance hat, auch die abstrusesten Anträge durchzubringen. "Neuland" ist das ganze für die dortigen Richter deshalb keinesfalls. Allerdings schienen sie das zu sein was man in Newsgroups früher als "merkbefreit" bezeichnet hat.

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Frankonius, Frankfurt, Montag, 12.12.2016, 10:06 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

ist auch so eine Art Grauzone. Gut die Blöd ist sowieso verboten.

Aber wenn man jetzt sagt: "Der Focus schreibt, dass X neuer Manager beim ABC wird" - wie ist so etwas?

Erst einmal schätze ich konkret den Focus noch fast schlimmer als die Blöd ein.
Aber so etwas ist ja auch schwer zu überprüfen. Kein normaler Mensch hat Lust zwischen Lombardi- und Bauer-Sucht-Frau-Meldungen nach der entsprechender Meldung zu suchen.

Zitieren von Inhalten...

Frankonius, Montag, 12.12.2016, 10:31 (vor 2705 Tagen) @ Frankonius

Aber wenn man jetzt sagt: "Der Focus schreibt, dass X neuer Manager beim ABC wird" - wie ist so etwas?

Erst einmal schätze ich konkret den Focus noch fast schlimmer als die Blöd ein.
Aber so etwas ist ja auch schwer zu überprüfen. Kein normaler Mensch hat Lust zwischen Lombardi- und Bauer-Sucht-Frau-Meldungen nach der entsprechender Meldung zu suchen.

Ich denke alleine der Umstand, dass vielleicht 1 von 10 Personen den Artikel sucht und dann die verletzten Urheberrechte sieht dürfte ausreichen. Dank google ist die Suche ja nicht so schwer.

Zitieren von Inhalten...

Franke, Montag, 12.12.2016, 11:18 (vor 2705 Tagen) @ dan09

Aber wenn man jetzt sagt: "Der Focus schreibt, dass X neuer Manager beim ABC wird" - wie ist so etwas?

Erst einmal schätze ich konkret den Focus noch fast schlimmer als die Blöd ein.
Aber so etwas ist ja auch schwer zu überprüfen. Kein normaler Mensch hat Lust zwischen Lombardi- und Bauer-Sucht-Frau-Meldungen nach der entsprechender Meldung zu suchen.

Ich denke alleine der Umstand, dass vielleicht 1 von 10 Personen den Artikel sucht und dann die verletzten Urheberrechte sieht dürfte ausreichen. Dank google ist die Suche ja nicht so schwer.


Am Ende darf man nicht einmal mehr schreiben, "angeblich soll X neuer Manager beim ABC werden".

Aber vielleicht noch: "Mir hat's geträumt, dass X neuer Manager beim ABC wird"? Kann ich doch nix für, wenn just am gleichen Tag irgendwo genau darüber spekuliert wird.

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Ulrich, Montag, 12.12.2016, 11:11 (vor 2705 Tagen) @ dan09

Aber wenn man jetzt sagt: "Der Focus schreibt, dass X neuer Manager beim ABC wird" - wie ist so etwas?

Erst einmal schätze ich konkret den Focus noch fast schlimmer als die Blöd ein.
Aber so etwas ist ja auch schwer zu überprüfen. Kein normaler Mensch hat Lust zwischen Lombardi- und Bauer-Sucht-Frau-Meldungen nach der entsprechender Meldung zu suchen.

Ich denke alleine der Umstand, dass vielleicht 1 von 10 Personen den Artikel sucht und dann die verletzten Urheberrechte sieht dürfte ausreichen. Dank google ist die Suche ja nicht so schwer.

Es geht in dem Beschluss aber explizit um Links. Und den Link liefert dann Google. Wenn, dann könnte jemand juristisch gegen den Suchmaschinen-Betreiber vorgehen, nicht aber gegen dieses Forum.

Das ganze ist in der Sache völlig absurd und es wäre wirklich schade wenn sich der Betroffene tatsächlich nicht gegen den Beschluss wehren würde. Allerdings kommt so etwas gelegentlich vor, nicht nur beim LG Hamburg. Vor einiger Zeit ging beispielsweise durch die Medien dass die NPD einem bekannten Wissenschaftler der im Rahmen des NPD-Verbotsverfahrens sogar vom Bundesverfassungsgericht gehört worden war per Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz verbieten ließ seine Erkenntnisse über das Parteiprogramm öffentlich zu äußern. Verantwortlich war damals ein sächsischer Richter der pikanterweise nicht nur Mitglied der AfD war sondern zudem auch noch im Schiedsausschuss des Landesverbandes Sachsen saß. Der Betroffene ist dann gegen den Beschluss vorgegangen, und die NPD hat zunächst einmal den Schwanz eingezogen und den Antrag zurück genommen weil man erkannt hat dass man schon aus formalen Gründen keinen Erfolg haben konnte.

was ist mit url ohne Link?

hb, Bonn, Montag, 12.12.2016, 09:48 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Hallo,
wie ists denn wenn mann die url ohne Link postet? Die müsste ja jeder Nutzer noch per Hand kopieren.

was ist mit url ohne Link?

Ulrich, Montag, 12.12.2016, 11:18 (vor 2705 Tagen) @ hb

Hallo,
wie ists denn wenn mann die url ohne Link postet? Die müsste ja jeder Nutzer noch per Hand kopieren.

Eine URL ist eine URL. Das ganze klickbar zu machen ist nichts weiter als ein netter Service.

was ist mit url ohne Link?

Sascha, Dortmund, Montag, 12.12.2016, 09:53 (vor 2705 Tagen) @ hb

Nein.

Das ist ja alles als Vorschlag nett gemeint, aber es ist uns schlicht und ergreifend nicht möglich, bei diesen Grauzonen zwischen "in Ordnung" und "nicht in Ordnung" zu unterscheiden. Gerade das Urheberrecht bietet da so viele Interpretationsmöglichkeiten.

Wenn Recht und Unrecht für jedermann so einfach zu trennen wäre, wäre das der Tod für den Berufsstand der Rechtsanwälte ;-)

Für uns steht das Urteil so wie es ist und wir werden uns eng daran halten. Wir haben weder die finanziellen noch die personellen Mittel, die Grenzbereiche auszuloten. Habt dafür bitte Verständnis.

was ist mit url ohne Link?

hb, Bonn, Montag, 12.12.2016, 10:08 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

kein Problem, habe ich volles Verständnis für. Keiner will hier für so nen Mist haften, ich auch nicht. Hoffentlich entschärft sich die Situation bald wieder.

was ist mit url ohne Link?

ChrisRF, Montag, 12.12.2016, 10:02 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Für uns steht das Urteil so wie es ist und wir werden uns eng daran halten. Wir haben weder die finanziellen noch die personellen Mittel, die Grenzbereiche auszuloten. Habt dafür bitte Verständnis.

Vielleicht solltet ihr hier -Link entfernt-

mal anfragen? Meines Erachtens ist der Betreiber des Kanals sehr kompetent und auskunftsfreudig. Außerdem hat er ein gutes Gespür dafür, wie häufig sogenannte Urheberrechtsansprüche einfach lächerlich sind und man in der Praxis nichts zu befürchten hat. Dazu bringt er dann jede Menge Beispiele aus ihm bekannten Rechtsfällen.

Das ist auch sein Spezialgebiet, und er hat Videos zu allen erdenklichen Themen des Online-Rechts (auch z.B. Bundesliga-Livestreaming usw.).

was ist mit url ohne Link?

Ulrich, Montag, 12.12.2016, 11:32 (vor 2705 Tagen) @ ChrisRF

Auch wenn man letzten Endes in einem Rechtsstreit siegreich ist kostet das ganze zunächst einmal Zeit und Geld. Selbst wenn man am Ende gewinnt gibt einem niemand die Zeit zurück, und wenn der andere "pleite" ist, dann schaut man auch finanziell in die Röhre.

Das Problem beim einstweiligen Rechtsschutz ist dass Anträge vom Gericht bei dem sie eingereicht wurden geprüft werden ohne die Gegenseite zu hören. Das setzt durchaus ein gewisses Mindestmaß an Fingerspitzengefühl beim zuständigen Richter voraus. Winkt der aber alles durch, dann flattert einem zunächst einmal eine einstweilige Verfügung ins Haus gegen die man sich dann zur Wehr setzen muss.

Solche Rechtsstreitigkeiten können ausgesprochen langwierig und unerquicklich sein. Ein Verwandter von mir hat seit Jahren Ärger mit einer Person die als "Ein-Mann-Selbsthilfegruppe" einen Blog betreibt. Der Mann hat immer wieder unwahre Behauptungen gepostet. Zweimal hat sich mein Verwandter auf dem Klageweg gewehrt. Beide Male hat er den Rechtsstreit gewonnen. Von den Gerichts- und Rechtsanwaltskosten hat er aber bisher noch keinen Cent gesehen. Seit gut einem Jahr hat er gegen den Blogger einen Haftbefehl zwecks Abgabe einer Vermögensauskunft, aber der Mann zeigt dem Gerichtsvollzieher eine lange Nase und fährt ihm mit dem Fahrrad davon, etc. Da der Blogger nicht alles gelöscht hat sind zudem mittlerweile in der Summe Ordnungsstrafen in Höhe von 9.500 Euro, ersatzweise 95 Tage Ordnungshaft, verhängt worden. Auch hier hat der Blogger noch keinen Cent gezahlt, und ob/wann er tatsächlich "einfährt" ist noch nicht absehbar. Und die Geschichte ist vermutlich leider noch lange nicht zu Ende.

was ist mit url ohne Link?

Sascha, Dortmund, Montag, 12.12.2016, 10:07 (vor 2705 Tagen) @ ChrisRF

Auch dann sind das alles nur Empfehlungen, weil kein Anwalt bei einer Beratung Garantien ausspricht. Es ist jetzt auch nicht so, als wenn wir uns in dem Bereich nicht versuchen würden, uns bestmöglich kundig zu machen....

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

Daniel09, Montag, 12.12.2016, 09:27 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Liebe Forumsschreiber und -schreiberinnen,

vor einiger Zeit gab es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs - siehe Tagesschau.de - nachdem Seitenbetreiber auch für Urheberrechtsverletzungen auf anderen Seiten verantwortlich gemacht werden können, wenn sie hierauf verlinken.

Längere Zeit war unklar, wie dieses grundsätzliche Urteil in der Praxis Anwendung finden würde, zumal der EuGH einige Fragen offen ließ. In einem kürzlich abgehaltenen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg wurde über einen Fall entschieden, in dem ein Online-Artikel mit einem fremden Foto bebildert worden war, ohne dass der Fotograf einer Veröffentlichung in dieser Form seine Einwilligung erteilt hatte. Darüber hinaus hatte ein Dritter auf seiner Homepage wiederum auf diesen Artikel verlinkt. Das Landgericht Hamburg urteilte: Auch wenn der Dritte das Foto nicht selbst auf seiner Website eingebunden hatte, beging er durch das bloße Setzen eines Links zum Artikel mit dem unberechtigt genutzten Bild bereits eine Urheberrechtsverletzung.

Natürlich widerspricht dieses Urteil jeder Logik und Nutzung des Internets, denn am Ende steht, dass kommerzielle Seiten bei Verlinkungen auf andere Homepages prüfen müssen, ob auf dieser Seite gegen Urheber- oder Nutzungsrechte verstoßen wird. Das ist für uns, die schwatzgelb.de ehrenamtlich in ihrer Freizeit betreiben, natürlich nicht zu leisten. Zwar ist offen, ob eine Seite wie unser Forum überhaupt dieser Prüfungspflicht unterliegt, aber wir möchten auf Nummer sicher gehen.

Da Inhalte anderer Medien jedoch auch wichtige Diskussionsbeiträge für unser Forum darstellen, wollen wir Verlinkungen nicht grundsätzlich verbieten, sondern wenigstens Links auf folgende Seiten, die wir als sicher betrachten, zulassen:

BVB.de, Welt.de, SZ.de, Spon.de, Faz.net, Zeit.de, Kicker.de.

Ausgenommen sind Artikel, die fremde Beiträge aus sozialen Netzwerken wie Twitter oder Facebook einbetten. Hier werden teilweise durch Nutzer hochgeladene Fotos oder andere Inhalte veröffentlicht, deren Rechtssituation wir nicht einschätzen können (z. B. „So lacht das Netz …“ oder Profilbilder).

Für uns ist das auch nicht befriedigend, aber die einzige Alternative zum völligen Linkverbot. Eine umfassende Rechtsprüfung anderer Seiten ist für uns nicht zu leisten, Strafzahlungen müssen wir jedoch unbedingt vermeiden.

Wir bitten Euch also, ab sofort ausschließlich nur noch die oben genannten Seiten zu verlinken und die Seite, auf die der Link zielt, auch in der Linkbezeichnung zu nennen. Links auf andere Seiten oder mit unklaren Bezeichnungen werden wir löschen.

Unterstützt uns bitte und haltet Euch an diese Vorgaben. Vielen Dank!

Mal eine neugierige Frage. Was ist der Grund, dass RN.de nicht dazu gehört.

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

Sascha, Dortmund, Montag, 12.12.2016, 09:30 (vor 2705 Tagen) @ Daniel09

Weil wir auch dort schon Fotos mit für uns unklarer Situation gesehen haben.

Mal gucken, wie die großen Unternehmen das langfristig handhaben und ggfs. passen wir das dann auch wieder an.

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

Weeman, Hinterm Knauber, Montag, 12.12.2016, 09:37 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Hm. Und wie siehts mit solchen Threads aus?

"Lest euch mal auf Seite XY den Text mit dem Titel ABC durch."

Geht das klar? Oder darf man da die Artikel nicht zitieren oder so?

EDIT: Antwort schon gefunden...

Umweg?

herrNick, Montag, 12.12.2016, 09:22 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Kann schon jemand abschätzen wie erlaubt Umwege sind? Ich meine dies hier:

https://lmgtfy.com/?q=Warum+Sokratis+so+wichtig+f%C3%BCr+Borussia+Dortmund+ist+%7C+11+Freunde

Die Adresse gehnt nicht direkt auf die 11 Freunde. Könnten wir uns ggf. so behelfen?

Ciao,

herrNick

Umweg?

Sascha, Dortmund, Montag, 12.12.2016, 09:25 (vor 2705 Tagen) @ herrNick

Kann schon jemand abschätzen wie erlaubt Umwege sind? Ich meine dies hier:

https://lmgtfy.com/?q=Warum+Sokratis+so+wichtig+f%C3%BCr+Borussia+Dortmund+ist+%7C+11+Freunde

Die Adresse gehnt nicht direkt auf die 11 Freunde. Könnten wir uns ggf. so behelfen?

Ciao,

herrNick

Nein, können wir nicht. Es ist einfach nicht abschätzbar, ob das haltbar wäre oder nicht - und wir können und wollen nicht diejenigen sein, die das ggfs. juristisch ausfechten.

Umweg?

herrNick, Montag, 12.12.2016, 09:29 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Dann bitte gerne entfernen.

Neuland...

Frankonius, Frankfurt, Montag, 12.12.2016, 08:32 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Auch nach über 20 Jahren World Wide Web herrscht in Deutschland immer noch eine Gesetzgebung, aus der vor-digitalen Zeit.
Gerade auch im Interesse von kleinen und privaten Seitenbetreibern ist da dringend eine Neuregelung notwendig.
Mit der momentanen Regelung werden z.B. Start-Up-Unternehmen abgeschreckt.
Aber bis man in Deutschland so etwas neu regelt, kann dauern...

Neuland...

donotrobme, Münsterland, Montag, 12.12.2016, 08:47 (vor 2705 Tagen) @ Frankonius

Die ironie am Rande:

Auf der Webseite des OLG Hamburg befinden sich auch links und verweist darauf dass die Seitenbetreiber für den Inhalt haften

Ruhrnachrichten?

, Montag, 12.12.2016, 07:59 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Ich wundere mich gerade, dass der die RN nicht mit aufgelistet sind. Versehen oder Absicht? Das Blatt ist ja quasi Informationsquelle Nummer 1.

Das bedeutet jetzt quasi auch hinsichtlich des bevorstehenden Wintertransferfensters, dass wir hier speziell auch Twitter mit Hennecke und Dersch nicht zitieren sollen.

PS: Ein mal wieder brilliantes Urteil. Das bedeutet ja für Seiten wie spox, transfermarkt und alle möglichen "Tranbsfergerüchteseiten", dass sie bei genauer Auslegung ihren Betrieb einstellen können? Und auch weiter gefasst zitiert ja eigentlich jedes Nachrichtenportal auf irgendwelche Seiten, wo etwas mit dem Quellenschutz nicht stimmt. Insbesondere auch FAZ, SZ oder Zeit. Das können teils absonderliche Seiten zur Kriegsberichterstattung sein, Twitter selber ist eine der häufigsten Quellen.

Ruhrnachrichten?

Raducanu, Sassenberg, Montag, 12.12.2016, 15:35 (vor 2705 Tagen) @ dan09

Es geht um die Verlinkung, nicht um die Zitierung.

Ruhrnachrichten?

Phil, Montag, 12.12.2016, 09:07 (vor 2705 Tagen) @ dan09

PS: Ein mal wieder brilliantes Urteil. Das bedeutet ja für Seiten wie spox, transfermarkt und alle möglichen "Tranbsfergerüchteseiten", dass sie bei genauer Auslegung ihren Betrieb einstellen können?

Es wäre ein Segen :-)

Und auch weiter gefasst zitiert ja eigentlich jedes Nachrichtenportal auf irgendwelche Seiten, wo etwas mit dem Quellenschutz nicht stimmt. Insbesondere auch FAZ, SZ oder Zeit. Das können teils absonderliche Seiten zur Kriegsberichterstattung sein, Twitter selber ist eine der häufigsten Quellen.

Das Urteil wird dazu führen müssen, dass eben alle mal ein wenig darauf achten, wessen Eigentum sie verwenden bzw. wessen Eigentum Leute auf ihren Seiten einsetzen.

Oder verstehe ich das falsch?

MFG
PHIL

Ruhrnachrichten?

simie, Krefeld, Montag, 12.12.2016, 10:03 (vor 2705 Tagen) @ Phil

Du siehst es deutlich zu positiv. Sollte sich diese Sichtweise durchsetzen - wovon ich nicht ausgehe - würde es dazu führen, dass man von Deutschland aus nur noch ein private Seiten betreiben dürfte. Das Internet, wie man es jetzt kennt wäre tot. Die auferlegte Prüfpflichten sind einfach nicht zu erbringen.

Ruhrnachrichten?

Phil, Montag, 12.12.2016, 10:14 (vor 2705 Tagen) @ simie

Du siehst es deutlich zu positiv. Sollte sich diese Sichtweise durchsetzen - wovon ich nicht ausgehe - würde es dazu führen, dass man von Deutschland aus nur noch ein private Seiten betreiben dürfte. Das Internet, wie man es jetzt kennt wäre tot. Die auferlegte Prüfpflichten sind einfach nicht zu erbringen.

Ich bin da einfach kein Experte und deswegen habe ich nachgefragt.

Prinzipiell bin ich aber durchaus ein Freund von Urheberrechten und geistigem Eigentum. Und wenn "das Internet" es nicht ermöglicht, dass diese Rechte gewahrt bleiben, fände ich es halt problematisch.

Aber was das "in der Sache" solch eines Urteils bedeutet, davon habe ich wenig Ahnung. Sehe aber ja hier bei SG.de, dass das eine direkte Auswirkung hat.

MFG
PHIL

Ruhrnachrichten?

simie, Krefeld, Montag, 12.12.2016, 12:12 (vor 2705 Tagen) @ Phil

Der Schutz von Urheberrechten ist ja auch vernünftig. Als einer, der aus einer Künstlerfamilie kommt habe ich auch schon direkt von Urheberrechten profitiert.
Dennoch ist es auch immer eine Abwägung zwischen den Interessen der Rechteinhaber und den Interessen der Allgemeinheit. Und wenn nun bei Links erwartet wird, dass sich der Betreiber der linksetzenden Seite versichern muss, dass auf der verlinkten Seite keinerlei Urheberrechtsverletzungen begangen werden ist die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben. Vor allem da Homepages ja auch noch häufig dynamisch sind. Das heisst, man müsste jeden Link regelmäßig überprüfen.

Ruhrnachrichten?

simie, Montag, 12.12.2016, 10:29 (vor 2705 Tagen) @ Phil

Ich bin da einfach kein Experte und deswegen habe ich nachgefragt.

Prinzipiell bin ich aber durchaus ein Freund von Urheberrechten und geistigem Eigentum. Und wenn "das Internet" es nicht ermöglicht, dass diese Rechte gewahrt bleiben, fände ich es halt problematisch.

Aber was das "in der Sache" solch eines Urteils bedeutet, davon habe ich wenig Ahnung. Sehe aber ja hier bei SG.de, dass das eine direkte Auswirkung hat.

Das Problem ist halt, dass das Gericht eben auch Urheberrechtsverletzungen zweiten Grades untersagt. Sprich nicht dass du direkt ein Urheberrecht verletzt, sondern dass du eines zitierst welches seinerseits das Urheberrecht gebrochen hat.
Gerade auch im akademischen Kontext halte ich diese Praxis für hochgradig wahnsinnig. Das wäre ja, als ob eine akademische Arbeit deswegen nichtig wäre, weil eine zitierte Quelle ihrerseits nicht sauber zitiert hat. Ich will nicht wissen wie viele akademische Titel hier in Deutschland dann ins Rollen kämen. Bei der Vielzahl von Fußnoten in meiner Arbeit mal ganz davon zu schweigen.

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

nemix, Montag, 12.12.2016, 00:39 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Ist es euch evtl. möglich über DB/SQL Abfrage herauszufinden wohin hier gelinkt wird.
Imho fehlen mir einige Seiten in der Auflistung (spox, tageschau usw.)

Desweiteren fände ich es super, wenn Ihr wie der Heise Verlag eine Anfrage an das Kaspergericht Hamburg stellt und darauf besteht das Sie schriftlich bestätigen dass Ihre Website sicher ist. Beispieltext findet Ihr auf Heise

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

Sascha, Dortmund, Montag, 12.12.2016, 06:50 (vor 2705 Tagen) @ nemix

Ist es euch evtl. möglich über DB/SQL Abfrage herauszufinden wohin hier gelinkt wird.
Imho fehlen mir einige Seiten in der Auflistung (spox, tageschau usw.)

Spox ist auch ein gutes Beispiel. Unter den Artikeln stehen Userkommentare mit Avatarbildern der Schreiber. Da sieht man auf den ersten Blick genug Leute, die Fotos nutzen, die offensichtlich nicht ihre eigenen sind. Deshalb ist Spox ganz bewusst nicht aufgeführt.

Wahrscheinlich werden wir im Laufe der Zeit, sofern sich rechtlich nichts neues ergibt, die Liste auch noch verändern. Wir haben uns erstmal auf die Seiten beschränkt, die hier in der Verlinkung eine echte Relevanz haben und fast täglich aufgerufen werden.


Desweiteren fände ich es super, wenn Ihr wie der Heise Verlag eine Anfrage an das Kaspergericht Hamburg stellt und darauf besteht das Sie schriftlich bestätigen dass Ihre Website sicher ist. Beispieltext findet Ihr auf Heise

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

nemix, Montag, 12.12.2016, 08:40 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Spox ist auch ein gutes Beispiel. Unter den Artikeln stehen Userkommentare mit Avatarbildern der Schreiber. Da sieht man auf den ersten Blick genug Leute, die Fotos nutzen, die offensichtlich nicht ihre eigenen sind. Deshalb ist Spox ganz bewusst nicht aufgeführt.

Da muss man erst mal draufkommen. Als Betreiber ist man echt in einer Zwickmühle, danke für eure Arbeit!

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

Blarry, Essen, Sonntag, 11.12.2016, 23:30 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Das mag jetzt trivial klingen, aber würde es reichen, in der Forensoftware die automatische Umwandlung von URLs in klickbare Hyperlinks zu deaktivieren, so dass die URLs nur noch als Klartext drin stehen und per Hand rauskopiert werden müssten? Also analog dazu, wie Youtube-Links bei uns gehandhabt werden?

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

DennisK-Meson, Ingolstadt, Sonntag, 11.12.2016, 23:06 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Das Problem ist ja zB: auf kicker.de gibt es ein Forum, in dem Leute so ziemlich schreiben können was sie wollen. Wie geht man damit um?

Wenn ich erwähne, dass es die ruhrnachrichten gibt, kann jemand auf die Seite gehen und da urheberrechtlich bedenkliche Sachen sehen. Das ist doch völliger Quatsch, was die Hamburger "Experten" da veranstalten. Damit verbiete ich im Grunde das Internet

Waere das OK?

DieRoteKarteZahlIch, UK, Sonntag, 11.12.2016, 22:48 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Auf der Webseite des Magazins 11freunde gibt es einen neuen Artikel zu Sokratiks, den man unter den Titel "Warum Sokratis so wichtig für Borussia Dortmund ist - Der Koloss" finden kann.

Waere das OK?

Scherben, Kiel, Montag, 12.12.2016, 07:27 (vor 2705 Tagen) @ DieRoteKarteZahlIch

Auf der Webseite des Magazins 11freunde gibt es einen neuen Artikel zu Sokratiks, den man unter den Titel "Warum Sokratis so wichtig für Borussia Dortmund ist - Der Koloss" finden kann.

Vermutlich ja.

Wir fischen momentan ja selbst im Trüben, und ich gehe davon aus, dass sich in den nächsten Tagen und Wochen generell Handlungsanweisungen entwickeln werden, wie man mit diesem Urteil umzugehen hat. Wir wollen für uns im Moment erstmal nur das Risiko minimieren und relativ restriktive Regeln vorgeben.

Das ist eigentlich ein sehr gutes Beispiel

Sascha, Dortmund, Montag, 12.12.2016, 06:47 (vor 2705 Tagen) @ DieRoteKarteZahlIch

Die 11Freunde hat auf Ihrer Seite viele Videos verlinkt, von denen wir überhaupt nicht abschätzen können, wer die Rechte daran hat und ob es in Ordnung ist, dass die Videos dort veröffentlicht werden.

Wir können aber auch nicht jede einzelne Seite, die jemand verlinken möchte, prüfen, ob wir den Link freigeben wollen oder nicht. Also möchten wir erst einmal nicht, dass die 11Freunde bei uns verlinkt werden.

Das fällt uns selbst wirklich schwer und wir finden das alles andere als gut.

Das ist eigentlich ein sehr gutes Beispiel

MiHi, Montag, 12.12.2016, 06:55 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Das stimmt wohl, aber es war ja kein Link gesetzt, sondern nur auf einen Artikel hingewiesen worden, so dass jeder Nutzer den Artikel finden kann, wenn er will aber selber aktiv werden und nicht nur klicken muss - auch nen Problem für euch?

Das ist eigentlich ein sehr gutes Beispiel

Sascha, Dortmund, Montag, 12.12.2016, 07:17 (vor 2705 Tagen) @ MiHi

Ah, da hab ich einfach völlig falsch gedacht. Ich hatte es so interpretiert, als Frage ob ein Link auf speziell diese eine Seite ok wäre.

Also wenn es nur um die reine Beschreibung geht wo man etwas finden kann, dann ist das natürlich ok. Was eigentlich schade ist, weil man sich sonst drauf verlassen könnte, dass Google wahre Heerscharen von Anwälte auf diesen Fall ansetzen würde :-)

Das ist eigentlich ein sehr gutes Beispiel

Matze0989, Schwoabäländle, Montag, 12.12.2016, 07:51 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

...dass Google wahre Heerscharen von Anwälte auf diesen Fall ansetzen würde :-)

Da frage ich mich eh, nach genauem Studiums des Urteils, wo da gerade der Unterschied sein soll. Google nutzt mit der Suchfunktion gerade das Auflisten von Links kommerziell. Und nicht nur das, über die Bildersuchfunktion, werden die Bilder sogar direkt von Google angezeigt. Mithin müsste nach dem Urteil, Google für jede verlinkte Seite gerade stehen oder warum sollte das gerade da nicht gelten?

Das ist echt ein Ärgernis, was in dieser Hinsicht mal wieder entschieden wurde.

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

Gazelle, Sonntag, 11.12.2016, 22:14 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Wenn es nicht anders als mit einem Verbot der meisten Seiten zu machen ist, dann geht's halt nicht anders und dann müssen wir uns eben dran halten. Nichtsdestotrotz halte ich das für eine absolute Katastrophe. Einer der Gründe hier vorbeizuschauen, war für mich immer, auf Infos und Texte zum BVB und Fussball im Allgemeinen aufmerksam gemacht zu werden, die eben nicht aus den herkömmlichen Quellen a la Kicker und SZ kommen und über die man sowieso zwangsläufig stolpert. Wäre schön, wenn man einen Weg fände, die rechtlichen Risiken zu umgehen (vielleicht könnte man auf eine Google-Suche verlinken oder so was in der Art..?).

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

Jack, Dortmund, Sonntag, 11.12.2016, 23:11 (vor 2705 Tagen) @ Gazelle

Wenn es nicht anders als mit einem Verbot der meisten Seiten zu machen ist, dann geht's halt nicht anders und dann müssen wir uns eben dran halten. Nichtsdestotrotz halte ich das für eine absolute Katastrophe. Einer der Gründe hier vorbeizuschauen, war für mich immer, auf Infos und Texte zum BVB und Fussball im Allgemeinen aufmerksam gemacht zu werden, die eben nicht aus den herkömmlichen Quellen a la Kicker und SZ kommen und über die man sowieso zwangsläufig stolpert.

Same here.

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

AdamSmith, ..., Sonntag, 11.12.2016, 21:55 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Das Landgericht Hamburg und seine unendliche Weisheit, bzw. Urheber-Freundlichkeit - da hilft wohl nur Auflösung des Gerichts oder so. Wobei das EuGH und seine IT-Urteile auch nicht ohne Probleme sind.

Andererseits ist der Umgang mit Bildrechten leider extrem lasch. Habe das bei einigen meiner eigenen Bilder auch schon gemerkt und von Hotels über Parteien und Blogs alle möglichen Betreiber abmahnen müssen - obwohl die Nutzung grundsätzlich erlaubt ist.

Zu der Liste der grundsätzlich zulässigen Seiten würde ich den Guardian, New York Times, Washington Post El-Pais, also Websites mit Bildredaktion nehmen. Oder anders gefragt, ist eine Negativliste technisch abbildbar. Beiträge, die bestimmte Domains (facebook, twitter, imgur, ...) enthalten, werden gesperrt (Analog zum Spam-Kommentar)

Eigentlich sollte ein Forum, das nicht auf Gewinnerzielungsabsicht ausgelegt ist, durch das Urteil besser gestellt werden, da der Rechteinhaber nachweisen muss, dass der Linksetzer vorsätzlich handelte.

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Sonntag, 11.12.2016, 22:11 (vor 2705 Tagen) @ AdamSmith

Das Landgericht Hamburg und seine unendliche Weisheit, bzw. Urheber-Freundlichkeit - da hilft wohl nur Auflösung des Gerichts oder so. Wobei das EuGH und seine IT-Urteile auch nicht ohne Probleme sind.

Andererseits ist der Umgang mit Bildrechten leider extrem lasch. Habe das bei einigen meiner eigenen Bilder auch schon gemerkt und von Hotels über Parteien und Blogs alle möglichen Betreiber abmahnen müssen - obwohl die Nutzung grundsätzlich erlaubt ist.

Zu der Liste der grundsätzlich zulässigen Seiten würde ich den Guardian, New York Times, Washington Post El-Pais, also Websites mit Bildredaktion nehmen. Oder anders gefragt, ist eine Negativliste technisch abbildbar. Beiträge, die bestimmte Domains (facebook, twitter, imgur, ...) enthalten, werden gesperrt (Analog zum Spam-Kommentar)

Eigentlich sollte ein Forum, das nicht auf Gewinnerzielungsabsicht ausgelegt ist, durch das Urteil besser gestellt werden, da der Rechteinhaber nachweisen muss, dass der Linksetzer vorsätzlich handelte.

Die Urteile bezüglich der Wettbewerber der Telekom kann man auch nur noch unter Realsatire verbuchen...

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Sonntag, 11.12.2016, 21:06 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Die Richter da haben schon mehrfach bewiesen, dass sie einen Vollschuss haben. Das ist Rechtsprechung nach Art von Wolfgang Stark!

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

simie, Krefeld, Sonntag, 11.12.2016, 22:26 (vor 2705 Tagen) @ MarcBVB

Wobei diese Entscheidung einen neuerlichen Tiefpunkt darstellt. Es ist mir ein Rätsel, wie man ein Urteil eines übergeordneten Gerichtes so falsch auslegen kann, ja es im Grunde komplett gegenteilig der ursprünglichen Absicht des übergeordneten Gerichts auslegt.Da kann man schon bezüglich des Geisteszustandes der Verantwortlichen gewisse Zweifel anmelden.

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Sonntag, 11.12.2016, 22:38 (vor 2705 Tagen) @ simie

Wobei diese Entscheidung einen neuerlichen Tiefpunkt darstellt. Es ist mir ein Rätsel, wie man ein Urteil eines übergeordneten Gerichtes so falsch auslegen kann, ja es im Grunde komplett gegenteilig der ursprünglichen Absicht des übergeordneten Gerichts auslegt.Da kann man schon bezüglich des Geisteszustandes der Verantwortlichen gewisse Zweifel anmelden.

LG Hamburg. Reicht als Erklärung.

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

Freyr, Sonntag, 11.12.2016, 23:06 (vor 2705 Tagen) @ MarcBVB

LG Hamburg.

in einem Satz zusammengefasst:

Wenn selbst die klagende Kanzlei entsetzt ist

oder

Die Trolle des deutschen Rechtswesens

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

MauriciusQ, Hamburg, Montag, 12.12.2016, 09:20 (vor 2705 Tagen) @ Freyr

LG Hamburg.

in einem Satz zusammengefasst:

Wenn selbst die klagende Kanzlei entsetzt ist


Ist sie das?

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

simie, Krefeld, Sonntag, 11.12.2016, 23:19 (vor 2705 Tagen) @ Freyr

Wenn das LG mit seinen Wirken nicht so viel Schaden verursachen würden, könnte man das fast amüsant finden.

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

balltick, Dortmund, Sonntag, 11.12.2016, 21:33 (vor 2705 Tagen) @ MarcBVB

Die Richter da haben schon mehrfach bewiesen, dass sie einen Vollschuss haben. Das ist Rechtsprechung nach Art von Wolfgang Stark!

[/b]

Sehr poetisch heute abend. ;)

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

flips, Schweflig-Holzbein, Sonntag, 11.12.2016, 20:51 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Dann hast du mit deinem Link zu tagesschau.de aber gerade eben gegen die neuen Regeln verstoßen... :-)

Das man nicht alle Links offen lassen will, kann ich verstehen, aber was ist z.B. mit derwesten und ruhrnachrichten (oder weiteren seriösen Newsseiten allgemein)... - alle nicht vertrauenswürdig?

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

naftnevE, Eventfan, Sonntag, 11.12.2016, 21:05 (vor 2705 Tagen) @ flips

Klingt jetzt blöd - und ist Arbeit - aber vielleicht solltet ihr die jeweiligen weiteren bekannten Seiten als Forumsbetreiber anschreiben mit einem Zweizeiler und nachfragen, sodass weitere Seiten sicher sind.

Ich hasse diese Freiheitseinschränkungen, völlig gestört was da noch alles auf uns zu kommt.

Hintergrund wird ggf. Druck der Musik- und Filmindustrie sein, DDL-Seiten zu 'verbieten'... Denn dort sind eben nur die Links, die Inhalte sind verschlüsselt auf den üblichen Filehostern..

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

Sascha, Dortmund, Sonntag, 11.12.2016, 21:04 (vor 2705 Tagen) @ flips

Dann hast du mit deinem Link zu tagesschau.de aber gerade eben gegen die neuen Regeln verstoßen... :-)

Ist mir bewusst :-) Aber ich wüsste echt nicht, wann hier vorher das letzte Mal Tagesschau.de verlinkt wurde und halte das sportlich für eine nicht relevante Seite.

Das man nicht alle Links offen lassen will, kann ich verstehen, aber was ist z.B. mit derwesten und ruhrnachrichten (oder weiteren seriösen Newsseiten allgemein)... - alle nicht vertrauenswürdig?

Auf den Seiten finden sich allerdings häufiger auch Fotos, die von Nutzern hochgeladen werden (diese So-lacht-das-Netz Geschichten z.B.). Und da wird es für uns nicht mehr nachprüfbar.

Wichtig: Neuregelung Verlinkung im Forum

Ulrich, Sonntag, 11.12.2016, 21:39 (vor 2705 Tagen) @ Sascha

Das man nicht alle Links offen lassen will, kann ich verstehen, aber was ist z.B. mit derwesten und ruhrnachrichten (oder weiteren seriösen Newsseiten allgemein)... - alle nicht vertrauenswürdig?


Auf den Seiten finden sich allerdings häufiger auch Fotos, die von Nutzern hochgeladen werden (diese So-lacht-das-Netz Geschichten z.B.). Und da wird es für uns nicht mehr nachprüfbar.

Wie schaut es denn mit Zeit, Tagesspiegel, etc. aus?

Ansonsten ist das natürlich für alle Betreiber von Webseiten eine ausgesprochen problematische Entscheidung. Selbst wenn das ganze in der Hauptsache oder spätestens im weiteren Instanzenzug wohl hoffentlich wieder gekippt wird könnte zumindest in der Zwischenzeit jedem Seitenbetreiber drohen dass er z.B. mit einer einstweiligen Verfügung überzogen wird und sich mit nicht unbeträchtlichem Kostenaufwand wehren muss.

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extremolo, Berlin, Sonntag, 11.12.2016, 22:26 (vor 2705 Tagen) @ Ulrich

Wie schaut es denn mit Zeit, Tagesspiegel, etc. aus?


zeit.de ist erlaubt

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simie, Krefeld, Sonntag, 11.12.2016, 22:16 (vor 2705 Tagen) @ Ulrich

Es ist einfach eine selbst für das niedrige Niveau des Hamburger LG eine bescheuerte Entscheidung. Zum Urteil reichte es ja nicht einmal. Leider scheint der Betroffene den Instanzenzug nicht gehen zu wollen. Es wird daher wohl dauern, bis diese Entscheidung gekippt wird.

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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Sonntag, 11.12.2016, 22:57 (vor 2705 Tagen) @ simie

Es ist einfach eine selbst für das niedrige Niveau des Hamburger LG eine bescheuerte Entscheidung. Zum Urteil reichte es ja nicht einmal. Leider scheint der Betroffene den Instanzenzug nicht gehen zu wollen. Es wird daher wohl dauern, bis diese Entscheidung gekippt wird.

Für Rechteinhaber und dank fliegendem Gerichtsstand ist das LG Hamburg leider wirklich ein besonderes Erlebnis.

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AdamSmith, ..., Sonntag, 11.12.2016, 23:28 (vor 2705 Tagen) @ MarcBVB

Es ist einfach eine selbst für das niedrige Niveau des Hamburger LG eine bescheuerte Entscheidung. Zum Urteil reichte es ja nicht einmal. Leider scheint der Betroffene den Instanzenzug nicht gehen zu wollen. Es wird daher wohl dauern, bis diese Entscheidung gekippt wird.

Wobei man es auch relativieren muss, es ist war ein Urteil im einstweiligen Rechtschutz, daher sollte das Urteil keine Bindungswirkung haben (die es so in Deutschland eh nicht gibt. Das Urteil wird natürlich von interessierten Seiten in allen Richtungen ausgeschlachtet.

Für Rechteinhaber und dank fliegendem Gerichtsstand ist das LG Hamburg leider wirklich ein besonderes Erlebnis.

Andere Gerichte wollen aufholen und ein ungesunder Wettlauf entsteht, welches Gericht das absurdeste IT Verständis nachweisen kann.

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simie, Krefeld, Sonntag, 11.12.2016, 23:42 (vor 2705 Tagen) @ AdamSmith

Das stimmt natürlich. Die Auswirkungen siehst du aber zum Beispiel gerade hier. Natürlich kann man auch begründet argumentieren, dass die Reaktion von schwatzgelb übertrieben ist, da sich ja die Rechtslage erst einmal nicht geändert hat. Und auch die Entscheidung des LG dann beim BGH ziemlich auseinandergenommen werden dürfte. Ich würde dem wohl auch zustimmen.
Dennoch kann ich die Reaktion schon gut nachvollziehen, da die Redaktion hier jedes noch so kleine Risiko ausschließen möchte und im Zweifel ja auch in Vorkasse etc. gehen müsste.

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balltick, Dortmund, Montag, 12.12.2016, 00:52 (vor 2705 Tagen) @ simie

Das stimmt natürlich. Die Auswirkungen siehst du aber zum Beispiel gerade hier. Natürlich kann man auch begründet argumentieren, dass die Reaktion von schwatzgelb übertrieben ist, da sich ja die Rechtslage erst einmal nicht geändert hat. Und auch die Entscheidung des LG dann beim BGH ziemlich auseinandergenommen werden dürfte. Ich würde dem wohl auch zustimmen.
Dennoch kann ich die Reaktion schon gut nachvollziehen, da die Redaktion hier jedes noch so kleine Risiko ausschließen möchte und im Zweifel ja auch in Vorkasse etc. gehen müsste.

Woher der glaube?
Und noch mal eine andere Frage zum nachdenken macht die Justiz sich damit nicht Lächerlich und gießt Wasser auf die Mühlen all derjeniger die den Staat Ablehnen?

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AdamSmith, ..., Montag, 12.12.2016, 01:29 (vor 2705 Tagen) @ balltick

Das stimmt natürlich. Die Auswirkungen siehst du aber zum Beispiel gerade hier. Natürlich kann man auch begründet argumentieren, dass die Reaktion von schwatzgelb übertrieben ist, da sich ja die Rechtslage erst einmal nicht geändert hat. Und auch die Entscheidung des LG dann beim BGH ziemlich auseinandergenommen werden dürfte. Ich würde dem wohl auch zustimmen.
Dennoch kann ich die Reaktion schon gut nachvollziehen, da die Redaktion hier jedes noch so kleine Risiko ausschließen möchte und im Zweifel ja auch in Vorkasse etc. gehen müsste.


Woher der glaube?

Wie oben schon geschrieben, es war eine einstweilige Verfügung, die sich, auf den ersten Blick nur auf den im Antrag dargelegten Sachverhalt bezieht, ohne dass der Antraggegner mit einem eigenen Schriftsatz vor Gericht geantwortet hat. Es gab auch keine mündliche Verhandlung.
Ich habe den Beschluss überflogen, der im wesentlichen aus dem Antrag kopiert ist, und denke nach einer Verhandlung so nicht stehen bleiben würde.

Und noch mal eine andere Frage zum nachdenken macht die Justiz sich damit nicht Lächerlich und gießt Wasser auf die Mühlen all derjeniger die den Staat Ablehnen?

Die Frage kann man sich natürlich stellen.
Allerdings ist es so, dass der Rechtsschutz in Deutschland schon auf einem relativ hohen Niveau ist. Das gilt im großen und ganzen auch für die Qualität der Rechtsprechung und die Kosten. Natürlich gibt es Themen, da ist man inhaltlich oder philosophisch anderer Meinung, dass ist normal. Das zu ändern, etwa ein stärkers Recht auf Meinungsfreiheit (1st Ammendment) oder digitale Vervielfältigung (Fair Use) ist aber eine politische Aufgabe.

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simie, Krefeld, Montag, 12.12.2016, 01:05 (vor 2705 Tagen) @ balltick
bearbeitet von simie, Montag, 12.12.2016, 01:13

Vor allem, weil gerade das Urteil des EuGH - auf das sich ironischerweise das LG beruft - von im Grunde jedem, der sich dazu geäußert hat, anders interpretiert wurde und es eine Interpretation im Sinne des LG Hamburg eigentlich nicht im Entferntesten hergibt.
Hinzu kommt, dass die Urteile des LG Hamburgs in diesem Rechtsbereich doch häufig keinen Bestand hatten, wenn denn der Instanzenzug durchgezogen wurde.

Und ja. Das LG Hamburg hat sich im Bereich Internetrecht/Urheberrecht einen sehr fragwürdigen Ruf erarbeitet. Weiter oben hat sich ja auch schon MarcBVB ziemlich deutlich und zutreffend über das LG Hamburg geäußert. Letztendlich ist es traurig, was sich das LG in den letzten Jahren geleistet hat.

Frage LG Hamburg

Daniel09, Montag, 12.12.2016, 11:27 (vor 2705 Tagen) @ simie

Vor allem, weil gerade das Urteil des EuGH - auf das sich ironischerweise das LG beruft - von im Grunde jedem, der sich dazu geäußert hat, anders interpretiert wurde und es eine Interpretation im Sinne des LG Hamburg eigentlich nicht im Entferntesten hergibt.
Hinzu kommt, dass die Urteile des LG Hamburgs in diesem Rechtsbereich doch häufig keinen Bestand hatten, wenn denn der Instanzenzug durchgezogen wurde.

Und ja. Das LG Hamburg hat sich im Bereich Internetrecht/Urheberrecht einen sehr fragwürdigen Ruf erarbeitet. Weiter oben hat sich ja auch schon MarcBVB ziemlich deutlich und zutreffend über das LG Hamburg geäußert. Letztendlich ist es traurig, was sich das LG in den letzten Jahren geleistet hat.

Kann mich da mal einer kurz aufklären? Hab das nicht wirklich verfolgt.

Frage LG Hamburg

balltick, Dortmund, Montag, 12.12.2016, 13:12 (vor 2705 Tagen) @ Daniel09

Vor allem, weil gerade das Urteil des EuGH - auf das sich ironischerweise das LG beruft - von im Grunde jedem, der sich dazu geäußert hat, anders interpretiert wurde und es eine Interpretation im Sinne des LG Hamburg eigentlich nicht im Entferntesten hergibt.
Hinzu kommt, dass die Urteile des LG Hamburgs in diesem Rechtsbereich doch häufig keinen Bestand hatten, wenn denn der Instanzenzug durchgezogen wurde.

Und ja. Das LG Hamburg hat sich im Bereich Internetrecht/Urheberrecht einen sehr fragwürdigen Ruf erarbeitet. Weiter oben hat sich ja auch schon MarcBVB ziemlich deutlich und zutreffend über das LG Hamburg geäußert. Letztendlich ist es traurig, was sich das LG in den letzten Jahren geleistet hat.


Kann mich da mal einer kurz aufklären? Hab das nicht wirklich verfolgt.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"

Leider darf man ja nicht verlinken... (;

Frage LG Hamburg

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 12.12.2016, 12:22 (vor 2705 Tagen) @ Daniel09

Vor allem, weil gerade das Urteil des EuGH - auf das sich ironischerweise das LG beruft - von im Grunde jedem, der sich dazu geäußert hat, anders interpretiert wurde und es eine Interpretation im Sinne des LG Hamburg eigentlich nicht im Entferntesten hergibt.
Hinzu kommt, dass die Urteile des LG Hamburgs in diesem Rechtsbereich doch häufig keinen Bestand hatten, wenn denn der Instanzenzug durchgezogen wurde.

Und ja. Das LG Hamburg hat sich im Bereich Internetrecht/Urheberrecht einen sehr fragwürdigen Ruf erarbeitet. Weiter oben hat sich ja auch schon MarcBVB ziemlich deutlich und zutreffend über das LG Hamburg geäußert. Letztendlich ist es traurig, was sich das LG in den letzten Jahren geleistet hat.


Kann mich da mal einer kurz aufklären? Hab das nicht wirklich verfolgt.

Die sind vollkommen schmerzfrei, idR gewinnst du als Anspruchsteller, egal wie abstrus das ist.

Den Rest bitte googeln.

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balltick, Dortmund, Montag, 12.12.2016, 01:25 (vor 2705 Tagen) @ simie

Morgen
Ich kenne die Absurditäten aus Hamburg.
Worum es mir aber mehr geht ist der eigentliche schaden für die Justiz die Gerichte wie Hamburg anrichten.
Wenn die Gerichte nicht eigentlich hoffnungslos überlastet wären würde ich glatt behaupten das es sich dabei um eine ABM-Maßnahme handelt.
Oder wo liegt der Sinn und das Vertrauen in der Justiz wenn ich mich um ein Ordentliches Urteil zu bekommen durch die Instanzen klagen muss und dabei die ein oder andere 180 Grad Drehung hinnehmen muss.

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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 12.12.2016, 12:23 (vor 2705 Tagen) @ balltick

Morgen
Ich kenne die Absurditäten aus Hamburg.
Worum es mir aber mehr geht ist der eigentliche schaden für die Justiz die Gerichte wie Hamburg anrichten.
Wenn die Gerichte nicht eigentlich hoffnungslos überlastet wären würde ich glatt behaupten das es sich dabei um eine ABM-Maßnahme handelt.
Oder wo liegt der Sinn und das Vertrauen in der Justiz wenn ich mich um ein Ordentliches Urteil zu bekommen durch die Instanzen klagen muss und dabei die ein oder andere 180 Grad Drehung hinnehmen muss.

Das nennt sich "richterliche Unabhängigkeit " und ist einer der Grundpfeiler des deutschen Rechtssystems. Kein Case-Law mit Präzedenzfällen.

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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Sonntag, 11.12.2016, 23:37 (vor 2705 Tagen) @ AdamSmith

Es ist einfach eine selbst für das niedrige Niveau des Hamburger LG eine bescheuerte Entscheidung. Zum Urteil reichte es ja nicht einmal. Leider scheint der Betroffene den Instanzenzug nicht gehen zu wollen. Es wird daher wohl dauern, bis diese Entscheidung gekippt wird.


Wobei man es auch relativieren muss, es ist war ein Urteil im einstweiligen Rechtschutz, daher sollte das Urteil keine Bindungswirkung haben (die es so in Deutschland eh nicht gibt. Das Urteil wird natürlich von interessierten Seiten in allen Richtungen ausgeschlachtet.

Für Rechteinhaber und dank fliegendem Gerichtsstand ist das LG Hamburg leider wirklich ein besonderes Erlebnis.

Andere Gerichte wollen aufholen und ein ungesunder Wettlauf entsteht, welches Gericht das absurdeste IT Verständis nachweisen kann.


Mir wäre jetzt kein Gericht bekannt, welches seit Jahren auf dem Gebiet völligen Müll produziert.

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