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Das ist eine Halbwahrheit (BVB)

Scherben, Kiel, Montag, 06.05.2024, 13:52 (vor 13 Tagen) @ Balin

BTW: Wer bei einem Fanmarsch in der ersten Reihe mitläuft kann sich auf sein Persönlichkeitsrecht übrigens nicht berufen, wenn er gefilmt wird. Das ergibt sich aus § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG.


Doch. Es sind nur Bildnisse erlaubt, die die Versammlung in den Vordergrund stellen. Wenn das Bild sich zu sehr auf Einzelpersonen konzentriert, gilt das KUG nicht mehr. Wo die Grenze verläuft darf dann ein Gericht entscheiden.

Eben. Und Gerichte haben bereits im Einzelfall entschieden, dass man hätte verpixeln müssen.


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