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Böllerwerfer geht in den Knast (Fußball allgemein)

Ulrich, Montag, 22.04.2024, 17:28 (vor 11 Tagen) @ Hatebreed

Selbst die Verteidigung hat eine Haftstrafe von zwei Jahren verlangt, das längste, was man überhaupt noch zur Bewährung aussetzen kann. Auch wenn sie diese Aussetzung gefordert hat, so dürfte auch sie den Fall als sehr schwerwiegend eingeschätzt haben. Klingt für mich wie ein Versuch, den Mandanten doch noch irgendwie ganz knapp aus dem Gefängnis heraus zu halten.


Er sitzt seit 5 Monaten im Gefängnis... U-Haft.

U-Haft ist keine vorgezogene Strafe.

Aus dem Bauch heraus würde ich auf Verdunkelungsgefahr tippen. An zweiter Stelle käme eventuell Fluchtgefahr, aber da müssten vermutlich konkrete Umstände hinzu kommen.


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