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Herr Zwayer wieder voll mit drin - der beschädigt weiterhin mit größtem Recht (Spieltage)

adinfinitum, Sonntag, 31.03.2024, 23:25 (vor 36 Tagen) @ Smeller

Ich denke, daß die Aktion laut Regelwerk eine, wenn auch leichtere Tätlichkeit darstellt.Er ist willentlich mit körperlicher Gewalt vorgegangen.Das langt. Es war kein Foul im Kampf um den Ball.
Ich erinnere mich an eine Szene vor einigen Jahren, als ein Spieler sogar eine rote Karte bekam, als er einen Gegenspieler übel foulen wollte, aber entweder nicht mehr hinkam oder in letzter Sekunde zurückzog.
Der Reporter sagte damals, daß die reine Absicht langt, um eine Tätlichkeit zu begehen.
Zugegeben , es wäre ein übles Foul gewesen.


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