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Amtsgericht Dortmund lässt die Anklage gegen Nico Schulz zu (Sonstiges)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 14.02.2024, 11:09 (vor 95 Tagen) @ Burgsmüller84

Bitte erhelle uns mit deinem Praxiswissen, ernsthaft. Es geht hier um Körperverletzung. Und dies soll so lange Zeit für ein Gerichtsverfahren benötigen?

Ich werde da mangels Aktenkenntnis wenig erhellendes sagen können. Wir reden übrigens derzeit über 20 Monate seit Anzeigeerstattung.

Die Anzeige geht bei der Polizei/StA ein. Die sichtet den Sachverhalt, bereitet das für die StA auf, vernimmt Zeugen, etc.pp.

Dann geht die Akte irgendwann zur StA. 223,224 ist jetzt auch nicht Prio 1, egal wer da betroffen ist.

Hausdurchsuchung hatten wir auch noch. Dauert halt auch ein bisschen, weil die Akte zum Ermittlungsrichter wandert. Alleine damit hast du locker 8-10 Monate überbrückt.

Vielleicht gibt's auch noch ne Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung, eine Einlassung, die auf sich warten lässt. Und weiterhin: KV ist nicht zu priorisieren.

Und wenn die StA die Anklage tatsächlich ans Gericht geschickt hat, dann geht diese dann an den Beschuldigten. Dem muss dann Gelegenheit gegeben werden, zur Frage der Zulassung der Anklage Stellung zu nehmen.

Das ist jetzt alles nicht besonders schnell gewesen, aber jetzt tatsächlich auch nicht unglaublich langsam.


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