schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Wobei ich dazu eine Frage an die Juristen hätte (Fußball allgemein)

BVBMenden, Menden (Sauerland), Donnerstag, 22.09.2016, 14:39 (vor 2797 Tagen) @ Sascha

Würde man dabei gesamtschuldnerisch haften? Also wenn der Verband zum Beispiel wegen des Conny-Kramer-Songs eine Strafe von sagen wir mal 5.000 € verhängen würde, könnte diese Strafe an jeden, der nachweisbar mitgesungen hat, berechnet werden?

Wie beweist man eigentlich, dass ich nicht nur die Lippen bewegt habe?


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1251293 Einträge in 13815 Threads, 13926 registrierte Benutzer Forumszeit: 20.05.2024, 10:20
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln