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Draft und Gehaltslimit (Fußball allgemein)

AdamSmith, ..., Freitag, 16.09.2016, 17:41 (vor 2812 Tagen) @ Chappi1991

Die wären alle Angestellte der "Europaliga". Das würde bestimmt dem Rechtssystem nicht widersprechen.


Interessante Situation für alle börsennotierten Vereine wie wir, wenn auf einmal der vermutlich größte Aktivposten aus der Bilanz verschwände...


Für den BVB wäre das nicht einmal ein so großes Problem. Da würde die EK-Quote von etwa 70 Prozent auf 50 Prozent fallen. Und dann theoretisch auch wieder anwachsen, weil dann die Abschreibungen in den nächsten Jahren weg wären. Es sei denn, man steckte diese Geld dann in die Gehälter. Denkbar wäre auch, dass die Clubs für diesen Bilanzverlust entschädigt würden.

Natürlich wäre aber damit ein Teil des Geschäftsmodells verloren, weil man im Spielerhandel nichts mehr verdienen könnte.

Je nach Ausgestaltung eines solchen Modells kann es auch sein dass sich gar nichts ändert. Solange Spieler zu jeder Zeit exklusiv einem Verein zur Verfügung stehen und dieser Zeitraum fix ist steht einer Aktivierung der Lizenz meines Erachtens nichts im Weg -> Siehe Leasing. Die Frage ist, welche Werte werden verrechnet.

Wenn die Aktivierung der Lizenz wegfällt würde ich sagen, lässt die wirtschaftliche Stabilität vieler Vereine nach.


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