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Urteil gegen erhöhte Versandkosten/ Ticketgebühren (BVB)

AdamSmith, ..., Freitag, 02.09.2016, 16:41 (vor 2805 Tagen) @ bers

Verstehe ich das richtig, dass somit auch die 6 Euro Versandgebühr die der BVB erhebt nicht zulässig sind?


Ich verstehe das auch so, glaube aber nicht daran, das es damit überall so gilt. Sobald das Drucken zu Hause als Standard definiert wird, sehe ich nicht, warum der Anbieter darüber hinaus verpflichtet werden könnte, die Tickets per Post zu versenden. Zumindest beim Online-Kauf.

Beim Kauf per Hotline stimme ich Dir zu. Letztlich wird das die nominellen Ticketpreise teurer machen, und bezahlen müssen das diejenigen, die mehrere Tickets kaufen und bisher die 6€ auf mehrere Leute verteilt haben. Einzelticketkäufer können etwas billiger wegkommen.

Nicht ganz eindeutig. Wenn es eine reine Versand-Gebühr ist, ist sie zulässig, sofern sie klar kommuniziert wird. 6 EUR sind vielleicht zuviel, wenn man bedenkt dass es sich um einen voll-automatisierten Prozess handelt, die Kostenobergrenze sollte bei der Höhe Portokosten (Einschreiben) liegen.

Aufhänger in dem Urteil sind, das Eventim einmal (bei der Premium-Version) Bearbeitungs- und Versandkosten miteinander vermengt und damit dem Transparenz-Gebot widerspricht. Bei der "ticketdirect"-Version sind es nur die Bearbeitungskosten. Vereinfacht kann man bei Bearbeitungskosten von Gemeinkosten ausgehen, diese zu decken liegt im wirtschaftlichen Risiko des Anbieters. Er nutzt hier eine Pauschale um nicht die tatsächlichen Einzelkosten aufschlüsseln zu müssen - die beim "ticketdirect" oder dem vergleichbaren "print@home" nahe null sind. Bei postalischem Ticketversand sind die tatsächlichen Kosten auch nicht viel höher.

Da der BVB-Webshop allerdings eine fast identische Klausel, wie die im Urteil angegriffene, verwendet ist sie allerdings anfechtbar. Wenn das Urteil rechtskräftig wird müsste man sich an den Verein oder die Verbraucher-Zentrale NRW wenden.

Als einzelner kann man das nur, wenn man ein Ticket im Webshop erwirbt, die automatisierte Zahlung platzen lässt, den korrigierten "richtigen" Betrag überweist und darauf wartet, vom BVB verklagt zu werden. [Das war jetzt keine Handlungsempfehlung - da dieses vorgehen mit weiteren Risiken verbunden ist.]


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