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Hausdurchsuchungen bei Beckenbauer, Niersbach, Zwanziger und Schmidt (Fußball allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 01.09.2016, 21:03 (vor 2808 Tagen) @ Jurist81

Ja und nein. Grundsätzlich hast du zwar Recht. Bei den Spekulationen geht es aber um eine Vortat zu der Steuerhinterziehung. Da dürfte ein Strafklagenverbrauch nicht eingetreten sein, weil die Tat als solche nicht Gegenstand der Anklage war. Allerdings wäre in diesem Fall bereits eine Verjährung eingetreten, so dass die Mauscheleien um den Adidasausrüstervertrag (ggf. auch der des DFBs?), sollte es sie gegeben haben, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden könnten.

Es ging doch explizit um Steuerhinterziehung. Oder habe ich nur halb gelesen?

Klar, wenn da jetzt noch andere Dinge ans Licht kommen sollten, wie zB Untreue oder andere Delikte, dann ja. Aber die Steuererklärungen von Hoeness sind doch abgeurteilt...


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