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Allgemeine Newsschlagzeilen vom 14.03.2023 (Fußball allgemein)

Redaktion schwatzgelb.de ⌂ @, Dortmund, Dienstag, 14.03.2023, 06:00 (vor 381 Tagen)

Aktuelle Fußballnews, die den BVB nicht betreffen, bitte in diesen Thread posten.

Porto. Italiener müssen leider draußen bleiben

bobschulz, MS, Mittwoch, 15.03.2023, 00:16 (vor 380 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Inter-Fans mussten außerhalb des Stadions Do Dragao bleiben, obwohl sie reguläre Tickets hatten. Einlass war ihnen zugesagt worden (trotz Tickets NICHT im Auswärtsbereich), aber dann mussten sie "leider draußen bleiben".


https://www.gazzetta.it/Calcio/Champions-League/14-03-2023/campions-league-porto-inter-caos-biglietti-interisti-rimangono-fuori-460667885813.shtml

Porto. Italiener müssen leider draußen bleiben

zwergson, Dresden, Mittwoch, 15.03.2023, 16:51 (vor 380 Tagen) @ bobschulz

Klingt irgendwie vertraut. Ist das nicht auch einigen unserer Fans anno 2016 passiert, als wir da waren? Wir hatten Karten unterhalb des Gästeblocks und hatten keine Probleme, waren aber auch extrem früh da.

--
Intertank is' Dortmund!

WM 2026 wohl mit Vierergruppen, 104 Spielen und 40 Turniertagen

Freyr, Dienstag, 14.03.2023, 13:45 (vor 381 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

https://www.kicker.de/wm-2026-wohl-mit-vierergruppen-104-spielen-und-40-turniertagen-942027/artikel

Statt wie geplant 16 Dreiergruppen zu bilden will man wohl wieder mit Vierergruppen planen, das bedeutet aber auch dass es 104 Spiele geben wird (bisher gibt es 64 Spiele und mit den Dreiergruppen wären es 80), und dass das Turnier noch eine Woche länger dauert

WM 2026 wohl mit Vierergruppen, 104 Spielen und 40 Turniertagen

Schaumkrone, Celle, Dienstag, 14.03.2023, 21:34 (vor 381 Tagen) @ Freyr

Warum nur 16 Vierergruppen?
Quali abschaffen und gleich mit 40 Fünfergruppen starten!

WM 2026 wohl mit Vierergruppen, 104 Spielen und 40 Turniertagen

Franke, Mittwoch, 15.03.2023, 14:16 (vor 380 Tagen) @ Schaumkrone

Warum nur 16 Vierergruppen?
Quali abschaffen und gleich mit 40 Fünfergruppen starten!


Bei Fünfergruppen gibt es das gleiche Problem wie bei Dreiergruppen.

32 Sechsergruppen wären möglich. Die kleinsten Verbände bekommen sowieso keine Mannschaft zusammen.

WM 2026 wohl mit Vierergruppen, 104 Spielen und 40 Turniertagen

Intertanked, Berlin, Dienstag, 14.03.2023, 14:12 (vor 381 Tagen) @ Freyr

Ich bin ja überrascht, dass es funktioniert, weil es für mich schon bei den letzten Turnieren - unabhängig von Boykott oder politischen Gedanken - überhaupt kein Problem mehr war die kompletten Vorrunden aus Desinteresse zu verpassen. Offenbar bin ich nicht mehr Ziel... ...kunde.

WM 2026 wohl mit Vierergruppen, 104 Spielen und 40 Turniertagen

AGraute, Dienstag, 14.03.2023, 14:05 (vor 381 Tagen) @ Freyr

Die Quintessenz:
"Deutlich mehr Partien würde definitiv noch mehr Geld in die Taschen des Weltverbands spülen"

Hab heute morgen noch den aktuellen Podcast von sportinside gehört. Die Folge dreht sich um Infantino. Da übermorgen 'gewählt' wird, gab es auch einen Ausblick in die Zukunft. Normalerweise käme jetzt seine letzte Amtszeit bis 2027. Bei ihm gilt die bisherige Regel (maximal drei Amtszeiten) nicht, da seine erste Amtszeit von 2016 - 2019 (eigentlich wurde Blatter 2015 gewählt, jedoch aufgrund von Ermittlungen gesperrt) nicht mitzählt.
Dementsprechend wird Infantino uns vermutlich noch bis 2031 begleiten.

Schade, dass sich kein Verband in der Lage sieht, etwas zu unternehmen. Die jüngsten IFAB-Protokolle lassen auch wieder 'Verschlimmbesserungen' vermuten...

WM 2026 wohl mit Vierergruppen, 104 Spielen und 40 Turniertagen

Blarry, Essen, Dienstag, 14.03.2023, 19:46 (vor 381 Tagen) @ AGraute

Die Quintessenz:
"Deutlich mehr Partien würde definitiv noch mehr Geld in die Taschen des Weltverbands spülen"

Yeah, ich weiß ja nich. Zuschauersättigung hin oder her, es wird bei so einem Riesenturnier doch immer schwieriger, vernünftige Pakete mit TV-Rechten zu verkaufen. Wer will außerhalb von Katar und Mazedonien die Übertragungsrechte fürs Gruppenphasespiel von Katar gegen Mazedonien erwerben? Außerhalb schwer subventionierter Konzerne wie beIN werden die Übertragungen noch viel stärker gestückelt werden als jetzt schon, auf allen Märkten.

WM 2026 wohl mit Vierergruppen, 104 Spielen und 40 Turniertagen

Franke, Dienstag, 14.03.2023, 14:18 (vor 381 Tagen) @ AGraute

Die Quintessenz:
"Deutlich mehr Partien würde definitiv noch mehr Geld in die Taschen des Weltverbands spülen"

Hab heute morgen noch den aktuellen Podcast von sportinside gehört. Die Folge dreht sich um Infantino. Da übermorgen 'gewählt' wird, gab es auch einen Ausblick in die Zukunft. Normalerweise käme jetzt seine letzte Amtszeit bis 2027. Bei ihm gilt die bisherige Regel (maximal drei Amtszeiten) nicht, da seine erste Amtszeit von 2016 - 2019 (eigentlich wurde Blatter 2015 gewählt, jedoch aufgrund von Ermittlungen gesperrt) nicht mitzählt.
Dementsprechend wird Infantino uns vermutlich noch bis 2031 begleiten.

Irgendwann wird da am Ende einer langen Sitzung ein "aufeinanderfolgende" eingefügt. Die Afrikaner machen da mit, weil ER sie zuscheißt mit Geld und ein afrikanischer Diktatorensohn von 2031 bis 2035 amtieren darf.

Schade, dass sich kein Verband in der Lage sieht, etwas zu unternehmen. Die jüngsten IFAB-Protokolle lassen auch wieder 'Verschlimmbesserungen' vermuten...

Viele Verbandschefs können sehr gut damit leben, wie es ist . . .

WM 2026 wohl mit Vierergruppen, 104 Spielen und 40 Turniertagen

AGraute, Dienstag, 14.03.2023, 14:36 (vor 381 Tagen) @ Franke

Irgendwann wird da am Ende einer langen Sitzung ein "aufeinanderfolgende" eingefügt. Die Afrikaner machen da mit, weil ER sie zuscheißt mit Geld und ein afrikanischer Diktatorensohn von 2031 bis 2035 amtieren darf.

Schlagen wir ihn doch mit seinen eigenen Mitteln. Die ganze Welt weiß, dass seine Stimmen gekauft sind. Warum stellt der DFB nicht einen Gegenkandidaten, der noch mehr Geld verspricht? Der Logik folgend müsste der Wahlsieg ziemlich leicht werden. Man hätte mindestens eine Amtszeit zur Verfügung, um grundlegende Reformen umzusetzen. Die ehemals gekauften Stimmen würden diese zwar vermutlich nicht befürworten, aber who cares?

WM 2026 wohl mit Vierergruppen, 104 Spielen und 40 Turniertagen

Franke, Dienstag, 14.03.2023, 15:25 (vor 381 Tagen) @ AGraute

Irgendwann wird da am Ende einer langen Sitzung ein "aufeinanderfolgende" eingefügt. Die Afrikaner machen da mit, weil ER sie zuscheißt mit Geld und ein afrikanischer Diktatorensohn von 2031 bis 2035 amtieren darf.


Schlagen wir ihn doch mit seinen eigenen Mitteln. Die ganze Welt weiß, dass seine Stimmen gekauft sind. Warum stellt der DFB nicht einen Gegenkandidaten, der noch mehr Geld verspricht? Der Logik folgend müsste der Wahlsieg ziemlich leicht werden. Man hätte mindestens eine Amtszeit zur Verfügung, um grundlegende Reformen umzusetzen. Die ehemals gekauften Stimmen würden diese zwar vermutlich nicht befürworten, aber who cares?


1. musst Du das Geld haben und 2. wissen die Herrschaften, dass Du ihr Dolce Vita beenden willst. Die sind doch nicht blöd - nur skrupellos, rücksichtslos, raffgierig, . . .

WM 2026 wohl mit Vierergruppen, 104 Spielen und 40 Turniertagen

Scherben, Kiel, Dienstag, 14.03.2023, 14:03 (vor 381 Tagen) @ Freyr

Warum spielt man das Turnier nicht gleich mit allen Mitgliedsverbänden aus? Die könnten doch regional verteilt Vorausscheidungen spielen und die besten 32 kämen zu einem kompakten Endturnier? (Oh, wait.)

WM 2026 wohl mit Vierergruppen, 104 Spielen und 40 Turniertagen

markus93, Sauerland, Dienstag, 14.03.2023, 14:02 (vor 381 Tagen) @ Freyr

Yeah endlich noch mehr Fußball. Für kleinere Länder ist es mir Sicherheit ne schöne Sache mal bei einer WM dabei zu sein, allerdings entwertet man so doch total den Status "Weltmeisterschaft" . Naja auch das wird noch nicht das Ende der Fahnenstange sein.

WM 2026 wohl mit Vierergruppen, 104 Spielen und 40 Turniertagen

micha87, bei Berlin, Dienstag, 14.03.2023, 19:17 (vor 381 Tagen) @ markus93

Die Spielzeit zu verkürzen wird ein Thema werden, ggf. das Spielfeld. Die Abstände zwischen den Turnieren auf 3 Jahre zu verkürzen geisterte bereits durch die Medien. Das Spiel befindet sich im Wandel und nicht alles scheint besser zu werden.

WM 2026 wohl mit Vierergruppen, 104 Spielen und 40 Turniertagen

Franke, Dienstag, 14.03.2023, 15:41 (vor 381 Tagen) @ markus93

Yeah endlich noch mehr Fußball. Für kleinere Länder ist es mir Sicherheit ne schöne Sache mal bei einer WM dabei zu sein, allerdings entwertet man so doch total den Status "Weltmeisterschaft" . Naja auch das wird noch nicht das Ende der Fahnenstange sein.


Bis 2030 wird man bestimmt merken, dass zu Vierergruppen doch viel besser 64 Mannschaften passen.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

moudta, Dienstag, 14.03.2023, 08:36 (vor 381 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

https://www.heise.de/news/Landgericht-erlaubt-Handy-Entsperrung-durch-erzwungenen-Fingerabdruck-7542934.html

Die Begründung klingt, als würde sich Jochen Drees montags zu einer VAR-Situation äußern: Einfach a den Haaren herbeigezogen.
Da viele Menschen aus Bequemlichkeit Finger- oder Gesichtserkennung nutzen, könnte das zukünftig durchaus häufiger passieren.

Dann gibt's wohl bald "Totmann-Apps"

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 14.03.2023, 17:07 (vor 381 Tagen) @ moudta

Benutzt man den falschen Finger zum entsperren, wird das Handy zwar geöffnet, aber bestimmte Daten dabei direkt gelöscht. Entweder gibt's die schon oder die wird man bald downloaden können.

Dann gibt's wohl bald "Totmann-Apps"

Nietzsche, Dienstag, 14.03.2023, 19:44 (vor 381 Tagen) @ Basti Van Basten

Benutzt man den falschen Finger zum entsperren, wird das Handy zwar geöffnet, aber bestimmte Daten dabei direkt gelöscht. Entweder gibt's die schon oder die wird man bald downloaden können.

Bei solchen Apps aber immer die Version 2.0 abwarten.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Guido, Dienstag, 14.03.2023, 16:16 (vor 381 Tagen) @ moudta

Unfassbar. ich hatte das heute morgen flüchtig im Radio gehört und dachte, es geht um Tote, die ein letztes mal das iphone entsperren, um den digitalen Nachlass zu verwalten und dachte mir daher nichts dabei. Aber es geht um lebendige Verdächtige. Was ein unglaubliches Urteil. ich gehe aber davon aus, dass das nicht lange bestand haben wird.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Matze_82, Ort, Dienstag, 14.03.2023, 16:51 (vor 381 Tagen) @ Guido

Unfassbar. ich hatte das heute morgen flüchtig im Radio gehört und dachte, es geht um Tote, die ein letztes mal das iphone entsperren, um den digitalen Nachlass zu verwalten und dachte mir daher nichts dabei. Aber es geht um lebendige Verdächtige. Was ein unglaubliches Urteil. ich gehe aber davon aus, dass das nicht lange bestand haben wird.

Es gibt sicherlich Fallkonstellationen, in welchen der Zugriff der Ermittlungsbehörden auf das Mobiltelefon des Beschuldigten dringend erforderlich ist, um den Fall aufzuklären. Ggf. sollte der Gesetzgeber hier über eine neue Norm / Eingriffsbefugnis für schwere Straftaten nachdenken. Grundsätzlich ist die Auswertung von Mobiltelefonen bei schweren Straftaten aber enorm wichtig. Ohne Auswertung kann es zu Freisprüchen von Tätern kommen, dies ist sicher auch nicht im Interesse der Bevölkerung...

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Nietzsche, Dienstag, 14.03.2023, 19:48 (vor 381 Tagen) @ Matze_82

Ohne Auswertung kann es zu Freisprüchen von Tätern kommen, dies ist sicher auch nicht im Interesse der Bevölkerung...

Das kann ja niemand wollen. Wir müssen das schon so machen, dass sowas niemals passieren kann.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 14.03.2023, 18:33 (vor 381 Tagen) @ Matze_82

Informationelle Selbstbestimmung ist im Sinne des Bürgers.

Die Rechtsprechung sagt, dass ich die PIN nicht rausgeben muss und mir keine Nachteile entstehen dürfen.

Mit deiner Begründung muss das geändert werden und dem Staat Vollzugriff auf jedes Smartphone im Zuge von Ermittlungen erlaubt werden.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Matze_82, Ort, Dienstag, 14.03.2023, 18:36 (vor 381 Tagen) @ Taifun

Informationelle Selbstbestimmung ist im Sinne des Bürgers.

Die Rechtsprechung sagt, dass ich die PIN nicht rausgeben muss und mir keine Nachteile entstehen dürfen.

Mit deiner Begründung muss das geändert werden und dem Staat Vollzugriff auf jedes Smartphone im Zuge von Ermittlungen erlaubt werden.

Nein. Ich habe nirgends gesagt der Staat solle Vollzugriff auf jedes Handy haben im Zuge von Ermittlungen. Absolut nicht. Ich sprach von Fällen schwerer Kriminalität.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 14.03.2023, 18:39 (vor 381 Tagen) @ Matze_82

Dazu muss aber jedes Smartphone dafür vorbereitet sein.
Das wäre ein tolles Werkzeug für Faschisten. Warum noch einmal bekämpfen wir die Afd? Weil die nicht groß werden darf. Die würden derartige Werkzeuge lieben.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

markus, Dienstag, 14.03.2023, 21:44 (vor 381 Tagen) @ Taifun

Dazu muss aber jedes Smartphone dafür vorbereitet sein.
Das wäre ein tolles Werkzeug für Faschisten. Warum noch einmal bekämpfen wir die Afd? Weil die nicht groß werden darf. Die würden derartige Werkzeuge lieben.

Die würden sich die Werkzeuge schon ganz schnell selbst beschaffen, indem sie entsprechende Gesetze schaffen.

Ich finde es etwas unfair, wie hier dein Vorredner in die Ecke gedrängt wird. Er redet von schweren Straftaten und nicht von Bagatellen. Und das LG Ravensburg hält, wie schon die Vorinstanz, das Entsperren des Smartphones und die kurzzeitige Speicherung des Fingerabdrucks für rechtmäßig. Und das mit nachvollziehbarer Begründung. Das ist keineswegs an den Haaren herbeigezogen. Zur Demokratie gehört übrigens auch, Entscheidungen von Gerichten zu respektieren.

Ich find diesen Reul übrigens schlimm. Und die Hausdurchsuchungen inklusive Sprengung einer Haustür verstörend bis befremdlich. Auch habe ich eine Abneigung gegenüber der Polizei in Zusammenhang mit dem Besuch eines Stadions. Aber die Begründung des LG klingt sehr schlüssig. Ob das BVerfG anders entscheiden wird? Vielleicht. Mal abwarten. Wenn es vom BVerfG bestätigt wird, ist auch das nicht der Beginn des Faschismus.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

istar, Mittwoch, 15.03.2023, 09:10 (vor 380 Tagen) @ markus

Dazu muss aber jedes Smartphone dafür vorbereitet sein.
Das wäre ein tolles Werkzeug für Faschisten. Warum noch einmal bekämpfen wir die Afd? Weil die nicht groß werden darf. Die würden derartige Werkzeuge lieben.


Die würden sich die Werkzeuge schon ganz schnell selbst beschaffen, indem sie entsprechende Gesetze schaffen.

Ich finde es etwas unfair, wie hier dein Vorredner in die Ecke gedrängt wird. Er redet von schweren Straftaten und nicht von Bagatellen. Und das LG Ravensburg hält, wie schon die Vorinstanz, das Entsperren des Smartphones und die kurzzeitige Speicherung des Fingerabdrucks für rechtmäßig. Und das mit nachvollziehbarer Begründung. Das ist keineswegs an den Haaren herbeigezogen. Zur Demokratie gehört übrigens auch, Entscheidungen von Gerichten zu respektieren.

Richtig,seh ich auch so.

Ich find diesen Reul übrigens schlimm. Und die Hausdurchsuchungen inklusive Sprengung einer Haustür verstörend bis befremdlich. Auch habe ich eine Abneigung gegenüber der Polizei in Zusammenhang mit dem Besuch eines Stadions. Aber die Begründung des LG klingt sehr schlüssig. Ob das BVerfG anders entscheiden wird? Vielleicht. Mal abwarten. Wenn es vom BVerfG bestätigt wird, ist auch das nicht der Beginn des Faschismus.

Ich finde Reul super. Der erste Innenminister,der Gruppen, die durch aggressives Auftreten die Hoheit im öffentlichen Raum -inklusive krimineller Aktivitäten- für sich beansprucht haben, auf die Füße tritt.
Und gegen Kinderpornografie geht er auch konsequent vor.
Und das Mitleid mit einem Hooligan, bei dem es für nötig gehalten wurde, ein SEK einzusetzen finde ich eher befremdlich. Aber muss ja jeder selber wissen.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Matze_82, Ort, Mittwoch, 15.03.2023, 07:37 (vor 380 Tagen) @ markus

Danke für deine sachliche Einordnung...

LG

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Matze_82, Ort, Dienstag, 14.03.2023, 18:52 (vor 381 Tagen) @ Taifun

Dazu muss aber jedes Smartphone dafür vorbereitet sein.
Das wäre ein tolles Werkzeug für Faschisten. Warum noch einmal bekämpfen wir die Afd? Weil die nicht groß werden darf. Die würden derartige Werkzeuge lieben.

? Die meisten Handys sind doch per Fingerabdruck entsperrbar?Ob man das Handy (wie es aktuell gemacht wird) durch IT Spezialisten knackt oder den Trick mit dem Fingerabdruck nutzt, läuft auf das gleiche hinaus.

Bezüglich Afd:Stand jetzt herrscht hier noch kein Faschismus und unser Rechtsstaat funktioniert. Sollte man jetzt schon im voraus Rechtsnormen wie beispielsweise die Telekommunikationsüberwachung lieber abschaffen, für den Fall das die Afd an die Macht kommt???? Sorry, kann deiner Argumentation da nicht zustimmen.

Nochmal, damit das deutlich wird: ich habe nicht für eine Totalüberwachung sämtlicher Handys votiert. Ich habe in meinem Ursprungs Post dargestellt, daß hier ggf Nachbesserungsbedarf durch den Gesetzgeber besteht.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

JADI, Dienstag, 14.03.2023, 21:08 (vor 381 Tagen) @ Matze_82

Dazu muss aber jedes Smartphone dafür vorbereitet sein.
Das wäre ein tolles Werkzeug für Faschisten. Warum noch einmal bekämpfen wir die Afd? Weil die nicht groß werden darf. Die würden derartige Werkzeuge lieben.


? Die meisten Handys sind doch per Fingerabdruck entsperrbar?Ob man das Handy (wie es aktuell gemacht wird) durch IT Spezialisten knackt oder den Trick mit dem Fingerabdruck nutzt, läuft auf das gleiche hinaus.

Bezüglich Afd:Stand jetzt herrscht hier noch kein Faschismus und unser Rechtsstaat funktioniert. Sollte man jetzt schon im voraus Rechtsnormen wie beispielsweise die Telekommunikationsüberwachung lieber abschaffen, für den Fall das die Afd an die Macht kommt???? Sorry, kann deiner Argumentation da nicht zustimmen.

Nochmal, damit das deutlich wird: ich habe nicht für eine Totalüberwachung sämtlicher Handys votiert. Ich habe in meinem Ursprungs Post dargestellt, daß hier ggf Nachbesserungsbedarf durch den Gesetzgeber besteht.

Als ob sich eine faschistische Partei davon abhalten lassen würde, totalitäre Überwachungsgesetze einfach selber zu erlassen.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 14.03.2023, 21:19 (vor 381 Tagen) @ JADI

Dir sollte klar sein, dass es um technische Möglichkeit egal geht.

Und wenn ihr sagt, dass bei schweren Straftaten ein Zugriff mol sein muss, dann müsst ihr daraus die Konsequenzen ziehen.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

JADI, Dienstag, 14.03.2023, 21:28 (vor 381 Tagen) @ Taifun

Dir sollte klar sein, dass es um technische Möglichkeit egal geht.

Und wenn ihr sagt, dass bei schweren Straftaten ein Zugriff mol sein muss, dann müsst ihr daraus die Konsequenzen ziehen.

Ich sage das keineswegs. Das ist totalitäre Law-Order Scheiße ala Patriot-Act. Ich sage nur, dass sich eine totalitäre Partei alle Gesetze und Möglichkeiten binnen kürzester Zeit selber schaffen könnte.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

majae, Muc, Dienstag, 14.03.2023, 21:01 (vor 381 Tagen) @ Matze_82

? Die meisten Handys sind doch per Fingerabdruck entsperrbar?Ob man das Handy (wie es aktuell gemacht wird) durch IT Spezialisten knackt oder den Trick mit dem Fingerabdruck nutzt, läuft auf das gleiche hinaus.

Nein, ganz und gar nicht. Apple bietet von Haus aus eine Verschlüsselung an (auch für Macs) die sich ohne Login-Daten nicht unbedingt entsperren lassen*, da bleibt dann bei PIN nur noch Brute-Force, ich kann aber easy alle Daten beim 10. falschen Versuch löschen lassen, ansonsten werden aber auch Wartezeiten nach der x. falschen Eingabe eingelegt, was das ganze ziemlich unpraktisch werden lassen dürfte, ebenso kann jeder längere PINs einstellen (was die Brute-Force-Dauer mit jeder Ziffer um eine Zehnerpotenz steigen lässt). Bei Android ist das mWn etwas umständlicher, aber auch da kein Hexenwerk. Das FBI und andere Ermittlungsbehörden finden das ganze nicht so lustig und versuchen in aller Regelmäßigkeit dagegen zu klagen, jedoch bisher immer erfolglos.

* evtl haben amerikanische Geheimdienste hardwareseitige Backdoors eingebaut, denen sind einfache Mörder aber auch relativ egal.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 14.03.2023, 20:17 (vor 381 Tagen) @ Matze_82

a) Mein Smartphone ist per FaceId entsperrbar. Frühere waren per PIN. Fingerabdruck ist das unsicherste. Terroristen werden ganz sicher keinen Fingerabdruck verwenden.

b) Und daher brauchst du für deine Ziele den Zugriff im Verdachtsfall auf jedes Smartphone. Oder sind dir diejenigen Mörder mit einem iPhone 12 egal?

c) Wenn eine extremistische Partei an der Macht ist, ist es wohl zu spät die Rechte wieder einzuschränken, oder? 1933 kam schneller als viele damals gucken konnten. Extremisten neigen auf der ganzen Welt dazu Bürgerrechte asap zu unterdrücken. Dann gibt es nur den Richtervorbehalt und der wird dann ganz schnell von AfD-Richtern gekippt.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Matze_82, Ort, Dienstag, 14.03.2023, 20:40 (vor 381 Tagen) @ Taifun

a) Mein Smartphone ist per FaceId entsperrbar. Frühere waren per PIN. Fingerabdruck ist das unsicherste. Terroristen werden ganz sicher keinen Fingerabdruck verwenden.

b) Und daher brauchst du für deine Ziele den Zugriff im Verdachtsfall auf jedes Smartphone. Oder sind dir diejenigen Mörder mit einem iPhone 12 egal?

c) Wenn eine extremistische Partei an der Macht ist, ist es wohl zu spät die Rechte wieder einzuschränken, oder? 1933 kam schneller als viele damals gucken konnten. Extremisten neigen auf der ganzen Welt dazu Bürgerrechte asap zu unterdrücken. Dann gibt es nur den Richtervorbehalt und der wird dann ganz schnell von AfD-Richtern gekippt.

A) glaub mir, Terroristen nutzen auch Fingerabdrücke oder Codes wie 1234...sind nicht alle Raketenwissenschaftler. Du wärst überrascht, wie hohl manche davon sind.

B) das Problem besteht jetzt bereits, daß eben die neusten Handy Generation schwer zu überwinden sind. Dann müssen sie halt über Monate oder Jahre geknackt werden, ist dann nicht zu ändern.

C) unsere Demokratie ist durchaus wehrhaft. Es gibt gefährlichen Extremismus, aber deshalb auf wichtige Ermittlungsmethoden für den Fall einer EVENTUELLEN Machtübernahme zu verzichten halte ich für nicht sachdienlich. Die Vergangenheit hat gezeigt, daß im Fall einer Machtübernahme sowieso jegliche Rechtssprechung im Arsch ist. Deshalb dürfen wir jetzt aber nicht unsere Stafverfolgung vorab beschneiden, die sich ja im Übrigen auch gerade gegen jene Extremisten richtet, die den Staat abschaffen wollen.


Man muss hier zwei Sachen trennen:

Ich hatte Marc zuerst so verstanden, daß er Handyauswertungen grundsätzlich ablehnt, da diese den höchstpersönlichen Lebensbereich betreffen. Wenn ich ihn jetzt richtig verstanden habe, ging es ihm aber um das "Mitwirken" des Beschuldigen, wenn man dessen Fingerabdrücke nutzt um an seine Handydaten zu gelangen.

Ich wollte grundsätzlich darlegen, daß die Auswertung von Mobiltelefonen in der heutigen Zeit unverzichtbar bei schweren Straftaten ist.

Über das Mitwirken kann man gerne diskutieren, ein Landgericht hat im konkreten Fall nun so entschieden, natürlich kann man da gerne anderer Meinung sein. Es ist manchmal schwierig, dies sauber in solchen Internetdiskussionen auseinander zu halten.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 14.03.2023, 20:49 (vor 381 Tagen) @ Matze_82

Ich wollte grundsätzlich darlegen, daß die Auswertung von Mobiltelefonen in der heutigen Zeit unverzichtbar bei schweren Straftaten ist.

Dann sag doch einfach mal deutlich, dass du grundsätzlichen Vollzugriff willst.

Über das Mitwirken kann man gerne diskutieren, ein Landgericht hat im konkreten Fall nun so entschieden, natürlich kann man da gerne anderer Meinung sein. Es ist manchmal schwierig, dies sauber in solchen Internetdiskussionen auseinander zu halten.

An die Daten auf meinem Smartphone kommst du nicht ran. Kannst du gerne ein paar Jahr versuchen zu entschlüsseln. Oder würdest du meine Tochter zwingen die PIN rauszugeben? Wie weit gehst du dabei? Oder Erzwingungshaft gegen meine Nachbarin, welche die PIN kennt und sich wohl nicht selbst belasten würde?

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Matze_82, Ort, Dienstag, 14.03.2023, 21:30 (vor 381 Tagen) @ Taifun

Ich wollte grundsätzlich darlegen, daß die Auswertung von Mobiltelefonen in der heutigen Zeit unverzichtbar bei schweren Straftaten ist.


Dann sag doch einfach mal deutlich, dass du grundsätzlichen Vollzugriff willst.

Über das Mitwirken kann man gerne diskutieren, ein Landgericht hat im konkreten Fall nun so entschieden, natürlich kann man da gerne anderer Meinung sein. Es ist manchmal schwierig, dies sauber in solchen Internetdiskussionen auseinander zu halten.


An die Daten auf meinem Smartphone kommst du nicht ran. Kannst du gerne ein paar Jahr versuchen zu entschlüsseln. Oder würdest du meine Tochter zwingen die PIN rauszugeben? Wie weit gehst du dabei? Oder Erzwingungshaft gegen meine Nachbarin, welche die PIN kennt und sich wohl nicht selbst belasten würde?

Mit dir zu diskutieren ist müßig. Ich will auch gar nicht an deine Handydaten...ich habe auch an keiner Stelle gesagt, daß man auch über nicht verdächtige, wie bspw Zeugen PIN Nummern oder sonstwas durch Erzwingungshaft erlangen soll...Ich denke wir kommen da auf keine gemeinsame Position, macht aber auch nix.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 14.03.2023, 19:45 (vor 381 Tagen) @ Matze_82

Nein, es ist tatsächlich ein Unterschied. Und knacken wird halt tendenziell schwieriger.

Und natürlich muss man grundsätzlich überlegen, was eine Regierung unter Führung der #fckafd, der SED (i know heißt eigentlich "Linkspartei) oder von religiösen Extremisten damit machen würde. Die würden das nutzen, um damit Jagd auf politische Gegner zu machen.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 14.03.2023, 17:06 (vor 381 Tagen) @ Matze_82

Nein. Bitte nicht. Das ist der höchstpersönlichste Lebensbereich, wo der Gesetzgeber nicht reinzugehen hat. Egal zu welchem Zweck.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Matze_82, Ort, Dienstag, 14.03.2023, 17:21 (vor 381 Tagen) @ MarcBVB

Nein. Bitte nicht. Das ist der höchstpersönlichste Lebensbereich, wo der Gesetzgeber nicht reinzugehen hat. Egal zu welchem Zweck.

Sehe ich anders. Bei schweren Straftaten (bspw. Katalogstraftaten im Sinne des 100a StPO) ist es zum Teil zwingend notwendig. Soll beispielsweise ein Mörder freigesprochen werden, weil man seinen höchstpersönlichen Lebensbereich nicht verletzen will? Die Handyauswertung kann unter Umständen extrem wichtige Beweise zur Aufklärung bringen.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

tim86, Hamburg, Dienstag, 14.03.2023, 17:53 (vor 381 Tagen) @ Matze_82

Sehe ich anders. Bei schweren Straftaten (bspw. Katalogstraftaten im Sinne des 100a StPO) ist es zum Teil zwingend notwendig. Soll beispielsweise ein Mörder freigesprochen werden, weil man seinen höchstpersönlichen Lebensbereich nicht verletzen will? Die Handyauswertung kann unter Umständen extrem wichtige Beweise zur Aufklärung bringen.

Die Mörder sind aber bis zur verurteilung erstmal nur Tatverdächtige und willst du die Grundrechte von allen, auch unschuldigen Tatverdächtigen verletzen, damit evtl. ein Mörder mehr gefasst wird?

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Matze_82, Ort, Dienstag, 14.03.2023, 18:16 (vor 381 Tagen) @ tim86

Sehe ich anders. Bei schweren Straftaten (bspw. Katalogstraftaten im Sinne des 100a StPO) ist es zum Teil zwingend notwendig. Soll beispielsweise ein Mörder freigesprochen werden, weil man seinen höchstpersönlichen Lebensbereich nicht verletzen will? Die Handyauswertung kann unter Umständen extrem wichtige Beweise zur Aufklärung bringen.


Die Mörder sind aber bis zur verurteilung erstmal nur Tatverdächtige und willst du die Grundrechte von allen, auch unschuldigen Tatverdächtigen verletzen, damit evtl. ein Mörder mehr gefasst wird?

Ja. Wenn jemand unter Mordverdacht steht ist der Eingriff in seine Grundrechte zur Aufklärung der Tat berechtigt.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Nietzsche, Dienstag, 14.03.2023, 19:56 (vor 381 Tagen) @ Matze_82

Die Mörder sind aber bis zur verurteilung erstmal nur Tatverdächtige und willst du die Grundrechte von allen, auch unschuldigen Tatverdächtigen verletzen, damit evtl. ein Mörder mehr gefasst wird?


Ja. Wenn jemand unter Mordverdacht steht ist der Eingriff in seine Grundrechte zur Aufklärung der Tat berechtigt.

Das heißt, wenn man verdächtigt wird, ist man seine Grundrechte in dem Bereich los? Ich hoffe, Du siehst die Gefahr, die darin liegt.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Matze_82, Ort, Dienstag, 14.03.2023, 20:14 (vor 381 Tagen) @ Nietzsche

Die Mörder sind aber bis zur verurteilung erstmal nur Tatverdächtige und willst du die Grundrechte von allen, auch unschuldigen Tatverdächtigen verletzen, damit evtl. ein Mörder mehr gefasst wird?


Ja. Wenn jemand unter Mordverdacht steht ist der Eingriff in seine Grundrechte zur Aufklärung der Tat berechtigt.


Das heißt, wenn man verdächtigt wird, ist man seine Grundrechte in dem Bereich los? Ich hoffe, Du siehst die Gefahr, die darin liegt.

Man muss als Verdächtiger ggf Einschränkungen der Grundrechte hinnehmen. Hierfür bedarf es natürlich einer Rechtsgrundlage. Das Landgericht hat im konkreten Fall die Maßnahme als rechtmäßig beurteilt. Und ja, dem stimme ich zu.

Um bei meinem Beispiel zu bleiben: Im Falle des Mordverdachtes muss man größere Einschränkungen der Grundrechte hinnehmen wie beispielsweise bei einem Ladendiebstahl...da ich unserem Rechtsstaat vertraue sehe ich darin keine Gefahr. Wenn die nächst höhere Instanz anders entscheidet würde ich dies natürlich ebenfalls akzeptieren.

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Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 14.03.2023, 18:34 (vor 381 Tagen) @ Matze_82

Sehr dünnes Eis.

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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 14.03.2023, 18:21 (vor 381 Tagen) @ Matze_82

Sehe ich anders. Bei schweren Straftaten (bspw. Katalogstraftaten im Sinne des 100a StPO) ist es zum Teil zwingend notwendig. Soll beispielsweise ein Mörder freigesprochen werden, weil man seinen höchstpersönlichen Lebensbereich nicht verletzen will? Die Handyauswertung kann unter Umständen extrem wichtige Beweise zur Aufklärung bringen.


Die Mörder sind aber bis zur verurteilung erstmal nur Tatverdächtige und willst du die Grundrechte von allen, auch unschuldigen Tatverdächtigen verletzen, damit evtl. ein Mörder mehr gefasst wird?


Ja. Wenn jemand unter Mordverdacht steht ist der Eingriff in seine Grundrechte zur Aufklärung der Tat berechtigt.

aA: Höchstwahrscheinlich das BVerfG. Sorry, aber das ist der Weg in den Faschismus

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markus, Dienstag, 14.03.2023, 19:51 (vor 381 Tagen) @ MarcBVB

Sehe ich anders. Bei schweren Straftaten (bspw. Katalogstraftaten im Sinne des 100a StPO) ist es zum Teil zwingend notwendig. Soll beispielsweise ein Mörder freigesprochen werden, weil man seinen höchstpersönlichen Lebensbereich nicht verletzen will? Die Handyauswertung kann unter Umständen extrem wichtige Beweise zur Aufklärung bringen.


Die Mörder sind aber bis zur verurteilung erstmal nur Tatverdächtige und willst du die Grundrechte von allen, auch unschuldigen Tatverdächtigen verletzen, damit evtl. ein Mörder mehr gefasst wird?


Ja. Wenn jemand unter Mordverdacht steht ist der Eingriff in seine Grundrechte zur Aufklärung der Tat berechtigt.


aA: Höchstwahrscheinlich das BVerfG. Sorry, aber das ist der Weg in den Faschismus

Ich habe gerade ein Deja-vu…
Wir sind hier wieder bei Grundrechten und bei der Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Ist das Mittel geeignet, die Straftat aufzuklären? Ja. Gibt es mildere und gleich geeignete Mittel? Möglicherweise nein. Ist der Eingriff angemessen? Da wägen die Gerichte alle Vor- und Nachteile miteinander ab. Die Nachteile dürfen nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen. Das wird oft höchst unterschiedlich beurteilt. Frag drei Juristen und du bekommst vier verschiedene Antworten.

Ich finde aber dein Argument weiter unten valide. Ein Verdächtiger muss sich nicht selbst belasten. Das tut er in dem Moment, wo er sein Handy entsperrt. Bin daher auf die nächste Instanz gespannt.

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TerraP, Köln, Dienstag, 14.03.2023, 19:07 (vor 381 Tagen) @ MarcBVB

Hmm, ich gebe zu, ich bin völlig unbeleckt, aber was macht den Zugriff aufs Handy gravierender als eine Hausdurchsuchung?

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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 14.03.2023, 19:34 (vor 381 Tagen) @ TerraP

Hmm, ich gebe zu, ich bin völlig unbeleckt, aber was macht den Zugriff aufs Handy gravierender als eine Hausdurchsuchung?

Den Zugriff gar nichts. Aber darum geht's auch nicht, sondern um die Frage, ob man dich dazu zwingen darf, das Telefon unter Nutzung des Fingerabdrucks zu entsperren. Und da sehe ich dann doch ganz erhebliche Bedenken. Ich habe als Beschuldigter in einem Strafverfahren halt auch Rechte. Und eins davon ist halt, dass ich mich nicht selbst belasten muss. Und das würde hier dann schon ausgehöhlt.

LG Ravensburg: Begründung

markus, Dienstag, 14.03.2023, 21:22 (vor 381 Tagen) @ MarcBVB

Hmm, ich gebe zu, ich bin völlig unbeleckt, aber was macht den Zugriff aufs Handy gravierender als eine Hausdurchsuchung?


Den Zugriff gar nichts. Aber darum geht's auch nicht, sondern um die Frage, ob man dich dazu zwingen darf, das Telefon unter Nutzung des Fingerabdrucks zu entsperren. Und da sehe ich dann doch ganz erhebliche Bedenken. Ich habe als Beschuldigter in einem Strafverfahren halt auch Rechte. Und eins davon ist halt, dass ich mich nicht selbst belasten muss. Und das würde hier dann schon ausgehöhlt.

Die Begründung vom LG ist online. So wie es sich liest, wird der Verdächtige nicht gezwungen. Es werden Fingerabdrücke erhoben und damit dann das Smartphone entsperrt. Der Zugriff auf das Smartphone selbst wird als eingriffsintensiver bewertet als das kurzzeitige speichern der Fingerabdrücke.

Auszug

Die Verwendung der festgestellten Fingerabdrücke ist auch angemessen, da das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aufgrund der hier eher geringen Eingriffsintensität hinter dem Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Strafverfolgung zurückbleibt. Bei der Abwägung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Speicherung der Fingerabdrücke von nur kurzer Dauer ist und der Zweck der Maßnahme mit dem Entsperren des Mobiltelefons erreicht ist. Auch in die Abwägung zu stellen ist der ermöglichte eingriffsintensivere Zugriff auf die gespeicherten Daten, welcher neben dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme tangiert. Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass es sich um eine offene Ermittlungsmaßnahme handelt. Dem Beschuldigten wird weiter eine Tat vorgeworfen, die die Grenze eines Bagatelldelikts deutlich übersteigt. Schließlich liegt eine nicht geringe Menge an Betäubungsmitteln vor. Zudem steht der Verdacht des Handelns mit den Marihuana-Zigaretten im Raum, sodass neben dem unrechtmäßigen Erwerb und Besitz ein möglicher Handel als weiteres Unrecht hinzutritt. Beachtlich ins Gewicht fällt ferner der Umstand, dass das Mobiltelefon selbst mit großer Wahrscheinlichkeit ein Tat- und Beweismittel darstellt. Es ist zu erwarten, dass die darauf gespeicherten Daten Auskunft über Bestellvorgänge sowie Kontakte zu Händlern und Abnehmern im Zusammenhang mit den beim Zoll entdeckten Marihuana-Zigaretten geben.

https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/7646.htm

LG Ravensburg: Begründung

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 14.03.2023, 21:58 (vor 381 Tagen) @ markus

Wir reden hier nur über BTM-Verstöße?

LG Ravensburg: Begründung

markus, Dienstag, 14.03.2023, 22:21 (vor 381 Tagen) @ Taifun

Wir reden hier nur über BTM-Verstöße?

Es heißt „nur“? Mit Drogen handeln (und das in größeren Mengen) ist so schwerwiegend, dass dafür eine Gefängnisstrafe in Betracht kommt. Und das ist Gegenstand des Ermittlungsverfahrens.

LG Ravensburg: Begründung

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 14.03.2023, 22:25 (vor 381 Tagen) @ markus

Uih. Dafür kann man in den Knast kommen. Ich dachte wir reden über schwerste Straftaten auf Niveau "Mord".

Schau mal nach wofür man in den Knast kommen kann. Wenn das entscheidend ist, und das für den Grundrechtseingriff reicht ... Mahlzeit.

LG Ravensburg: Begründung

markus, Dienstag, 14.03.2023, 22:56 (vor 381 Tagen) @ Taifun

Uih. Dafür kann man in den Knast kommen. Ich dachte wir reden über schwerste Straftaten auf Niveau "Mord".

Vielleicht mal den Artikel oder die Begründung lesen. Da steht doch alles drin.

LG Ravensburg: Begründung

majae, Muc, Dienstag, 14.03.2023, 22:49 (vor 381 Tagen) @ Taifun

Uih. Dafür kann man in den Knast kommen. Ich dachte wir reden über schwerste Straftaten auf Niveau "Mord".

Schau mal nach wofür man in den Knast kommen kann. Wenn das entscheidend ist, und das für den Grundrechtseingriff reicht ... Mahlzeit.

Der Punkt wurde ja unten schon einmal angesprochen: Wie stehst du denn zu Hausdurchsuchungen? Das dringt ja mindestens genauso in meinen persönlichen Bereich ein und wird auch gern bei eher weniger schlimmen Vergehen (Graffiti zB) angeordnet. Die Erlaubnis mein Handy zu durchsuchen, bekommen die ermittelnden Beamten auch jetzt sehr einfach, das Problem ist ja eher der Zugang. Fingerabdrücke auf der anderen Seite darf mir die Polizei auch recht schnell abnehmen. Versteh nicht so ganz, wo da auf einmal der fundamentale Unterschied ist, wenn mit diesen abgenommenen Fingerabdrücken mein Handy entsperrt werden darf.

LG Ravensburg: Begründung

markus, Dienstag, 14.03.2023, 23:22 (vor 381 Tagen) @ majae

Uih. Dafür kann man in den Knast kommen. Ich dachte wir reden über schwerste Straftaten auf Niveau "Mord".

Schau mal nach wofür man in den Knast kommen kann. Wenn das entscheidend ist, und das für den Grundrechtseingriff reicht ... Mahlzeit.


Der Punkt wurde ja unten schon einmal angesprochen: Wie stehst du denn zu Hausdurchsuchungen? Das dringt ja mindestens genauso in meinen persönlichen Bereich ein und wird auch gern bei eher weniger schlimmen Vergehen (Graffiti zB) angeordnet. Die Erlaubnis mein Handy zu durchsuchen, bekommen die ermittelnden Beamten auch jetzt sehr einfach, das Problem ist ja eher der Zugang. Fingerabdrücke auf der anderen Seite darf mir die Polizei auch recht schnell abnehmen. Versteh nicht so ganz, wo da auf einmal der fundamentale Unterschied ist, wenn mit diesen abgenommenen Fingerabdrücken mein Handy entsperrt werden darf.

Ich finde es auch etwas befremdlich. Hausdurchsuchung einschließlich eingeschlagener Fenster und aufgebrochener/gesprengter Türen und Verwüstung der Wohnung sind ein sehr viel intensiverer Eingriff als nur ein Smartphone zu kontrollieren. Zumal das Smartphone bei Hausdurchsuchungen neben vielen anderen Dingen oft auch das Ziel ist. Fingerabdrücke erheben ist ebenfalls in Zusammenhang mit Straftaten zulässig. In diesem Fall handelt es sich sogar nur um eine sehr kurze Speicherdauer und ausschließlich zu dem Zweck, das Smartphone zu entsperren.

Der Verdächtige wird nicht gezwungen, mit seinen Fingern das Smartphone selbst zu entsperren. Man nimmt die zulässig gespeicherten Fingerabdrücke, um damit technisch das Smartphone zu entsperren. Hier könnte man gegen argumentieren, dass mit Zufallspasswörtern das Smartphone ebenfalls entsperrt werden könnte und es sich um ein milderes Mittel handelt. Auf dieses Argument ist das LG allerdings eingegangen. Dieses Mittel ist zwar milder, aber eben nicht gleich effektiv, weil das sehr viel länger dauert.

Auszug

Die Maßnahme ist auch erforderlich, weil eine Entsperrung des Mobiltelefons per Code mangels freiwilliger Herausgabe durch den Beschuldigten und Nicht-Auffindens etwaiger Zugangspasswörter bei der Durchsuchung nicht möglich ist. Ein Zugriff auf die gespeicherten Daten kann unter gewissen Umständen je nach Modell zwar auch auf andere Weise erreicht werden. Ein solches Vorgehen ist jedoch aufgrund des Zeit- und Kostenaufwands nicht gleichermaßen effektiv im Vergleich zur hiesigen Maßnahme.

LG Ravensburg: Begründung

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 14.03.2023, 22:27 (vor 381 Tagen) @ Taifun

Handel treiben ist jetzt keine so schwerwiegende Tat.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

HoschUn, Ort, Dienstag, 14.03.2023, 20:47 (vor 381 Tagen) @ MarcBVB

Hmm, ich gebe zu, ich bin völlig unbeleckt, aber was macht den Zugriff aufs Handy gravierender als eine Hausdurchsuchung?


Den Zugriff gar nichts. Aber darum geht's auch nicht, sondern um die Frage, ob man dich dazu zwingen darf, das Telefon unter Nutzung des Fingerabdrucks zu entsperren. Und da sehe ich dann doch ganz erhebliche Bedenken. Ich habe als Beschuldigter in einem Strafverfahren halt auch Rechte. Und eins davon ist halt, dass ich mich nicht selbst belasten muss. Und das würde hier dann schon ausgehöhlt.

wobei es interessant wäre das mal im einzelnen nachzuvollziehen, woher in der Vergangenheit überhaupt die Körpermaßangaben von Beschuldigten kommen, die bei der Analyse von Videoaufnahmen zur Grundlage werden um eine Übereinstiummung ziwschen der auf dem Video zu sehenden Person und dem Beschuldigten festzustellen. Sind diese Daten auch einfach aus einer ED-Behandlung genommen?

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Matze_82, Ort, Dienstag, 14.03.2023, 19:46 (vor 381 Tagen) @ MarcBVB

Hmm, ich gebe zu, ich bin völlig unbeleckt, aber was macht den Zugriff aufs Handy gravierender als eine Hausdurchsuchung?


Den Zugriff gar nichts. Aber darum geht's auch nicht, sondern um die Frage, ob man dich dazu zwingen darf, das Telefon unter Nutzung des Fingerabdrucks zu entsperren. Und da sehe ich dann doch ganz erhebliche Bedenken. Ich habe als Beschuldigter in einem Strafverfahren halt auch Rechte. Und eins davon ist halt, dass ich mich nicht selbst belasten muss. Und das würde hier dann schon ausgehöhlt.

Man hat den Täter ja nicht gezwungen das Handy selbst zu entsperren. Man hat lediglich die rechtmäßig erlangten Fingerabdrücke genutzt, um so das Handy zu entsperren. Eine erkennungsdienstliche Behandlung (also das Abnehmen von Fingerabdrücken und Fotoaufnahmen) kann im übrigen auch unter Zwang erfolgen, wenn dies für das Verfahren erforderlich und verhältnismäßig ist.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 14.03.2023, 17:34 (vor 381 Tagen) @ Matze_82

Nein. Bitte nicht. Das ist der höchstpersönlichste Lebensbereich, wo der Gesetzgeber nicht reinzugehen hat. Egal zu welchem Zweck.


Sehe ich anders. Bei schweren Straftaten (bspw. Katalogstraftaten im Sinne des 100a StPO) ist es zum Teil zwingend notwendig. Soll beispielsweise ein Mörder freigesprochen werden, weil man seinen höchstpersönlichen Lebensbereich nicht verletzen will? Die Handyauswertung kann unter Umständen extrem wichtige Beweise zur Aufklärung bringen.

Ja bitte. Genau das. Auch Mörderinnen, Vergewaltigerinnen und Terroristinnen (aus Gründen der Fairness sind heute mal die Männer mitgemeint) haben Grundrechte. Und da wir hier vom intimsten Bereich der persönlichen Lebensführung sprechen geht das halt auf keinen Fall.

Siehe auch:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/abhoer-urteil-des-bgh-auch-im-auto-sind-die-gedanken-frei/#:~:text=Am%20Donnerstag%20entschied%20der%20BGH,auf%20R%C...

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Matze_82, Ort, Dienstag, 14.03.2023, 18:12 (vor 381 Tagen) @ MarcBVB

Nein. Bitte nicht. Das ist der höchstpersönlichste Lebensbereich, wo der Gesetzgeber nicht reinzugehen hat. Egal zu welchem Zweck.


Sehe ich anders. Bei schweren Straftaten (bspw. Katalogstraftaten im Sinne des 100a StPO) ist es zum Teil zwingend notwendig. Soll beispielsweise ein Mörder freigesprochen werden, weil man seinen höchstpersönlichen Lebensbereich nicht verletzen will? Die Handyauswertung kann unter Umständen extrem wichtige Beweise zur Aufklärung bringen.


Ja bitte. Genau das. Auch Mörderinnen, Vergewaltigerinnen und Terroristinnen (aus Gründen der Fairness sind heute mal die Männer mitgemeint) haben Grundrechte. Und da wir hier vom intimsten Bereich der persönlichen Lebensführung sprechen geht das halt auf keinen Fall.

Siehe auch:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/abhoer-urteil-des-bgh-auch-im-auto-sind-die-gedanken-frei/#:~:text=Am%20Donnerstag%20entschied%20der%20BGH,auf%20R%C...

Da werden wir uns nicht einig. Wenn Täter ihr Mobiltelefon bei schweren Straftaten nutzen/mitführen, ist eine Auswertung angebracht und verhältnismäßig.

Bei Abhör-Maßnahmen werden ja eben Gespräche die den persönlichen intimen Bereich betreffen entsprechend nicht ausgewertet oder verschriftlich, wie z. B. Gespräche mit der Ehefrau über das Intimleben oder Gespräche mit dem Anwalt etc.. Das ist ja auch gut so. Bei der Auswertung des Mobiltelefons wird ja auch nur der für die Aufklärung der Tat relevante Part zu Papier gebracht. Hier mal drei mir persönlich bekannte reale Beispiele für die Sinnhaftigkeit der Handyauswertung:

Fall 1: Aus Syrien zurück nach Deutschland gekehrter Mann hatte auf seinem Mobiltelefon Bilder, wie er mit enthaupteten Menschen posiert hat. In der Folge wurde er für das Posieren mit den Leichen rechtskräftig verurteilt. Ohne Auswertung des Mobiltelefons wäre die Verurteilung nicht möglich gewesen.

Fall 2: Aus Syrien zurück gekehrter Mann hatte auf Mobiltelefon Aufnahmen, die ihn selbst beim Foltern eines Gefangenen zeigen. Auf anderen Aufnahmen verstümmelte er eine Leiche. Ohne Auswertung des Handys wäre er hierfür nicht belangt worden.

Fall 3: Syrischer Flüchtling war verdächtigt, ein IS Mitglied gewesen zu sein. Hier war die Handyauswertung entlastend, da die Auswertung seine Angaben er sei bei der freien syrischen Armee und eben nicht bei dem IS gewesen glaubwürdig belegen konnten. Folglich wurde er nicht verurteilt wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

....

Mir sind noch diverse andere Fälle bekannt. Die Auswertung von jeglichen Datenträgern stellt natürlich einen Grundrechtseingriff dar. Dies ist aber in Fällen schwerer Kriminalität erforderlich. Man denke auch mal an Verfahren gegen Pädophile. Auch hier werden regelmäßig Handys und PCs usw. ausgewertet. Und das ist auch gut so...

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 14.03.2023, 18:23 (vor 381 Tagen) @ Matze_82

Der Unterschied ist folgender: Wenn die Polizei das knackt, okay. Aber ich finde es unter nemo tenetur se ipsum accusare (Hach, endlich wieder Wissensprostitution) - Gesichtspunkten mehr als nur bedenklich, wenn man den potentiellen Täter verpflichtet, seinen intimsten Bereich zu offenbaren.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

HoschUn, Ort, Dienstag, 14.03.2023, 20:31 (vor 381 Tagen) @ MarcBVB

Der Unterschied ist folgender: Wenn die Polizei das knackt, okay. Aber ich finde es unter nemo tenetur se ipsum accusare (Hach, endlich wieder Wissensprostitution) - Gesichtspunkten mehr als nur bedenklich, wenn man den potentiellen Täter verpflichtet, seinen intimsten Bereich zu offenbaren.

Gilt das eigentlich auch wenn sich dem Drogenschmuggel im Körper verdächtige Personen Röntgen lassen müssen und dann nur noch unter Aufsicht auf überwachte Spezialtoiletten gehen müssen? Intimer geht es kaum, als den eigenen Körper zu offenbaren und sich beim scheißen zuschauen lassen zu müssen.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Matze_82, Ort, Dienstag, 14.03.2023, 18:34 (vor 381 Tagen) @ MarcBVB

Der Unterschied ist folgender: Wenn die Polizei das knackt, okay. Aber ich finde es unter nemo tenetur se ipsum accusare (Hach, endlich wieder Wissensprostitution) - Gesichtspunkten mehr als nur bedenklich, wenn man den potentiellen Täter verpflichtet, seinen intimsten Bereich zu offenbaren.

Du hast ja davon gesprochen, daß dies der persönliche Lebensbereich sei. Deshalb ging ich davon aus, daß Du die Handyauswertung generell ablehnst.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 14.03.2023, 16:09 (vor 381 Tagen) @ moudta

Iphone und faceid. Wir man faceid deaktiviert sollte man wissen. Im Zweifelsfall immer Augen zu und fertig. Nach ein paar mal gesperrt

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pactum Trotmundense, Syburg, Dienstag, 14.03.2023, 15:21 (vor 381 Tagen) @ moudta

Mal abgesehen davon, dass es nur ein Landgericht ist und diese "Recht"sprechung somit schon innerhalb desselben Bundeslandes nicht bindend ist, schon gar nicht in anderen Bundesländern, ist es eine gute Erinnerung andere Wege zur Ent/Sperrung zu nutzen, z.B. Muster oder PIN.

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MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 14.03.2023, 16:01 (vor 381 Tagen) @ pactum Trotmundense

Mal abgesehen davon, dass es nur ein Landgericht ist und diese "Recht"sprechung somit schon innerhalb desselben Bundeslandes nicht bindend ist, schon gar nicht in anderen Bundesländern, ist es eine gute Erinnerung andere Wege zur Ent/Sperrung zu nutzen, z.B. Muster oder PIN.

Der Blödsinn darf sich halt nicht durchsetzen. Das ist schlichtweg gefährlicher Mist, was da passiert.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

DerMuri ⌂ @, Lünen, Dienstag, 14.03.2023, 13:42 (vor 381 Tagen) @ moudta

Kleiner Tipp:

Am iPhone 5x die Power Taste drücken sperrt das Handy so, dass man zum Entsperren sofort den PIN eingeben muss und FaceID nicht funktioniert.

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

AGraute, Dienstag, 14.03.2023, 11:14 (vor 381 Tagen) @ moudta

Kannst du einschätzen, wie einfach / schwer es ist, so einen Print anzufertigen, damit die Behörde das Handy entsperren kann?

LG Ravensburg: Polizei darf Fingerabdruck zum Handyentsperren verwenden

moudta, Dienstag, 14.03.2023, 13:00 (vor 381 Tagen) @ AGraute

Kannst du einschätzen, wie einfach / schwer es ist, so einen Print anzufertigen, damit die Behörde das Handy entsperren kann?

Nicht valide, weil es auf beiden Seiten ja technische Entwicklungen gibt.

Die ersten Sensoren konnte man, ganz wie im Film, teilweise mit einem guten Abdruck von einem Glas auf einem Tesa überlisten.
Mittlerweile sind die Sensoren empfindlicher aber genauso sind die Möglichkeiten, einen Fingerabdruck zu übertragen größer geworden.
Ohne es zu wissen, sehe ich zum Beispiel den Einsatz von 3D-Druckern als Möglichkeit.
Aber wie gesagt, das ist reiner Spekulatius.

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Newsteam ⌂, Dortmund, Dienstag, 14.03.2023, 08:17 (vor 381 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

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