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Neuregelung Grundsteuer (Politik)

, Dienstag, 27.09.2022, 11:18 (vor 548 Tagen)

Ich habe die Tage unsere Feststellungsbescheide (also die beiden vom Finanzamt verschickten, der zu Grundsteuerwert und den zum sich daraus ergebenden Grundsteuermessbetrag) bekommen.

Mir war klar, dass es für uns als Eigenheimbesitzer bei dem Einfamilienhaus zu einer Erhöhung kommen wird. Das ist ja auch das was grundsätzlich so gewollt war und was ich auch durchaus richtig finde. (Ja wirklich, auch wenn es mich persönlich finanziell trifft, ist es schon so, dass man den Luxus in einem Einfamilienhaus zu wohnen gesellschaftlich nicht fördern sollte, sondern die entlasten, die ökologisch sinnvoller in Mehrfamilienhäusern wohnen)

Aber wenn die Stadt Do nicht den Hebesatz grundsätzlich deutlich anpasst (also absenkt) wird das in unserem Falle dann fast eine Verdreifachung werden. Und das ist schon etwas ganz anderes als die Beispiele des Bundesministeriums nahelegen...

Auch ist man als Bewohner alter Häuser wieder mal besonders gekniffen.
Für den Grundsteuerwert werden ja die Nutzungsdauer der Gebäude berücksichtig... nun ist unser Haus von 1939, bei der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von 80 Jahren sind wir also bei "-3 Jahren"... aber es wird ja nur "vor 1949" als Kategorie erfasst, also wird daraus für das FA schon "höchstens 7 jahre"... da das aber dann nur einen niedrigen Wert ergeben würde, wird dieser dann komplett an jeder Realität vorbei als "mindestens 24 Jahre" eben auf die 24 Jahre Restnutzungsdauer angesetzt. (Es ist für das FA also komplett egal ob das Haus 1939 oder 1966 gebaut wurde, es ist gleich viel wert, auch die "Bewirtschaftungskosten", also letztlich die Instanthaltungskosten werden da nicht irgendwie erhöht (Im Gegenteil, je älter, desto niedriger werden sie angesestzt...)

Die Frage an Euch wäre: Hat schon jemand anderes seine Bescheide erhalten? Und sieht es da Größenordnungsmäßig ähnlich aus?

Frist zur Grundsteuer-Erklärung wird verlängert

Thomas, Dortmund, Donnerstag, 13.10.2022, 13:36 (vor 532 Tagen) @ RE_LordVader

Neuregelung Grundsteuer

Hatebreed, Mittwoch, 05.10.2022, 16:27 (vor 540 Tagen) @ RE_LordVader

Ich habe nur einen Bescheid bekommen, vom Finanzamt.
Um ein Drittel ist der Messbetrag gestiegen.
Ist das jetzt viel? Hört sich irgendwie nicht gut an...

Neuregelung Grundsteuer

markus, Donnerstag, 06.10.2022, 13:06 (vor 539 Tagen) @ Hatebreed

Ich habe nur einen Bescheid bekommen, vom Finanzamt.
Um ein Drittel ist der Messbetrag gestiegen.
Ist das jetzt viel? Hört sich irgendwie nicht gut an...

Am Ende kommt es auf den Hebelsatz an. Aber ein höherer Messbetrag als Ausgangsbasis klingt jedenfalls nicht so gut. Zumal es auch anders geht. Bei mir ist der Messbetrag gesunken. Interessant finde ich (war mir vorher gar nicht bewusst), dass die möglichen Mieteinnahmen eine wesentliche Rolle spielen. Und da hat man bei mir 8,90€ Kaltmiete je qm, abzüglich 10% aufgrund der Mietniveaustufe 2 angesetzt. Übrig bleiben 8,01€. Finde ich deutlich überzogen, im Mietspiegel steht etwas von 5,09 bis maximal 7,56€.

Sollte man da Widerspruch einlegen? Oder ist das normal, dass dort höhere Werte als im Mietspiegel angesetzt werden?

Neuregelung Grundsteuer

Ulrich, Donnerstag, 06.10.2022, 13:11 (vor 539 Tagen) @ markus

Ich habe nur einen Bescheid bekommen, vom Finanzamt.
Um ein Drittel ist der Messbetrag gestiegen.
Ist das jetzt viel? Hört sich irgendwie nicht gut an...


Am Ende kommt es auf den Hebelsatz an. Aber ein höherer Messbetrag als Ausgangsbasis klingt jedenfalls nicht so gut. Zumal es auch anders geht. Bei mir ist der Messbetrag gesunken. Interessant finde ich (war mir vorher gar nicht bewusst), dass die möglichen Mieteinnahmen eine wesentliche Rolle spielen. Und da hat man bei mir 8,90€ Kaltmiete je qm, abzüglich 10% aufgrund der Mietniveaustufe 2 angesetzt. Übrig bleiben 8,01€. Finde ich deutlich überzogen, im Mietspiegel steht etwas von 5,09 bis maximal 7,56€.

Sollte man da Widerspruch einlegen? Oder ist das normal, dass dort höhere Werte als im Mietspiegel angesetzt werden?

Es gab vor ein, zwei Tagen im Tagesspiegel aus Berlin einen Artikel, nachdem das in Berlin wohl ebenfalls so ist. Leider hinter der Paywall, man konnte lediglich die Überschrift und die Zusammenfassung lesen.

Ein Widerspruch ist zunächst einmal nicht mit Kosten verbunden. Zudem verschiebt er die Rechtskraft des Bescheides nach hinten. Ich würde das machen. Aber ich würde das -auch wenn der Schritt Geld kostet- aber mit meinem Steuerberater absprechen.

Neuregelung Grundsteuer

markus, Donnerstag, 06.10.2022, 13:29 (vor 539 Tagen) @ Ulrich

Ich habe nur einen Bescheid bekommen, vom Finanzamt.
Um ein Drittel ist der Messbetrag gestiegen.
Ist das jetzt viel? Hört sich irgendwie nicht gut an...


Am Ende kommt es auf den Hebelsatz an. Aber ein höherer Messbetrag als Ausgangsbasis klingt jedenfalls nicht so gut. Zumal es auch anders geht. Bei mir ist der Messbetrag gesunken. Interessant finde ich (war mir vorher gar nicht bewusst), dass die möglichen Mieteinnahmen eine wesentliche Rolle spielen. Und da hat man bei mir 8,90€ Kaltmiete je qm, abzüglich 10% aufgrund der Mietniveaustufe 2 angesetzt. Übrig bleiben 8,01€. Finde ich deutlich überzogen, im Mietspiegel steht etwas von 5,09 bis maximal 7,56€.

Sollte man da Widerspruch einlegen? Oder ist das normal, dass dort höhere Werte als im Mietspiegel angesetzt werden?


Es gab vor ein, zwei Tagen im Tagesspiegel aus Berlin einen Artikel, nachdem das in Berlin wohl ebenfalls so ist. Leider hinter der Paywall, man konnte lediglich die Überschrift und die Zusammenfassung lesen.

Ein Widerspruch ist zunächst einmal nicht mit Kosten verbunden. Zudem verschiebt er die Rechtskraft des Bescheides nach hinten. Ich würde das machen. Aber ich würde das -auch wenn der Schritt Geld kostet- aber mit meinem Steuerberater absprechen.

Ich habe gerade beim Finanzamt angerufen. Es gibt dazu eine logische Erklärung. Der Mietspiegel ist von 2022. Der Bescheid gilt erst ab 2025. Man rechnet hoch, wie die Mieteinnahmen im Jahr 2025 voraussichtlich sein werden. Wenn ich jetzt mal den aktuellen Mittelwert aus dem Mietspiegel nehme (6,53€) wären das ca 23% Steigerung innerhalb von drei Jahren, vom Höchstwert allerdings nur 6%. Finde ich immer noch viel. Andererseits ist die Inflation enorm hoch und wird auch mindestens 2023 hoch bleiben. Da werden auch die Mieten stärker ansteigen. Scheint also halbwegs hinzuhauen.

Neuregelung Grundsteuer

Ulrich, Donnerstag, 06.10.2022, 13:42 (vor 539 Tagen) @ markus

Ich habe gerade beim Finanzamt angerufen. Es gibt dazu eine logische Erklärung. Der Mietspiegel ist von 2022. Der Bescheid gilt erst ab 2025. Man rechnet hoch, wie die Mieteinnahmen im Jahr 2025 voraussichtlich sein werden. Wenn ich jetzt mal den aktuellen Mittelwert aus dem Mietspiegel nehme (6,53€) wären das ca 23% Steigerung innerhalb von drei Jahren, vom Höchstwert allerdings nur 6%. Finde ich immer noch viel. Andererseits ist die Inflation enorm hoch und wird auch mindestens 2023 hoch bleiben. Da werden auch die Mieten stärker ansteigen. Scheint also halbwegs hinzuhauen.

Aktuell geht man eher davon aus, dass die Steigerungen bei den Mietpreisen sich in den nächsten Jahren nicht so fortsetzen werden wie bisher. Wir werden in den nächsten Jahren bis weit in den Mittelstand hinein Verluste beim Realeinkommen sehen. Das wird sich sowohl auf den Immobilienmarkt im Allgemeinen als auch bei den Mietsteigerungen bemerkbar machen.

Neuregelung Grundsteuer

Purcel, Mittwoch, 28.09.2022, 18:31 (vor 547 Tagen) @ RE_LordVader

Wer eh seine Steuern über einen Steuerberater machen läßt, der kann ja den bequemen Weg wählen, nur das dieser bei meinem Kollegen (Haus, selbstständig) z.B. 800 € dann extra kostet, wohlgemerkt nur für die Grundsteuer 2022. Aber gut, das muss jeder letztendlich selber wissen.

--->schnipp

Ich kann nur jedem davon abraten das Ding handschriftlich überhaupt selber auszufüllen.
Die Bögen und das Kleinstgedruckte ist eine absolute Zumutung. Da kann man so schnell:
1. etwas an der falchen Stelle eintragen 2.) das (Kleinstgedruckte) überlesen, z.B. Baujahr (bezugsfertig)
Das passiert Online über ELSTER nicht, weil da ist es mir und 3 Bekannten auch erst aufgefallen. Das sagen Dir auch die dollen Finanzamt Videos nicht vorher.

--->schnipp

mein Tipp: Online ausfüllen, Nerven & Geld sparen
Anmelden bei Elster, nach E-Mail Erhalt Link anklicken, ca.1 Woche auf Post warten.
In der Zeit Infos einholen, Youtube hilft
Grundsteuerreform 2022: DAS ändert sich für Eigentümer und Mieter! oder
Grundsteuererklärung 2022: Was Du brauchst und wie es geht
Bei mir dauerte es nur 3 Tage (vor 2 Monaten) bis ich meinen persönlichem Schlüssel zugeschickt bekam per Post und letztendlich meine Registrierung so bei Elster abschließen konnte. (Handy Variante oder/und Perso Gedöns Variante kam für Mich nicht in Frage)

Vorteil Elster Online
Elster führt Einen via roten Faden durch die einzelnen Abschnitte durch und meckert (rot markiert) wenn etwas falsch ist. Das könnte dann wie bei mir, der Eintrag 001 (lt. Original Finanzamt) sein, was das Programm aber nicht annehmen wollte, die 1 alleine aber schon.
Oder aber bei Gemarkung: Stadt-Stadtteil wo er den Bindestrich mukierte, ohne ging es dann.
Grundsteuer 2022 Schritt für Schritt online Elster
Online kann man auch bequem dort weiter machen, wo man aufgehört hat, vorausgesetzt man schickt das Ding nicht voreilig ab. Aber da wird man vorher gewarnt (wirklich abschicken)
Zu guterletzt kommt man immer wieder an seine korrekten Eingaben dran, wenn man sich z.B. doch verechnet hat (m², Schrägen, stimmen denn die Angaben von vor 30 lt. Plan/Zeichnung überhaupt)???
Nuja und handschriftlich 1x verkackt, heißt es neuen Bogen holen vom Finanzamt. Da durchstreichen & korrigieren schriftlich die Scanprogramm der Finanzämter überhaupt nicht mögen! Das spukt dann ne Fehlermeldung aus und der Beamte muss selber Hand anlegen, Euch anrufen, wo ihm dan noch mehr Ungereimtheiten, wisst schon......:-))

PS:
Ganze 7 Minuten habe ich online für das Ausfüllen gebraucht (2 Monate her). Mit den oben genannten Fehlern/Bugs, wohlgemerkt.

Neuregelung Grundsteuer

DB146, Lokschuppen, Dienstag, 27.09.2022, 19:58 (vor 548 Tagen) @ RE_LordVader

Eine Verdreifachung hatte ich auch bei uns erwartet, zumal unser Haus erst 8 Jahre alt ist.

Aber bei uns ergibt sich nur eine Steierung um 5 %.

Neuregelung Grundsteuer

lampshade, Dienstag, 27.09.2022, 16:04 (vor 548 Tagen) @ RE_LordVader

Das kannst du jetzt noch gar nicht vergleichen. Zahlenmäßig ist dein Messbetrag zwar höher, allerdings sollte jede Gemeinde ihren Hebesatz so anpassen, dass die Gemeinde in der Summe das selbe Aufkommen hat.

Sicherlich werden dadurch andere plötzlich mehr bezahlen und andere weniger. Aber den Wert nach dem aktuellen Hebesatz zu vergleichen ist nicht sinnvoll.

Neuregelung Grundsteuer

lampshade, Dienstag, 27.09.2022, 16:23 (vor 548 Tagen) @ lampshade

Daher die Frage nach den Bescheiden anderer...

Und die Antwort von Saladin lässt halt schon darauf schließen, dass die letztliche Erhöhung bei mir auf eine Verdoppelung hinauslaufen wird.
(Er hat halt einen Bescheid mit 1,4fach erhöhtem Grundwert, also der halben Erhöhung verglichen mit mir. Und da ich davon ausgehe, dass auch er auf der Seite derer ist, die eher eine Erhöhung erfahren werden (also kein Besitzer eines Wohnturms (die Mieter erhalten die Bescheide ja logischer Weise nicht)), ist das schon mal ein Indiz.

Ja mir ist klar, dass es letztlich erst in zwei Jahren entschieden wird, wenn Dortmund den neuen Hebesatz festlegt.
Und ebenso geht es nicht um existenzbedrohende Summen. Da sind die Energiepreise, vor allem wenn der kommende Winter nicht so mild wird wie der vergangene, sicherlich kritischer.

Ich wollte lediglich eine Wasserstandsmeldung einholen.

Und zugegebener Maßen meine Verwunderung über die Berechnung ausdrücken.

Da liegt glaube ich ein Missverständnis vor ...

DB146, Lokschuppen, Dienstag, 27.09.2022, 20:04 (vor 548 Tagen) @ RE_LordVader

Daher die Frage nach den Bescheiden anderer...

Und die Antwort von Saladin lässt halt schon darauf schließen, dass die letztliche Erhöhung bei mir auf eine Verdoppelung hinauslaufen wird.
(Er hat halt einen Bescheid mit 1,4fach erhöhtem Grundwert, also der halben Erhöhung verglichen mit mir. Und da ich davon ausgehe, dass auch er auf der Seite derer ist, die eher eine Erhöhung erfahren werden (also kein Besitzer eines Wohnturms (die Mieter erhalten die Bescheide ja logischer Weise nicht)), ist das schon mal ein Indiz.

Ja mir ist klar, dass es letztlich erst in zwei Jahren entschieden wird, wenn Dortmund den neuen Hebesatz festlegt.
Und ebenso geht es nicht um existenzbedrohende Summen. Da sind die Energiepreise, vor allem wenn der kommende Winter nicht so mild wird wie der vergangene, sicherlich kritischer.

Ich wollte lediglich eine Wasserstandsmeldung einholen.

Und zugegebener Maßen meine Verwunderung über die Berechnung ausdrücken.

Die Finanzämter haben die Steuermesszahl deutlich reduziert (glaube um 1/10) gegenüber der bisherigen Berechnung. Damit sollte der Effekt der höheren Immobilienwerte (ggü. dem früheren Modell) ausgeglichen werden (so die Zielsetzung). Damit sollte verhindert werden, dass die Grundsteuern zu stark steigen, wenn die Städte den Hebesatz nicht anpassen - denn darauf haben Bund und Land keinen Einfluss (!).

Die Städte sind zwar angehalten, den Hebesatz dann letztendlich so anzupassen, dass die Einnahmen in etwa gleich bleiben. Sie sind aber nicht dazu gezwungen. Zudem wurden Modellrechnungen durchgeführt - auf Grundlage sehr genauer Daten. So hatten die Finanzämter gute Infos über die Bodenrichtwerte (BORIS NRW), die Nettokaltmieten und die Wohnflächen. Daher wurde die Steuermesszahl sehr realistisch angepasst, so dass die Kommunen in Summe vermutlich automatisch relativ gleichbleibende Einnahmen haben. Für den Einzelnen kann das dann trotzdem eine sehr viel höhere Grundsteuer bedeuten (insb. bei großen Wohnflächen, großen Grundstücken, hohen Bodenrichtwerten oder hoher Nettokaltmiete).

Interessant wird es sein, was die Gerichte dann aus den neuen Regelungen machen werden... denn man hat sich bei der Umsetzung nicht 100 %-ig an die Vorgaben gehalten.

Neuregelung Grundsteuer

Rheinlandborusse, DN, Dienstag, 27.09.2022, 16:19 (vor 548 Tagen) @ lampshade

Das kannst du jetzt noch gar nicht vergleichen. Zahlenmäßig ist dein Messbetrag zwar höher, allerdings sollte jede Gemeinde ihren Hebesatz so anpassen, dass die Gemeinde in der Summe das selbe Aufkommen hat.

Sicherlich werden dadurch andere plötzlich mehr bezahlen und andere weniger. Aber den Wert nach dem aktuellen Hebesatz zu vergleichen ist nicht sinnvoll.

Ich glaube es ging ja nicht darum den Wert mit dem alten direkt zu vergleichen sondern man wollte wissen, ob die Steigerung auch bei Anderen in etwa so hoch ist.

Neuregelung Grundsteuer

Dennis-77, Dienstag, 27.09.2022, 15:39 (vor 548 Tagen) @ RE_LordVader

Geb´s Deinem Steuerberater - dann hast Deine Ruh´.
Ändern kannst es eh nicht und eine Verdreifachung ist Spekulation.

Neuregelung Grundsteuer

markus, Dienstag, 27.09.2022, 14:32 (vor 548 Tagen) @ RE_LordVader

Aber wenn die Stadt Do nicht den Hebesatz grundsätzlich deutlich anpasst (also absenkt) wird das in unserem Falle dann fast eine Verdreifachung werden.

Ist die Absenkung nicht Sinn der Sache? Die Hebesätze lagen sich vor allem deshalb bei einigen hundert Prozent, weil Grundstückswerte uralt waren. Mit dem neuen Verfahren werden realistischere Grundstückspreise ermittelt, dafür aber die Hebesätze gesenkt. So habe ich es zumindest bisher immer verstanden.

Neuregelung Grundsteuer

DB146, Lokschuppen, Dienstag, 27.09.2022, 20:06 (vor 548 Tagen) @ markus

Aber wenn die Stadt Do nicht den Hebesatz grundsätzlich deutlich anpasst (also absenkt) wird das in unserem Falle dann fast eine Verdreifachung werden.


Ist die Absenkung nicht Sinn der Sache? Die Hebesätze lagen sich vor allem deshalb bei einigen hundert Prozent, weil Grundstückswerte uralt waren. Mit dem neuen Verfahren werden realistischere Grundstückspreise ermittelt, dafür aber die Hebesätze gesenkt. So habe ich es zumindest bisher immer verstanden.

Das Land hat die Steuermesszahl bereits deutlich reduziert. Eben weil man sich nicht sicher sein konnte, dass die Städte ihren Hebesatz wirklich anpassen, also entsprechend reduzieren.

Immobilienwert x Steuermesszahl (Land) x Hebesatz (Kommune) = Grundsteuer

Neuregelung Grundsteuer

Rupo, Ruhrpott, Dienstag, 27.09.2022, 15:09 (vor 548 Tagen) @ markus
bearbeitet von Rupo, Dienstag, 27.09.2022, 15:18

Im Prinzip ja, also Gerechtigkeit :/)
https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/einheitswert-einheitswertbescheid/

Hebesatz per Link aus dem ersten Teil oder direkt:
https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/hebesatz/
*
Erst 2024 beschließen die Gemeinden die Hebesätze, die ab 2025 gelten werden – und erst dann erlassen sie die neuen Grundsteuer-Bescheide. Bevor die neuen Hebesätze nicht feststehen, lässt sich keine verlässliche Aussage über die Höhe der künftig zu zahlenden Grundsteuer treffen.
*

alleine mit dem Ansatz des Wertes 1964 sind ja alle recht *günstig* steuerlich weg gekommen...
https://www.haus.de/geld-recht/einheitswertbescheid-32859

Neuregelung Grundsteuer

markus, Dienstag, 27.09.2022, 15:15 (vor 548 Tagen) @ Rupo

Im Prinzip ja
https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/einheitswert-einheitswertbescheid/
alleine mit dem Ansatz des Wertes 1964 sind ja alle recht *günstig* steuerlich weg gekommen...
https://www.haus.de/geld-recht/einheitswertbescheid-32859

Genau das meine ich. Das hieß bisher aber nicht, dass man günstig bei weg kam. Die Kommunen haben das bisher mit Hebelsätzen von einigen hundert Prozent künstlich nach oben gedrückt und vervielfacht. Wenn jetzt aktuelle und realistischere Grundstückswerte angenommen werden, sind die logischerweise wesentlich höher und dafür dann die Hebelsätze niedriger. So hab ich es bisher immer verstanden.

Neuregelung Grundsteuer

markus, Dienstag, 27.09.2022, 15:24 (vor 548 Tagen) @ markus

Im Prinzip sollen die Hebesätze schon korrigiert werden, aber das Bundesministerium stellt es zumindest in den FAQ schon so dar, als ginge es um deutlich geringere Unterschiede:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html

vor allem in Abbildung 3:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Bilder/Infografiken/grundsteuer-03.jpg


Es ging mir aber dann auch hauptsächlich um die komplett verzerrende Annahme von mindestens 24 Jahren als Restnutzungsdauer, was halt alte Gebäude auf dem Papier deutlich wertiger (und damit teurer) werden lässt, als sie sind.

Neuregelung Grundsteuer

Rupo, Ruhrpott, Dienstag, 27.09.2022, 15:19 (vor 548 Tagen) @ markus

hab mein erstes Posting noch mal erweitert, lies mal bitte explizit bei Hebesatz...

Neuregelung Grundsteuer

Schleicheisen, Anner Rur ohne "h", Dienstag, 27.09.2022, 15:01 (vor 548 Tagen) @ markus

Ist die Absenkung nicht Sinn der Sache?

Nee, Problem war gemäss dem Urteil des Verfassungsgerichtes dass gleichartige Grundstücke je nach Bundesland/ Gemeinde unterschiedlich bewertet wurden was dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprach. Deshalb jetzt also der Zirkus.

Angeblich soll es ja "im Durchschnitt" gleich bleiben, "ein paar teurer, ein paar billiger".

Ist klar: kann ich mir bei meiner notorisch klammen Kommune, die erst dieses Jahr den Hebesatz von 850 auf 890 (%) angehoben hat, gar nicht vorstellen dass die die Gelegenheit nutzen um sich ein paar Euros extra abzuschneiden...

Neuregelung Grundsteuer

saladin, Dienstag, 27.09.2022, 12:57 (vor 548 Tagen) @ RE_LordVader

wir haben unseren Bescheid gestern bekommen - geht von 80€ auf 110€ hoch pro Quartal, also ca 40%

Neuregelung Grundsteuer

saladin, Dienstag, 27.09.2022, 14:21 (vor 548 Tagen) @ saladin

Kurze Frage: woher hast Du den alten Wert? Aus dem jährlichen Steuerbescheid mit Hilfe des Hebesatzes Zurückgerechnet?

Neuregelung Grundsteuer

Rheinlandborusse, DN, Dienstag, 27.09.2022, 14:31 (vor 548 Tagen) @ RE_LordVader

In der Regel steht der Messbetrag auch auf dem Grundbesitzabgabenbescheid. Heißt dann mal Faktor, mal Bemessungsgrundlage, mal Messbetrag usw. Da lässt sich jede Gemeinde was anderes einfallen.

Neuregelung Grundsteuer

saladin, Dienstag, 27.09.2022, 14:51 (vor 548 Tagen) @ Rheinlandborusse

genau so siehts aus - Bescheid über Grundbesitzangaben enthält einen MEssbetrag, sowie Hebesatz und dann aufsummiert die Jahressteuer.

In dem Schreiben vom FA steht ein neuer Messbetrag und daher hab ich angenommen, dass dieser dann den alten Messbetrag ersetzen wird

Neuregelung Grundsteuer

saladin, Dienstag, 27.09.2022, 15:10 (vor 548 Tagen) @ saladin

Ja, richtig...
ich gebe zu, die dritte Seite des Grundbesitzabgabenbescheids habe ich mir schon lange nicht mehr angeschaut... aber ja, das steht es es aufgeschlüsselt.
Ja da habe ich richtig gerechnet, eine Steigerung auf das 2,8fache

Neuregelung Grundsteuer

PePopp, Dienstag, 27.09.2022, 13:50 (vor 548 Tagen) @ saladin
bearbeitet von PePopp, Dienstag, 27.09.2022, 13:56

wir haben unseren Bescheid gestern bekommen - geht von 80€ auf 110€ hoch pro Quartal, also ca 40%

Theoretisch ist es so gedacht, dass die Kommunen insgesamt keine Mehreinnahmen aus der Reform haben sollen, d.h. dass die Hebesätze entsprechend angepasst werden sollen. Heißt natürlich nicht, dass es für den Einzelnen nicht teurer wird, dafür sollte es für andere aber entsprechend günstiger werden (und ob die Kommunen, bei denen es häufig ohnehin eher klamm aussieht das mit der Anpassung der Hebesätze auch wirklich so umsetzen, bleibt auch abzuwarten).

Und zumindest für Bayern dürfte das neue Gesetz ohnehin erneut verfassungswidrig sein.

Neuregelung Grundsteuer

lampshade, Dienstag, 27.09.2022, 16:07 (vor 548 Tagen) @ PePopp

Warum sollte es in Bayern verfassungswidrig sein? Weshalb die Grundsteuer überhaupt neu geregelt werden muss bzw. beanstandet wurde, liegt ja daran, dass in Berlin vergleichbare Grundstücke unterschiedlich bewertet wurden.

Wenn in Bayern alle Grundstücke gleich bewertet werde, gibt es ja keine Ungleichbehandlung.

Neuregelung Grundsteuer

Rheinlandborusse, DN, Dienstag, 27.09.2022, 16:18 (vor 548 Tagen) @ lampshade

Warum sollte es in Bayern verfassungswidrig sein? Weshalb die Grundsteuer überhaupt neu geregelt werden muss bzw. beanstandet wurde, liegt ja daran, dass in Berlin vergleichbare Grundstücke unterschiedlich bewertet wurden.

Wenn in Bayern alle Grundstücke gleich bewertet werde, gibt es ja keine Ungleichbehandlung.

Dass aber ein Einfamilienhaus mit 500m2 Grundstück am Tegernsee oder in bester Münchener Lage gleich bewertet wird wie ein gleich großes Grundstück in Hintertupfingen, ist dann nicht so wirklich sinnvoll.

Neuregelung Grundsteuer

lampshade, Dienstag, 27.09.2022, 17:18 (vor 548 Tagen) @ Rheinlandborusse

Das ist sicherlich nicht schön. Wir werden ja sehen, ob ein Gericht da eine andere Ansicht hat.

Neuregelung Grundsteuer

PePopp, Dienstag, 27.09.2022, 17:34 (vor 548 Tagen) @ lampshade

Vereinfacht gesagt hat das Verfassungsgericht bei der alten Grundsteuer (unter anderem) kritisiert, dass vergleichbare Grundstücke unterschiedlich besteuert wurden.
Beim bayerischen Flächenmodell wird nun von vielen Experten kritisiert, dass ungleiche Grundstücke gleich besteuert werden sollen.
Auf jeden Fall kannst du dir sicher sein, dass es wieder vor Gericht gehen wird.

Neuregelung Grundsteuer

Rheinlandborusse, DN, Dienstag, 27.09.2022, 12:42 (vor 548 Tagen) @ RE_LordVader

Also ich habe (als Berater) bisher sehr viele verschiedene Entwicklungen der Messbeträge im Vergleich zu vorher erlebt. Aber eine Verdreifachung finde ich schon ziemlich krass. Insgesamt geht es mal rauf und mal runter. Aber im Schnitt eher ausgleichend, sodass ich eher von keinen großen Änderungen bei den Hebesätzen ausgehe.

Einschränkend muss ich aber sagen, dass ich bisher überwiegend Objekte in ländlichen Regionen hatte, sodass ich für Großstädte nicht die Erfahrungswerte mitbringe.

Neuregelung Grundsteuer

Rheinlandborusse, Dienstag, 27.09.2022, 14:30 (vor 548 Tagen) @ Rheinlandborusse

Ich gebe zu, dass ich dass ich eine Erhöhung schon erwartet hatte.
Wie gesagt, zum einen ist es ja die Grundidee, die man auch schon auf der Ministeriumsseite findet, dass Einzelhäuser steigen sollen und Mehrfamilienhäuser sinken.

Und dann habe ich (zugegeben erst seit 2011) die Boden- und Immobilienrichtwerte im Blick gehabt. Und die sind hier seit dem halt auch extrem gestiegen. (um das 1,7fache bzw. 2,14fache).
Das führt ja dazu, dass man auf dem Papier (also in der bloßen Theorie) immer reicher geworden ist in der Zeit... als Spekulant wäre das toll, als jemand der bloß in dem Eigentum wohnen will ist es halt "blöd".

Wobei das ja auch kuriose Blüten treiben kann... hätten wir während der Selbstständigkeit meiner Frau das Arbeitszimmer (wären ca. 11% des Hauses gewesen) ins Betriebsvermögen genommen, hätten wir bei der Beendigung der Selbstständigkeit diesen "Gewinn" mit versteuern müssen... auf guten Steuerberater-Rat haben wir das damals aber gelassen. ;-)

Neuregelung Grundsteuer

Eisen, DO, Dienstag, 27.09.2022, 12:13 (vor 548 Tagen) @ RE_LordVader

Ich habe mich am Wochenende erst einmal durch die Elster-Meldung gekämpft. Das war ja schon mit einer Anleitung ein Albtraum, ohne würde ich behaupten, ist es unmöglich, diese Formulare korrekt auszufüllen.

Bei mir kam eine am Ende eine Fehlermeldung. Die ging ohne Punkt und Komma über den halben Bildschirm. Es war nur eine Kleinigkeit, aber komplizierter kann man es wirklich nicht machen. Erfüllt zu 100% alle Behördenklischees.

Ansonsten bin ich gespannt, was dabei herum kommt...

Neuregelung Grundsteuer

Lattenknaller, Madrid, Dienstag, 27.09.2022, 14:45 (vor 548 Tagen) @ Eisen

Ich habe mich am Wochenende erst einmal durch die Elster-Meldung gekämpft. Das war ja schon mit einer Anleitung ein Albtraum, ohne würde ich behaupten, ist es unmöglich, diese Formulare korrekt auszufüllen.

Bei mir kam eine am Ende eine Fehlermeldung. Die ging ohne Punkt und Komma über den halben Bildschirm. Es war nur eine Kleinigkeit, aber komplizierter kann man es wirklich nicht machen. Erfüllt zu 100% alle Behördenklischees.

Ansonsten bin ich gespannt, was dabei herum kommt...

Als im Ausland lebender ist das eine interessante Lösung. Mein Zerfifikat von vor ein paar Jahren ist logischerweise abgelaufen. Verlängern geht nicht, man braucht ein neues. Also beantragt. Beim Bestätigen aus der Mail kommt eine Fehlermeldung. Erreichen tut man ja keinen, also mal im Elsterforum geschaut. Dort schreibt ein Elstermitarbeiter, dass man seine Adresse beim letzten Finanzamt seiner Steuer-ID zuordnen lassen soll. OK, ich rufe da an, die Mitarbeiterin sagt mir, dass die Adresse registriert sei. Aber sie mache das noch einmal.
Danach dann noch mal probiert, Elster weigert sich immer noch. Auf weitere Nachfrage beim Support sagen die mir, dass das mit dem Zertifikat ins Ausland nicht geht, ich solle einen Stick für 50,- Tacken bestellen.
Ist dann auch ein Witz. Ich habe das dann mit einer Software namens Lama gemacht, mit Gutschein war das für 20,- Tacken. Warte aber noch auf den Bescheid. Ich muss also für die Abgabe eines Bescheides de facto Geld bezahlen.
Wobei das für Baden-Württemberg eh ein Humbug ist. Die schicken ein Schreiben (also nicht ins Ausland, aber ich habe die Daten von einer anderen Wohnungseigentümerin mal gesehen) mit den Daten, die muss man 1:1 ins Formular hacken und dann absenden. Was für ein Behördenirrwitz.

Neuregelung Grundsteuer

Rupo, Ruhrpott, Dienstag, 27.09.2022, 15:45 (vor 548 Tagen) @ Lattenknaller

Hm, das klingt ein wenig strange.

Du hast eine Deutsche EST Nummer und eine ausländische Adresse wo der neue Code für Elster hin gehen soll?

Warum sollte das nicht funktionieren?

Wenn man ein neues Zertifikat beantragt passieren in der Regel zwei Dinge:
1. Es gibt eine Email mit Link zu Elster und dort wird das Zertifikat generiert DAFÜR braucht man aber den Brief
2. Es gibt einen Brief mit dem Code für das neue Zertifikat

Du bekommst also:
1. Den Brief an deine ausländische Adresse
2. Du bist im Ausland mit dem Internet verbunden
3. Du klickst auf den Link und generierst die neue Zertifikat Datei

sollte doch gehen... oder blocken die Ausland?

Work around:
1. Die Mail mit dem Link an jemanden in Deutschland senden
2. Den Brief mit dem Code dieser Person mitteilen
3. Die Person in Deutschland füllt alles aus

:-)

Neuregelung Grundsteuer

Lattenknaller, Madrid, Dienstag, 27.09.2022, 17:33 (vor 548 Tagen) @ Rupo

Hm, das klingt ein wenig strange.

Du hast eine Deutsche EST Nummer und eine ausländische Adresse wo der neue Code für Elster hin gehen soll?

Warum sollte das nicht funktionieren?

Wenn man ein neues Zertifikat beantragt passieren in der Regel zwei Dinge:
1. Es gibt eine Email mit Link zu Elster und dort wird das Zertifikat generiert DAFÜR braucht man aber den Brief
2. Es gibt einen Brief mit dem Code für das neue Zertifikat

Du bekommst also:
1. Den Brief an deine ausländische Adresse
2. Du bist im Ausland mit dem Internet verbunden
3. Du klickst auf den Link und generierst die neue Zertifikat Datei

Schau mal was ich schrieb, bis dahin komme ich noch nicht mal.
Weil nach der Erstellung des Kontos, der Aktvierungslink auf einen Fehler läuft.
Ich kenne das Prozedere und Elster zur Genüge.

sollte doch gehen... oder blocken die Ausland?

Brief für das Zertifikat und Ausland, ja. Ein paar wenige haben es angeblich hinbekommen.
Aber offiziell musst Du den Stick Dir holen.

Work around:
1. Die Mail mit dem Link an jemanden in Deutschland senden
2. Den Brief mit dem Code dieser Person mitteilen
3. Die Person in Deutschland füllt alles aus

:-)

Das dürfte nicht funktionieren, da die Registrierung über die Steuer-Id läuft. Und die ist mit Deiner Steueradresse verbunden.
Die in meinem Fall in Spanien liegt. Und ich werde einen Teufel tun und eine deutsche Adresse wieder hinterlegen. Soviel Zeit habe ich nicht, um mich mit dem Finanzamt zu beschäftigen.

Neuregelung Grundsteuer

Rupo, Ruhrpott, Dienstag, 27.09.2022, 18:37 (vor 548 Tagen) @ Lattenknaller

Bist du beschränkt steuerpflichtig?
*
Der Grundfall der beschränkten Steuerpflicht ist in § 1 Abs. 4 EStG beschrieben:
*
https://steueranwaltskanzlei.com/wohnsitz-und-wegzug-ins-ausland/

Wo veesteuerst du dich denn generell?

https://europa.eu/youreurope/citizens/work/taxes/income-taxes-abroad/index_de.htm

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Lattenknaller, Madrid, Dienstag, 27.09.2022, 19:29 (vor 548 Tagen) @ Rupo

Bist du beschränkt steuerpflichtig?
*
Der Grundfall der beschränkten Steuerpflicht ist in § 1 Abs. 4 EStG beschrieben:
*
https://steueranwaltskanzlei.com/wohnsitz-und-wegzug-ins-ausland/

Wo veesteuerst du dich denn generell?

https://europa.eu/youreurope/citizens/work/taxes/income-taxes-abroad/index_de.htm

Beschränkt, theoretisch, aber da in der Bude mietfrei einFamilienangehöriger wohnt, habe ich keine Einnahmen.
Ansonsten Spanien. Und da ich meinen Hintern nur sehr selten zu Kunden nach Deutschland bewege, weil mein Home Office viel zu bequem ist, ist das auch sehr deutlich. Und nein, Spanien ist fürwahr kein Steuerparadies.

Neuregelung Grundsteuer

Franke, Dienstag, 27.09.2022, 15:48 (vor 548 Tagen) @ Rupo

Hm, das klingt ein wenig strange.

Du hast eine Deutsche EST Nummer und eine ausländische Adresse wo der neue Code für Elster hin gehen soll?

Warum sollte das nicht funktionieren?

Wenn man ein neues Zertifikat beantragt passieren in der Regel zwei Dinge:
1. Es gibt eine Email mit Link zu Elster und dort wird das Zertifikat generiert DAFÜR braucht man aber den Brief
2. Es gibt einen Brief mit dem Code für das neue Zertifikat

Du bekommst also:
1. Den Brief an deine ausländische Adresse
2. Du bist im Ausland mit dem Internet verbunden
3. Du klickst auf den Link und generierst die neue Zertifikat Datei

sollte doch gehen... oder blocken die Ausland?

Work around:
1. Die Mail mit dem Link an jemanden in Deutschland senden
2. Den Brief mit dem Code dieser Person mitteilen
3. Die Person in Deutschland füllt alles aus

:-)

Warum hast Du nicht die Formulare ausgedruckt, ausgefüllt und abgeschickt?

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Lattenknaller, Madrid, Dienstag, 27.09.2022, 17:34 (vor 548 Tagen) @ Franke

Hm, das klingt ein wenig strange.

Du hast eine Deutsche EST Nummer und eine ausländische Adresse wo der neue Code für Elster hin gehen soll?

Warum sollte das nicht funktionieren?

Wenn man ein neues Zertifikat beantragt passieren in der Regel zwei Dinge:
1. Es gibt eine Email mit Link zu Elster und dort wird das Zertifikat generiert DAFÜR braucht man aber den Brief
2. Es gibt einen Brief mit dem Code für das neue Zertifikat

Du bekommst also:
1. Den Brief an deine ausländische Adresse
2. Du bist im Ausland mit dem Internet verbunden
3. Du klickst auf den Link und generierst die neue Zertifikat Datei

sollte doch gehen... oder blocken die Ausland?

Work around:
1. Die Mail mit dem Link an jemanden in Deutschland senden
2. Den Brief mit dem Code dieser Person mitteilen
3. Die Person in Deutschland füllt alles aus

:-)


Warum hast Du nicht die Formulare ausgedruckt, ausgefüllt und abgeschickt?

Meiner Information nach geht Ba-Wü nur über Elster.
Und nur nach vorheriger Genehmigung schicken Dir die ein Formular.

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Franke, Dienstag, 27.09.2022, 18:44 (vor 548 Tagen) @ Lattenknaller

Warum hast Du nicht die Formulare ausgedruckt, ausgefüllt und abgeschickt?


Meiner Information nach geht Ba-Wü nur über Elster.
Und nur nach vorheriger Genehmigung schicken Dir die ein Formular.


Ach und wenn einer ungenehmigt Papier schickt, dann führen sie Krieg mit dem? Weil Krieg führen gerade modern ist und sie ja nichts Besseres zu tun haben?

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Franke, Mittwoch, 28.09.2022, 16:20 (vor 547 Tagen) @ Franke

Wenn man an Klischee-Beamte denkt würde ich vermuten, dass die das anschauen... denken "das ist nicht der vorgeschriebene Weg" und die Dinger in den Müll kloppen.

Auch wenn ich denke, dass es von diesen wandelnden Klischees gar nicht mehr so viele gibt, und das wahrscheinlich doch bearbeitet würde... mir wäre es auch ein zu großes Risiko mich darauf zu verlassen

An der Stelle ist Bayern liberal

Franke, Donnerstag, 29.09.2022, 13:03 (vor 546 Tagen) @ RE_LordVader

Wenn man an Klischee-Beamte denkt würde ich vermuten, dass die das anschauen... denken "das ist nicht der vorgeschriebene Weg" und die Dinger in den Müll kloppen.

Auch wenn ich denke, dass es von diesen wandelnden Klischees gar nicht mehr so viele gibt, und das wahrscheinlich doch bearbeitet würde... mir wäre es auch ein zu großes Risiko mich darauf zu verlassen


Man erwartete 60% Erklärungen auf Papier. Es sind nur 30% - aber derzeit trotzdem viel mehr, als das zentrale Scanzentrum in der gleichen Zeit verarbeiten kann.

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Rupo, Ruhrpott, Dienstag, 27.09.2022, 15:52 (vor 548 Tagen) @ Franke

weil ich mit Elster kein Problem habe *~>

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virz3, Oberhausen, Dienstag, 27.09.2022, 13:29 (vor 548 Tagen) @ Eisen

Ich habe mich am Wochenende erst einmal durch die Elster-Meldung gekämpft. Das war ja schon mit einer Anleitung ein Albtraum, ohne würde ich behaupten, ist es unmöglich, diese Formulare korrekt auszufüllen.

Bei mir kam eine am Ende eine Fehlermeldung. Die ging ohne Punkt und Komma über den halben Bildschirm. Es war nur eine Kleinigkeit, aber komplizierter kann man es wirklich nicht machen. Erfüllt zu 100% alle Behördenklischees.

Ansonsten bin ich gespannt, was dabei herum kommt...

Jo, ich hatte auch einen Fehler drin, den man erstmal verstehen musste.

Den Fehler hätten die mir (und anderen Betroffenen) ersparen können, würden die einfach eine simple Addition der Teilflächen programmiertechnisch vornehmen. Aber nein, der User soll seine angegebenen Flächen selbst aufaddieren und dann noch runden.

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markus, Dienstag, 27.09.2022, 14:35 (vor 548 Tagen) @ virz3

Ich habe mich am Wochenende erst einmal durch die Elster-Meldung gekämpft. Das war ja schon mit einer Anleitung ein Albtraum, ohne würde ich behaupten, ist es unmöglich, diese Formulare korrekt auszufüllen.

Bei mir kam eine am Ende eine Fehlermeldung. Die ging ohne Punkt und Komma über den halben Bildschirm. Es war nur eine Kleinigkeit, aber komplizierter kann man es wirklich nicht machen. Erfüllt zu 100% alle Behördenklischees.

Ansonsten bin ich gespannt, was dabei herum kommt...


Jo, ich hatte auch einen Fehler drin, den man erstmal verstehen musste.

Den Fehler hätten die mir (und anderen Betroffenen) ersparen können, würden die einfach eine simple Addition der Teilflächen programmiertechnisch vornehmen. Aber nein, der User soll seine angegebenen Flächen selbst aufaddieren und dann noch runden.

Das hab ich mich auch gefragt. Vermutlich soll genau das aber Fehler vermeiden. Gibst du einen falschen Anteil an, passt irgendwas nicht und du musst noch einmal korrigieren.

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virz3, Oberhausen, Dienstag, 27.09.2022, 15:35 (vor 548 Tagen) @ markus

Ich habe mich am Wochenende erst einmal durch die Elster-Meldung gekämpft. Das war ja schon mit einer Anleitung ein Albtraum, ohne würde ich behaupten, ist es unmöglich, diese Formulare korrekt auszufüllen.

Bei mir kam eine am Ende eine Fehlermeldung. Die ging ohne Punkt und Komma über den halben Bildschirm. Es war nur eine Kleinigkeit, aber komplizierter kann man es wirklich nicht machen. Erfüllt zu 100% alle Behördenklischees.

Ansonsten bin ich gespannt, was dabei herum kommt...


Jo, ich hatte auch einen Fehler drin, den man erstmal verstehen musste.

Den Fehler hätten die mir (und anderen Betroffenen) ersparen können, würden die einfach eine simple Addition der Teilflächen programmiertechnisch vornehmen. Aber nein, der User soll seine angegebenen Flächen selbst aufaddieren und dann noch runden.


Das hab ich mich auch gefragt. Vermutlich soll genau das aber Fehler vermeiden. Gibst du einen falschen Anteil an, passt irgendwas nicht und du musst noch einmal korrigieren.

Fehlerfrei werden das aber auch sicher nicht alle ausgefüllt haben, weil es einfach nicht selbsterklärend und wirklich nicht einfach ist. Somit dürfte es einige Widersprüche aufgrund viel zu hoher Bescheide geben. Der Aufwand diese zu Bearbeiten dürfte nicht unerheblich sein.

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markus, Dienstag, 27.09.2022, 15:41 (vor 548 Tagen) @ virz3

Ich habe mich am Wochenende erst einmal durch die Elster-Meldung gekämpft. Das war ja schon mit einer Anleitung ein Albtraum, ohne würde ich behaupten, ist es unmöglich, diese Formulare korrekt auszufüllen.

Bei mir kam eine am Ende eine Fehlermeldung. Die ging ohne Punkt und Komma über den halben Bildschirm. Es war nur eine Kleinigkeit, aber komplizierter kann man es wirklich nicht machen. Erfüllt zu 100% alle Behördenklischees.

Ansonsten bin ich gespannt, was dabei herum kommt...


Jo, ich hatte auch einen Fehler drin, den man erstmal verstehen musste.

Den Fehler hätten die mir (und anderen Betroffenen) ersparen können, würden die einfach eine simple Addition der Teilflächen programmiertechnisch vornehmen. Aber nein, der User soll seine angegebenen Flächen selbst aufaddieren und dann noch runden.


Das hab ich mich auch gefragt. Vermutlich soll genau das aber Fehler vermeiden. Gibst du einen falschen Anteil an, passt irgendwas nicht und du musst noch einmal korrigieren.


Fehlerfrei werden das aber auch sicher nicht alle ausgefüllt haben, weil es einfach nicht selbsterklärend und wirklich nicht einfach ist. Somit dürfte es einige Widersprüche aufgrund viel zu hoher Bescheide geben. Der Aufwand diese zu Bearbeiten dürfte nicht unerheblich sein.

Das kann sein. Aber ein Teil der Fehler wird dadurch definitiv abgefangen. Ich habe es nämlich auch falsch gemacht und erst aufgrund der Fehlermeldung verstanden, dass ich Grundstücksfläche mit Wohnfläche vertauscht habe. Letztendlich ist jeder für die Steuererklärung auch selbst verantwortlich. Wer das alleine nicht hinbekommt, muss halt eventuell zum Steuerberater.

Ich habe auf YouTube eine gute Anleitung gefunden und dann abgeglichen. Da gibt es verschiedene Videos, je nachdem ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus usw.

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hami, Dienstag, 27.09.2022, 12:37 (vor 548 Tagen) @ Eisen

Mein Acker in der oberhessischen Wallachei wird landwirtschaftlich genutzt. Da war ich in einer halben Stunde durch, einschließlich Ertragsmesskennzahl aus dem Sonderkatasterauszug. Elster ist ein Gottesgeschenk. Okay, bei EFH mag es etwas komplizierter sein :-)

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Thomas, Dortmund, Dienstag, 27.09.2022, 12:25 (vor 548 Tagen) @ Eisen

Ich habe mich am Wochenende erst einmal durch die Elster-Meldung gekämpft.

grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de ist gar nicht so schwer, weil es Punkt für Punkt durchführt. Was ich bei der Sache nicht verstehe, das sind alles Daten, die irgendwo schon verzeichnet sind. Lage, Gemarkung, Flur, Bodenrichtwert, das steht alles in der Geobasis.nrw, die sogar in digitaler Form vorliegt. Von Datenschutz rede ich da nicht einmal. Die Steuer-Id. ist auch bekannt, Adressen etc. - Warum soll man das zusammensuchen?

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Eisen, DO, Dienstag, 27.09.2022, 12:31 (vor 548 Tagen) @ Thomas

grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de:

Schöne Seite, habe ich gerade einmal ausprobiert. Funktioniert leider nicht, wenn du noch ein Miteigentum an einem Garagenhof besitzt...

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Eisen, DO, Dienstag, 27.09.2022, 12:29 (vor 548 Tagen) @ Thomas

In der tat ist das Einzige, was den Behörden nicht vorliegt, das Baujahr und die Wohnfläche. Der Rest ist da.

Der totale Bürokratie-Irrsinn.

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virz3, Oberhausen, Dienstag, 27.09.2022, 13:30 (vor 548 Tagen) @ Eisen

In der tat ist das Einzige, was den Behörden nicht vorliegt, das Baujahr und die Wohnfläche. Der Rest ist da.

Der totale Bürokratie-Irrsinn.

Ich hab mich das auch gefragt. Die hatten quasi alle Informationen schon vorgekaut - wieso nochmal von uns ausfüllen lassen?

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markus, Dienstag, 27.09.2022, 14:28 (vor 548 Tagen) @ virz3

In der tat ist das Einzige, was den Behörden nicht vorliegt, das Baujahr und die Wohnfläche. Der Rest ist da.

Der totale Bürokratie-Irrsinn.


Ich hab mich das auch gefragt. Die hatten quasi alle Informationen schon vorgekaut - wieso nochmal von uns ausfüllen lassen?

Als Bestätigung, dass die Daten korrekt sind. So bist du in der Verantwortung, dass alles korrekt ist und nicht das Finanzamt.

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Thomas, Dortmund, Dienstag, 27.09.2022, 12:31 (vor 548 Tagen) @ Eisen

In der tat ist das Einzige, was den Behörden nicht vorliegt, das Baujahr und die Wohnfläche. Der Rest ist da.

Der totale Bürokratie-Irrsinn.

ich müsste nochmal checken, welchen Einfluß es hat, ob das Haus mal entkernt wurde oder nicht.

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Thomas, Dienstag, 27.09.2022, 14:18 (vor 548 Tagen) @ Thomas

Es gibt da (nur) eine Regelung zur Komplettsanierung. Wenn Du also mit entkernen eine Kom0lettsanierung inkl Dach, Fenster, Dämmung (und noch mehr) meinst… dann ist das dann tatsächlich das neue „Baujahr“ im Sinne der Nutzungsdauer.

Ich habe mir die Liste der Sachen die dafür zählen irgendwo kopiert… und halt für mich die Daten eingetragen wo was gemacht wurde, und halt auch gut festgehalten was eben noch nicht gemacht wurde, damit ich zumindest auf die Schnelle plausibel darlegen könnte warum dieses Haus mit Fenstern und Heizung aus 2013 eben nicht 2013 komplettsaniert wurde…

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Mob-Jenson, Siegen, Dienstag, 27.09.2022, 11:44 (vor 548 Tagen) @ RE_LordVader

Mir war klar, dass es für uns als Eigenheimbesitzer bei dem Einfamilienhaus zu einer Erhöhung kommen wird. Das ist ja auch das was grundsätzlich so gewollt war und was ich auch durchaus richtig finde. (Ja wirklich, auch wenn es mich persönlich finanziell trifft, ist es schon so, dass man den Luxus in einem Einfamilienhaus zu wohnen gesellschaftlich nicht fördern sollte, sondern die entlasten, die ökologisch sinnvoller in Mehrfamilienhäusern wohnen)

Ernsthaft? Quasi eine Entschuldigung für ein Einfamilienhaus? Sind wir wirklich schon so weit?

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burz, Lünen, Dienstag, 27.09.2022, 12:22 (vor 548 Tagen) @ Mob-Jenson

Mir war klar, dass es für uns als Eigenheimbesitzer bei dem Einfamilienhaus zu einer Erhöhung kommen wird. Das ist ja auch das was grundsätzlich so gewollt war und was ich auch durchaus richtig finde. (Ja wirklich, auch wenn es mich persönlich finanziell trifft, ist es schon so, dass man den Luxus in einem Einfamilienhaus zu wohnen gesellschaftlich nicht fördern sollte, sondern die entlasten, die ökologisch sinnvoller in Mehrfamilienhäusern wohnen)

Ernsthaft? Quasi eine Entschuldigung für ein Einfamilienhaus? Sind wir wirklich schon so weit?

Ich bin ebenfalls Besitzer eines Einfamilienhauses und kann seine Punkte 1:1 unterschreiben. Wenn man schon privilegiert und ökologisch auf Kosten anderer lebt, sollte man das mindestens mal anerkennen.

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Mob-Jenson, Dienstag, 27.09.2022, 12:01 (vor 548 Tagen) @ Mob-Jenson

Nein keine Entschuldigung.

Aber mir ist natürlich dennoch bewußt, dass es ökologisch betrachtet sinnvollere Wohnmodelle gibt, das wollte ich nur zum Ausdruck bringen.

Es gibt oft rein nüchtern betrachtet viele Möglichkeiten sich ökologischer zu verhalten, als man das nach der Abwägung mit anderen Punkten (und da zählen auch solche Puntke wie persönliche Bequemlichkeit dazu) letztlich tut.
Das sind oft dann Punkte für die wir uns sehr bewußt entscheiden. Und nochmal: nein, dafür entschuldige ich mich gar nicht. jeder setzt die Punkte anders an…
Was ich bei einigen nur sehr schade finde ist, dass gar nicht über gewisse Sachen und deren Auswirkungen nachgedacht wird.

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Mob-Jenson, Siegen, Dienstag, 27.09.2022, 12:29 (vor 548 Tagen) @ RE_LordVader

Nein keine Entschuldigung.

Aber mir ist natürlich dennoch bewußt, dass es ökologisch betrachtet sinnvollere Wohnmodelle gibt, das wollte ich nur zum Ausdruck bringen.

Es gibt oft rein nüchtern betrachtet viele Möglichkeiten sich ökologischer zu verhalten, als man das nach der Abwägung mit anderen Punkten (und da zählen auch solche Puntke wie persönliche Bequemlichkeit dazu) letztlich tut.
Das sind oft dann Punkte für die wir uns sehr bewußt entscheiden. Und nochmal: nein, dafür entschuldige ich mich gar nicht. jeder setzt die Punkte anders an…
Was ich bei einigen nur sehr schade finde ist, dass gar nicht über gewisse Sachen und deren Auswirkungen nachgedacht wird.

Als erstes denke ich an das Wohl meiner Familie. Dafür bin ich verantwortlich.
Was Ökologie angeht haben wir einen großen Garten, der für frischen Sauerstoff sorgt und die Lebensgrundlage vieler Tiere und Pflanzen aller Art ist. Ich könnte da aber auch jetzt ein Mehrfamilienhaus drauf stellen...

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Talentförderer, Dortmund, Dienstag, 27.09.2022, 15:34 (vor 548 Tagen) @ Mob-Jenson

Nein keine Entschuldigung.

Aber mir ist natürlich dennoch bewußt, dass es ökologisch betrachtet sinnvollere Wohnmodelle gibt, das wollte ich nur zum Ausdruck bringen.

Es gibt oft rein nüchtern betrachtet viele Möglichkeiten sich ökologischer zu verhalten, als man das nach der Abwägung mit anderen Punkten (und da zählen auch solche Puntke wie persönliche Bequemlichkeit dazu) letztlich tut.
Das sind oft dann Punkte für die wir uns sehr bewußt entscheiden. Und nochmal: nein, dafür entschuldige ich mich gar nicht. jeder setzt die Punkte anders an…
Was ich bei einigen nur sehr schade finde ist, dass gar nicht über gewisse Sachen und deren Auswirkungen nachgedacht wird.


Als erstes denke ich an das Wohl meiner Familie. Dafür bin ich verantwortlich.


Ego Gesellschaft halt.
Was kümmern mich andere…

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Mob-Jenson, Siegen, Dienstag, 27.09.2022, 16:00 (vor 548 Tagen) @ Talentförderer

Nein keine Entschuldigung.

Aber mir ist natürlich dennoch bewußt, dass es ökologisch betrachtet sinnvollere Wohnmodelle gibt, das wollte ich nur zum Ausdruck bringen.

Es gibt oft rein nüchtern betrachtet viele Möglichkeiten sich ökologischer zu verhalten, als man das nach der Abwägung mit anderen Punkten (und da zählen auch solche Puntke wie persönliche Bequemlichkeit dazu) letztlich tut.
Das sind oft dann Punkte für die wir uns sehr bewußt entscheiden. Und nochmal: nein, dafür entschuldige ich mich gar nicht. jeder setzt die Punkte anders an…
Was ich bei einigen nur sehr schade finde ist, dass gar nicht über gewisse Sachen und deren Auswirkungen nachgedacht wird.


Als erstes denke ich an das Wohl meiner Familie. Dafür bin ich verantwortlich.

Ego Gesellschaft halt.
Was kümmern mich andere…

Dann wäre mir meine Familie egal.

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Burgsmüller84, Mittwoch, 28.09.2022, 16:06 (vor 547 Tagen) @ Mob-Jenson

Dir sind offenbar nur alle anderen Menschen nicht so wichtig. Wenn jeder genau so denkt, wie endet es dann? Wie groß müsste Deutschland wohl sein, wenn jede Familie ein Eigenheim besitzen könnte und sollte?

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Mob-Jenson, Siegen, Mittwoch, 28.09.2022, 18:30 (vor 547 Tagen) @ Burgsmüller84

Dir sind offenbar nur alle anderen Menschen nicht so wichtig. Wenn jeder genau so denkt, wie endet es dann? Wie groß müsste Deutschland wohl sein, wenn jede Familie ein Eigenheim besitzen könnte und sollte?

Natürlich sind mir die Menschen in meinem Umfeld ungleich wichtiger als Milliarden anderer.
Liegt in der Natur des Ganzen.

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majae, Muc, Dienstag, 27.09.2022, 13:41 (vor 548 Tagen) @ Mob-Jenson

Als erstes denke ich an das Wohl meiner Familie. Dafür bin ich verantwortlich.

Ich bin auf die Gedankenakrobatik gespannt, inwiefern das auch das Wohl der nachkommenden Generationen mit einbezieht.

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FliZZa, Sersheim, Dienstag, 27.09.2022, 13:45 (vor 548 Tagen) @ majae

Als erstes denke ich an das Wohl meiner Familie. Dafür bin ich verantwortlich.


Ich bin auf die Gedankenakrobatik gespannt, inwiefern das auch das Wohl der nachkommenden Generationen mit einbezieht.

Ist doch egal, da liegt man doch schon 2 Meter tiefer ¯\_(ツ)_/¯

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Scherben, Kiel, Dienstag, 27.09.2022, 13:23 (vor 548 Tagen) @ Mob-Jenson

Was Ökologie angeht haben wir einen großen Garten, der für frischen Sauerstoff sorgt und die Lebensgrundlage vieler Tiere und Pflanzen aller Art ist. Ich könnte da aber auch jetzt ein Mehrfamilienhaus drauf stellen...

Was ist das denn für ein dummes Zeug?

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Mob-Jenson, Siegen, Dienstag, 27.09.2022, 13:55 (vor 548 Tagen) @ Scherben

Was Ökologie angeht haben wir einen großen Garten, der für frischen Sauerstoff sorgt und die Lebensgrundlage vieler Tiere und Pflanzen aller Art ist. Ich könnte da aber auch jetzt ein Mehrfamilienhaus drauf stellen...


Was ist das denn für ein dummes Zeug?

Manchmal hilft einem etwas Sarkasmus oder Ironie durch den Tag.

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Franke, Dienstag, 27.09.2022, 13:43 (vor 548 Tagen) @ Scherben

Was Ökologie angeht haben wir einen großen Garten, der für frischen Sauerstoff sorgt und die Lebensgrundlage vieler Tiere und Pflanzen aller Art ist. Ich könnte da aber auch jetzt ein Mehrfamilienhaus drauf stellen...


Was ist das denn für ein dummes Zeug?


Du solltest mindestens Beifall klatschen, wenn Du ihn schon nicht finanziell unterstützen kannst. ;-)

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Franke, Dienstag, 27.09.2022, 12:40 (vor 548 Tagen) @ Mob-Jenson

Als erstes denke ich an das Wohl meiner Familie. Dafür bin ich verantwortlich.
Was Ökologie angeht haben wir einen großen Garten, der für frischen Sauerstoff sorgt und die Lebensgrundlage vieler Tiere und Pflanzen aller Art ist. Ich könnte da aber auch jetzt ein Mehrfamilienhaus drauf stellen...


Nachverdichtung soll angeblich besser sein als Ausweisung neuer Baugebiete. ;-)

Wobei große Gärten, wenn naturnah gestaltet, Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen sein können, während außerhalb des bewohnten Gebiets intensive Landwirtschaft stattfindet, die immer weniger Raum lässt für Natur.

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Ollis, Die A7 rauf und runter ;), Dienstag, 27.09.2022, 14:30 (vor 548 Tagen) @ Franke

Als erstes denke ich an das Wohl meiner Familie. Dafür bin ich verantwortlich.
Was Ökologie angeht haben wir einen großen Garten, der für frischen Sauerstoff sorgt und die Lebensgrundlage vieler Tiere und Pflanzen aller Art ist. Ich könnte da aber auch jetzt ein Mehrfamilienhaus drauf stellen...

Nachverdichtung soll angeblich besser sein als Ausweisung neuer Baugebiete. ;-)

Wobei große Gärten, wenn naturnah gestaltet, Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen sein können, während außerhalb des bewohnten Gebiets intensive Landwirtschaft stattfindet, die immer weniger Raum lässt für Natur.

Die Betonung liegt bei großen Gärten aber auf der naturnahen Gestaltung. Wenn ich hier aus dem Fenster schaue, sind 90% der Gärten in erster Linie Rasenflächen, die alle zwei Wochen akkurat nieder gemäht werden ;).

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Ollis, Dienstag, 27.09.2022, 14:42 (vor 548 Tagen) @ Ollis

Ist hier in der Nachbarschaft oft leider ähnlich.
Die einen haben pflegeleichte Schotter-Vorgärten und hinten Rasen mit zwei Sträuchern, andere akkuraten Rasen ohne irgend etwas... beide wundern sich dass es im Sommer bei denen so heiß ist...

Nicht falsch verstehen: Soll jeder schon so machen wie er will, eine Meinung bilde ich mir dazu trotzdem.

Und ich habe auch den Eindruck, dass es bei einigen Nachbarn besser wird.
Wir haben auch Rasen... obwohl das inzwischen endlich eher Wiese als Rasen ist. Aber halt auch einige Bäume, Büsche, Totholz, Teich, Kräuter (also nicht nur Küchenkräuter, sondern auch Wildkräuter, wobei unser Liebstöckel letztes Jahr auf knapp 3m geschossen war, also ist auch der Übergang fließend ;-) ), Ecken mit Steinen, und um die Komposter auch eine Menge Brennnesseln, die auch frühestens umgelegt werden wenn die Blüte durch ist, im Herbst auch Laubhaufen (und meist sind auch ein zwei Igel da, trotz (nicht jagendem) Hund im Haus.

Wir hatten im Sommer eine Gartenparty, wo auch einige Nachbarn zu Gast waren... einige haben gesagt, dass sie bisher von außen den Eindruck hatten, unser Garten wäre hauptsächlich ungepflegt, dass es von innen aber gar nicht so wirkt... Die Wahrheit ist natürlich dazwischen, ja wir machen zu wenig, auch für einen naturnahen Garten, aber vieles ist halt doch auch gewollt. Zumindest 2 Nachbarn haben auch angefangen da umzuplanen und gestalten, auch weil sie gestaunt haben, wieviele Insekten bei uns waren...

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donotrobme, Münsterland, Dienstag, 27.09.2022, 11:37 (vor 548 Tagen) @ RE_LordVader

Ich habe die Tage unsere Feststellungsbescheide (also die beiden vom Finanzamt verschickten, der zu Grundsteuerwert und den zum sich daraus ergebenden Grundsteuermessbetrag) bekommen.

(Ja wirklich, auch wenn es mich persönlich finanziell trifft, ist es schon so, dass man den Luxus in einem Einfamilienhaus zu wohnen gesellschaftlich nicht fördern sollte, sondern die entlasten, die ökologisch sinnvoller in Mehrfamilienhäusern wohnen)

Das liest sich so als hättest du ein schlechtes Gewissen, weil du keinen Neubau hast, von daher ein paar aufbauende Worte:
Da das Haus bereits steht, sollte es auch genutzt werden. Das ist ökologisch sinnvoller als es abzureißen und ein Mehrfamilienhaus auf demselben Grundstück zu platzieren. Denn dann müsste das alte Haus erst abgerissen werden, der Bauschutt müsste entfernt werden, um anschließend das neue Material herzustellen, sowie anzuliefern und die Baumaschinen arbeiten zu lassen.

Es ist also nicht so als würde sich ein Neubau nach Tag 1 ökologisch rentieren, sondern eher nach Jahr(zehnten).

Ansonsten warte ich aktuell noch auf meinen Grundsteuerbescheid, wobei ich meinerseits hoffe, dass die neue Grundsteuerberechnung nicht deutlich höher werden wird als die Alte.

Gruß
Robert

Neuregelung Grundsteuer

donotrobme, Dienstag, 27.09.2022, 11:55 (vor 548 Tagen) @ donotrobme

Nein, ein schlechtes Gewissen habe ich nicht. Abreißen/verschrotten und Neubauen/-konstruieren ist in den allerwenigsten Fällen ökologisch sinnvoll.
Auch bei Autos und selbst bei Kühlgeräten ist es selten okölogisch sinnvoll gewesen funktionierende Geräte durch deutlich effizientere zu ersetzen, eben weil die Kosten der Neuherstellung gespart werden.

Ich finde es nur interessant, dass man in diesem Falle halt nochmal deutlich extra benachteiligt wird. (Eben durch die anzusetzende Mindestnutzungsdauer)

Ob das Gebäude energetisch saniert ist, steht dabei ja gar nicht zur Diskussion, das würde nur dann zum Tragen kommen, wenn wirklich alles saniert wäre, dass es einem Neubau gleich käme. (Das dann interessanter Weise auch mit dem Datum wo die letzte Sanierung abgeschlossen wurde, auch wenn andere bereits Jahrzehnte her sind…)
Da könnte ich im Prinzip natürlich selbst tätig werden, was in unserem Falle auch nicht mehr wirklich sinnvoll ist (habe ich schon an mehreren Stellen hier mal erläutert).

Und bevor es jemand in den falschen Hals bekommt: Natürlich ist das Jammerei auf hohem Niveau. Ich bin nur verwundert, dass man an dieser Stelle für langjährige Nutzung bestraft wird (denn die Abschreibemöglichkeiten endet natürlich mit Ende der Nutzungsdauer… da gibt es keine Mindestwerte…)

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