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Regierung beschließt Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie (Sonstiges)

, Mittwoch, 29.07.2020, 23:09 (vor 1338 Tagen)

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind Handwerksbetriebe in der Fleischerei mit maximal 49 Mitarbeitern.

Was macht Tönnies? Er gründet mal eben ein paar neue GmbH`s zur Herstellung und Vertrieb von Fleischwaren aller Art einschließlich der Schlachtung, Zerlegung und Kommissionierung sowie Be- und Verarbeitung zu handelsfähigen Endprodukten aus Fleisch und Fleischbestandteilen.

Bin gespannt, wie viele Mitarbeiter diese GmbH`s haben.

https://www.northdata.de/t%C3%B6nnies+production

Regierung beschließt Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie

Mongrovia, End Of The World, Donnerstag, 30.07.2020, 22:44 (vor 1337 Tagen) @ haweka

Das ist abartig. Ich versuche nur noch lokal zu kaufen.

Und weniger Fleisch essen.

Aber keine Ahnung, welche Firmen dort schlachten lassen.

Das ist ja alles sehr intransperent.

Regierung beschließt Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie

Winterthur, Ort, Donnerstag, 30.07.2020, 15:22 (vor 1337 Tagen) @ haweka

Lt. einem Bericht des Manager-Magazin will der Heiland Clemens nun sogar 70 Häuser mit insg. 1500 Wohneinheiten bauen, um seine Mitarbeiter dort unter zu bekommen... 300€ / 16qm.. (möbliert) Der Mann weiss einfach wie das Geschäft funktioniert...

Durch diese gesetzlichen Einschränkungen verdient er sich eine noch goldenere Nase als ohnehin schon.

Unfassbar.

Tönnies und Heil dementieren

markus, Donnerstag, 30.07.2020, 15:08 (vor 1337 Tagen) @ haweka

Und Steag bringt Kohleausstieg vor das Verfassungsgericht

hardbreak, Ort, Donnerstag, 30.07.2020, 14:18 (vor 1337 Tagen) @ haweka

Der eigentlich Skandall ist doch das die algemeinheit überhaupt dafür zahlen soll und man das nicht wie in zahlreichen Beispielen genant vernünftig über Gesetze regelt.
Weil die Steag ist ja nicht alleine.

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/energie-essen-steag-bringt-kohleausstieg-vor-das-verfassungsgericht-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200730-99-979584

Regierung beschließt Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie

markus, Donnerstag, 30.07.2020, 00:00 (vor 1338 Tagen) @ haweka
bearbeitet von markus, Donnerstag, 30.07.2020, 00:05

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind Handwerksbetriebe in der Fleischerei mit maximal 49 Mitarbeitern.

Was macht Tönnies? Er gründet mal eben ein paar neue GmbH`s zur Herstellung und Vertrieb von Fleischwaren aller Art einschließlich der Schlachtung, Zerlegung und Kommissionierung sowie Be- und Verarbeitung zu handelsfähigen Endprodukten aus Fleisch und Fleischbestandteilen.

Bin gespannt, wie viele Mitarbeiter diese GmbH`s haben.

https://www.northdata.de/t%C3%B6nnies+production

Die Frage an der Stelle wäre, was im Gesetzentwurf bzw. späterem Gesetz stehen wird. Ist die Abgrenzung betriebsbezogen oder arbeitgeberbezogen? Das sind nämlich arbeitsrechtlich zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Wenn die Abgrenzung -> 49 Mitarbeiter arbeitgeberbezogen sein sollte, wäre das ziemlich dumm, denn dann wäre der Trick völlig legal.

Sollte der Wortlaut des Gesetzes aber betriebsbezogen sein, taugt dieser Trick nur bedingt. Denn nur weil mehrere Arbeitgeber existieren hat noch lange nicht jeder Arbeitgeber seinen eigenen Betrieb. Mehrere unterschiedliche Arbeitgeber können einen gemeinsamen Betrieb führen (§ 1 Abs. 2 BetrVG). Das ist dann der Fall, wenn die Arbeitnehmer und die Betriebsmittel von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden. Es gibt hierfür mehrere Indizien wie z.B.:

- gemeinsame Leitung und gemeinsame Personalabteilung
- gemeinsame Nutzung von Sozialeinrichtungen (Pausenräume, Kantine)
- räumliche Nähe der jeweiligen Arbeitnehmer
- arbeitgeberübergreifender Personalaustausch, gemeinsame Urlaubs- und Vertretungsregeln

Ich weiß das alles, weil unser Arbeitgeber auch mal recht merkwürdige Ansichten zum Betriebsbegriff hatte und unser BR Gremium verklagt hat. Natürlich haben wir vor Gericht gewonnen ;)

Regierung beschließt Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie

markus, Donnerstag, 30.07.2020, 00:11 (vor 1338 Tagen) @ markus

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind Handwerksbetriebe in der Fleischerei mit maximal 49 Mitarbeitern.

Was macht Tönnies? Er gründet mal eben ein paar neue GmbH`s zur Herstellung und Vertrieb von Fleischwaren aller Art einschließlich der Schlachtung, Zerlegung und Kommissionierung sowie Be- und Verarbeitung zu handelsfähigen Endprodukten aus Fleisch und Fleischbestandteilen.

Bin gespannt, wie viele Mitarbeiter diese GmbH`s haben.

https://www.northdata.de/t%C3%B6nnies+production


Die Frage an der Stelle wäre, was im Gesetzentwurf bzw. späterem Gesetz stehen wird. Ist die Abgrenzung betriebsbezogen oder arbeitgeberbezogen? Das sind nämlich arbeitsrechtlich zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Wenn die Abgrenzung -> 49 Mitarbeiter arbeitgeberbezogen sein sollte, wäre das ziemlich dumm, denn dann wäre der Trick völlig legal.

Sollte der Wortlaut des Gesetzes aber betriebsbezogen sein, taugt dieser Trick nur bedingt. Denn nur weil mehrere Arbeitgeber existieren hat noch lange nicht jeder Arbeitgeber seinen eigenen Betrieb. Mehrere unterschiedliche Arbeitgeber können einen gemeinsamen Betrieb führen (§ 1 Abs. 2 BetrVG). Das ist dann der Fall, wenn die Arbeitnehmer und die Betriebsmittel von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden. Es gibt hierfür mehrere Indizien wie z.B.:

- gemeinsame Leitung und gemeinsame Personalabteilung
- gemeinsame Nutzung von Sozialeinrichtungen (Pausenräume, Kantine)
- räumliche Nähe der jeweiligen Arbeitnehmer
- arbeitgeberübergreifender Personalaustausch, gemeinsame Urlaubs- und Vertretungsregeln

Ich weiß das alles, weil unser Arbeitgeber auch mal recht merkwürdige Ansichten zum Betriebsbegriff hatte und unser BR Gremium verklagt hat. Natürlich haben wir vor Gericht gewonnen ;)

Ich gehe mal davon aus, dass ein Tönnies schon vorher genau weiß, was im Gesetz steht.

Regierung beschließt Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie

Schnippelbohne, Bauernland, Donnerstag, 30.07.2020, 00:34 (vor 1338 Tagen) @ haweka

Noch ist das Gesetz nicht durch, kann also noch verändert/präzisiert werden. Wenn Arbeitnehmerschutz bzw. das Ziel ist, macht der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff auch mehr Sinn als der gesellschaftsrechtliche. Würde mich daher sehr wundern, wenn Tönnies mit diesem Bauerntrick durchkäme.

Regierung beschließt Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie

Schnippelbohne, Donnerstag, 30.07.2020, 07:48 (vor 1338 Tagen) @ Schnippelbohne

Mit diesem einfachen Trick kommen zig Betriebe hinsichtlich eines Betriebsrates doch schon lange durch...

Man kann aber in dem aktuellen Fall hoffen, dass durch die vorzeitige Aufdeckung solange noch die Empörung in der Bevölkerung vorhanden ist und die endgültige Gesetzesform noch nicht beschlossen ist, dass es vielleicht doch noch entsprechend formuliert wird. (Aber persönlich vermute ich eher, dass dieser Trick genau so durchgehen wird)

Regierung beschließt Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie

markus, Donnerstag, 30.07.2020, 08:46 (vor 1338 Tagen) @ RE_LordVader

Mit diesem einfachen Trick kommen zig Betriebe hinsichtlich eines Betriebsrates doch schon lange durch...

Aber auch nur weil die Betriebsräte und Wahlvorstände sich das gefallen lassen. Der Wahlvorstand entscheidet nach eigenem Ermessen in welchen Grenzen die Betriebsratswahl durchgeführt wird. Und der Wahlvorstand wird ja vom Betriebsrat bestimmt, nicht vom Arbeitgeber. In dem Wahlvorstand können also ausschließlich oder überwiegend BR-Mitglieder sein. Wir haben das bei uns schon mal durchgezogen.

Wenn der Arbeitgeber das dann anders sieht, kann er nach der Wahl versuchen, die Wahl anzufechten. Dann entscheiden die Arbeitsgerichte, ob der Wahlvorstand den Betriebsbegriff richtig ausgelegt hat oder der Arbeitgeber recht hat.

Das ganze ist aber unabhängig von der zukünftigen Regelung in der Fleischindustrie. Denn nur weil es auf dem Hofe Tönnies mehrere Betriebsratswahlen gab und diese nicht angefochten worden sind, handelt es sich nicht automatisch um unterschiedliche Betriebe. Das nicht anfechten einer BR Wahl bewirkt nur, dass der BR im Amt bleibt.

Man kann aber in dem aktuellen Fall hoffen, dass durch die vorzeitige Aufdeckung solange noch die Empörung in der Bevölkerung vorhanden ist und die endgültige Gesetzesform noch nicht beschlossen ist, dass es vielleicht doch noch entsprechend formuliert wird. (Aber persönlich vermute ich eher, dass dieser Trick genau so durchgehen wird)

Wenn sie klug wären beziehen sie in dem Wortlaut noch den Konzern mit ein.

Regierung beschließt Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie

Schnippelbohne, Bauernland, Donnerstag, 30.07.2020, 09:02 (vor 1337 Tagen) @ markus

Ja, an den Konzernbegriff hatte ich auch schon gedacht. Könnte mir aber vorstellen, dass Tönnies da auch was Gewitztes einfällt. Ein eV oder eine Stiftung und die ganze Verwandtschaft agiert offiziell als Strohmann. Mn muss ja garnicht so weit gucken. Rasenballsport Leipzig hat sich ja auch sowas gebastelt, um offiziell 50+1 zu erfüllen.
Ich würde auch auf die Betriebsstätte abstellen. Glaube nicht, dass Tönnies Lust hat, jetzt rund um Rheda Wiedenbrück 100 Kleinschlachtereien aus dem Boden zu stampfen.

Regierung beschließt Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie

madball, sᴉǝɹʞßoʇsu∀ ɯnz ɯʞ 8ʻߤ, Mittwoch, 29.07.2020, 23:23 (vor 1338 Tagen) @ haweka

Interessant... Sieht nur ganz leicht nach Umgehung aus... Danke für den Link!

Regierung beschließt Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie

Taifun, Ingolstadt, Mittwoch, 29.07.2020, 23:21 (vor 1338 Tagen) @ haweka

So ist Tönnies. Bin gespannt wie die Politik reagiert.

Regierung beschließt Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie

Klopfer ⌂, Dortmund, Mittwoch, 29.07.2020, 23:21 (vor 1338 Tagen) @ haweka

Bin gespannt, wie viele Mitarbeiter diese GmbH`s haben.

https://www.northdata.de/t%C3%B6nnies+production

Danke für den Link - zu dem Typen fällt einem auch echt nix mehr ein.

Dann gründe ich für meine 4900 Mitarbeiter halt 100 GmbHs ... Superidee.

SGG
Klopfer

Genau das ist bereits passiert

Voomy, Berlin, Donnerstag, 30.07.2020, 00:44 (vor 1338 Tagen) @ Klopfer

https://i.redd.it/47g1n1ztmtd51.jpg

Vielleicht kann es einen anderen Grund geben, dass Tönnies plötzlich viele, viele durchnummerierte Produktions-GmbHs braucht und da möchte ich natürlich nichts unterstellen.

Edit: Oh, war ja als Link im Ausgangspost bereits enthalten. :)

Regierung beschließt Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie

MeisterEder, Block 82, Mittwoch, 29.07.2020, 23:20 (vor 1338 Tagen) @ haweka
bearbeitet von MeisterEder, Mittwoch, 29.07.2020, 23:30

Sieben mal Sieben.

Ich habe mich damit in den letzten Tagen näher befasst.

Es gibt dazu zwei wissenschaftliche Artikel von Claudia Weinkopf

Mindestlohn in Fleischindustrie

Bosch - Report - 2 Wochen alt

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