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Ärzte-Handreichung beschlossen, wer im Ernstfall beatmet werden soll (Corona)

hardbreak, Ort, Mittwoch, 25.03.2020, 19:38 (vor 1464 Tagen)

Ärzte-Handreichung beschlossen, wer im Ernstfall beatmet werden soll

U2Auxburg, Augsburg, Donnerstag, 26.03.2020, 10:47 (vor 1463 Tagen) @ hardbreak

Ich habe mittlerweile wirklich Angst..... Unser Sohn hat Leukämie und ist für Anfang Juni für eine Knochenmarktransplantation avisiert. Heute hat uns die behandelnde Ärztin eröffnet, dass der Termin evtl. nicht eingehalten werden kann, da nicht sicher ist, ob der Spender dann noch gesund ist bzw. ob genügend Bluttransfusionen vorhanden sind. Und dann ist da immer die drohende Gefahr einer Infektion mit Corona.... und die größte Angst ist die, dass unser Sohn dann als Krebspatient vielleicht nicht behandelt wird, da ein Coronapatient ohne Torerkrankung die bessere Überlebenschance hat. Und das wäre wirklich das Schlimmste.... der Gedanke, dass er, auch weil ein Spender vorhanden ist, Leukämie überleben würde aber dann wegen Corona......... :-(

Ärzte-Handreichung beschlossen, wer im Ernstfall beatmet werden soll

Pete H., Mittwoch, 25.03.2020, 21:40 (vor 1463 Tagen) @ hardbreak

https://dynamic.faz.net/download/2020//COVID-19_Ethik_Empfehlung_Endfassung_2020-03-25.pdf

https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-131.html#Wer-im-Ernstfall-beatmet-wird

Für alle die es interessiert.

Ich bin selbst beatmetet und werde zuhause von einem außerklinischen Intensivpflegedienst betreut. Neben meiner "Ausrüstung" zweier Beatmungsmaschinen, besitze ich noch eine dritte (alte) zuhause, welche 15 Jahre von 1990 bis 2005 im Einsatz war und ich nicht mehr benötige. Diese Maschine bot ich einem KH an. Deren Antwort war, man dürfe diese (alte) Maschinen nicht mehr benützen.

Tja, was soll man dazu sagen ...

Freilich bietet diese Beatmungsmaschine technisch weniger Möglichkeiten zur Einstellung einiger Parameter, jedoch trotzdem weitaus mehr als eine simple Beatmung. Anscheinend ist es denen lieber, eine Person rund um die Uhr zu "bebeuteln" (Ambubeutel per Hand), anstatt dies einer wenn auch "veralteten" Beatmungsmaschine zu überlassen.

Ärzte-Handreichung beschlossen, wer im Ernstfall beatmet werden soll

burz, Lünen, Donnerstag, 26.03.2020, 08:10 (vor 1463 Tagen) @ Pete H.

https://dynamic.faz.net/download/2020//COVID-19_Ethik_Empfehlung_Endfassung_2020-03-25.pdf

https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-131.html#Wer-im-Ernstfall-beatmet-wird

Für alle die es interessiert.


Ich bin selbst beatmetet und werde zuhause von einem außerklinischen Intensivpflegedienst betreut. Neben meiner "Ausrüstung" zweier Beatmungsmaschinen, besitze ich noch eine dritte (alte) zuhause, welche 15 Jahre von 1990 bis 2005 im Einsatz war und ich nicht mehr benötige. Diese Maschine bot ich einem KH an. Deren Antwort war, man dürfe diese (alte) Maschinen nicht mehr benützen.

Tja, was soll man dazu sagen ...

Freilich bietet diese Beatmungsmaschine technisch weniger Möglichkeiten zur Einstellung einiger Parameter, jedoch trotzdem weitaus mehr als eine simple Beatmung. Anscheinend ist es denen lieber, eine Person rund um die Uhr zu "bebeuteln" (Ambubeutel per Hand), anstatt dies einer wenn auch "veralteten" Beatmungsmaschine zu überlassen.

Mit dem Fall würde ich zur lokalen Presse gehen,um Druck aufzubauen. Keine Ahnung, inwieweit Gesetze aus der Zeit vor der Pandemie die Nutzung eines solchen Geräts verbieten. Vermutlich hatte Dein Ansprechpartner keine Lust/Zeit oder sah keine Möglichkeit bis zu einer Stelle vorzudringen,die dieses Gesetz aktiv aussetzen darf.
Dir wünsche ich,dass Du gut durch diese Zeit kommst!

Ärzte-Handreichung beschlossen, wer im Ernstfall beatmet werden soll

Blarry, Essen, Donnerstag, 26.03.2020, 09:50 (vor 1463 Tagen) @ burz

Oder der Gerät ist schlicht nicht (mehr) für die klinische Verwendung zugelassen. Gerade bei invasiven Medizinprodukten darf man als Zulassungsstelle nach einem Vierteljahrhundert schon nachgucken, ob sie noch die Ausfallsicherheit und Materialqualität bieten, die es für eine sichere Benutzung braucht. Das letzte was du möchtest ist dass dir dein Beatmungsgerät irgendwelche durch Materialdegradation freigesetzten Kunsttstoffdämpfe direkt in die Alveolen pumpt.

Ärzte-Handreichung beschlossen, wer im Ernstfall beatmet werden soll

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 26.03.2020, 09:56 (vor 1463 Tagen) @ Blarry

Oder der Gerät ist schlicht nicht (mehr) für die klinische Verwendung zugelassen. Gerade bei invasiven Medizinprodukten darf man als Zulassungsstelle nach einem Vierteljahrhundert schon nachgucken, ob sie noch die Ausfallsicherheit und Materialqualität bieten, die es für eine sichere Benutzung braucht. Das letzte was du möchtest ist dass dir dein Beatmungsgerät irgendwelche durch Materialdegradation freigesetzten Kunsttstoffdämpfe direkt in die Alveolen pumpt.

Aber im Ernstfall stellt sich auch dann die Frage: sicherer Tod durch fehlende Beatmung, oder "nur" hohes Todesrisiko aufgrund kritischer Beatmung....

Ärzte-Handreichung beschlossen, wer im Ernstfall beatmet werden soll

Blarry, Essen, Donnerstag, 26.03.2020, 10:10 (vor 1463 Tagen) @ Sascha

Als ob die Intensivstationen nicht schon genug ethische Zwickmühlen vor sich hätten. Abgesehen davon, dass du dein Krankenhaus direkt zum Insolvenzverwalter schleppen darfst, wenn du nicht zugelassene Geräte einsetzt.

Es spricht natürlich nichts dagegen, das Beatmungsgerät im privaten Kreis weiterzugeben.

Ärzte-Handreichung beschlossen, wer im Ernstfall beatmet werden soll

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 26.03.2020, 10:15 (vor 1463 Tagen) @ Blarry

Als ob die Intensivstationen nicht schon genug ethische Zwickmühlen vor sich hätten. Abgesehen davon, dass du dein Krankenhaus direkt zum Insolvenzverwalter schleppen darfst, wenn du nicht zugelassene Geräte einsetzt.

Ich glaube kein Stück daran, dass irgendein Gericht in der Sache gegen dich entscheidet, wenn du glaubhaft nachweisen kannst (und das sollte in diesem Falle nicht schwer sein), dass die Alternative der sichere Tod gewesen wäre, weil du sonst gar keine Überlebenshilfe hättest leisten können.

Ärzte-Handreichung beschlossen, wer im Ernstfall beatmet werden soll

pactum Trotmundense, Syburg, Donnerstag, 26.03.2020, 11:57 (vor 1463 Tagen) @ Sascha

Als ob die Intensivstationen nicht schon genug ethische Zwickmühlen vor sich hätten. Abgesehen davon, dass du dein Krankenhaus direkt zum Insolvenzverwalter schleppen darfst, wenn du nicht zugelassene Geräte einsetzt.

Ich glaube kein Stück daran, dass irgendein Gericht in der Sache gegen dich entscheidet, wenn du glaubhaft nachweisen kannst (und das sollte in diesem Falle nicht schwer sein), dass die Alternative der sichere Tod gewesen wäre, weil du sonst gar keine Überlebenshilfe hättest leisten können.

Lieber Sascha, da widerspreche ich dir vehement. Jeder Arzt kennt Urteile und Entscheidungen von Gerichten, wo du als normal denkender Mensch ausrasten würdest und die Richter am liebsten verprügeln würdest. Vor Gerichten werden über mehrere Verhandlungstage, teils mit einer ganzen Palette von Gutachtern Entscheidungen seziert, die man als Arzt innerhalb weniger Minuten, manchmal Sekunden zu treffen hat. Die Richter haben in aller Regel nicht einmal im Ansatz Ahnung von dem worüber gesprochen wird. Wenn Angehörige von Verstorbenen den Tod nicht akzeptieren können und Schuldige suchen, landen Ärzte vor Gerichten und dann entscheidet welcher Anwalt den Richter am besten überzeugen kann.

Ärzte-Handreichung beschlossen, wer im Ernstfall beatmet werden soll

burz, Lünen, Donnerstag, 26.03.2020, 14:47 (vor 1463 Tagen) @ pactum Trotmundense

Als ob die Intensivstationen nicht schon genug ethische Zwickmühlen vor sich hätten. Abgesehen davon, dass du dein Krankenhaus direkt zum Insolvenzverwalter schleppen darfst, wenn du nicht zugelassene Geräte einsetzt.

Ich glaube kein Stück daran, dass irgendein Gericht in der Sache gegen dich entscheidet, wenn du glaubhaft nachweisen kannst (und das sollte in diesem Falle nicht schwer sein), dass die Alternative der sichere Tod gewesen wäre, weil du sonst gar keine Überlebenshilfe hättest leisten können.


Lieber Sascha, da widerspreche ich dir vehement. Jeder Arzt kennt Urteile und Entscheidungen von Gerichten, wo du als normal denkender Mensch ausrasten würdest und die Richter am liebsten verprügeln würdest. Vor Gerichten werden über mehrere Verhandlungstage, teils mit einer ganzen Palette von Gutachtern Entscheidungen seziert, die man als Arzt innerhalb weniger Minuten, manchmal Sekunden zu treffen hat. Die Richter haben in aller Regel nicht einmal im Ansatz Ahnung von dem worüber gesprochen wird. Wenn Angehörige von Verstorbenen den Tod nicht akzeptieren können und Schuldige suchen, landen Ärzte vor Gerichten und dann entscheidet welcher Anwalt den Richter am besten überzeugen kann.

Das ist dann schon verständlich,wenn sich ein Verantwortlicher in erster Linie schützen möchte. Umso interessanter fände ich eine öffentliche Auseinandersetzung zum Thema. Es geht ja tatsächlich nicht darum, dass dieses in die Jahre gekommene Gerät Neuere ersetzen soll bzw. eine Neuanschaffung verhindern soll. Es geht um den aktuell leider nicht unwahrscheinlichen und von Sascha skizzierten Fall,dass es keine Alternative zum Altgerät gibt.

Ärzte-Handreichung beschlossen, wer im Ernstfall beatmet werden soll

markus, Mittwoch, 25.03.2020, 21:17 (vor 1463 Tagen) @ hardbreak

https://dynamic.faz.net/download/2020//COVID-19_Ethik_Empfehlung_Endfassung_2020-03-25.pdf

https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-131.html#Wer-im-Ernstfall-beatmet-wird

Für alle die es interessiert.

Und jetzt soll bitte nie wieder jemand behaupten, das Ganze sei nichts anderes als eine stinknormale Grippewelle. Dass aussortiert werden muss, wer intensiv behandelt wird und wer nicht, gibt es sonst nur im Krieg. Das ist nicht nur für Erkrankte schlimm, sondern auch für diejenigen, die diese Entscheidung treffen müssen. Und genau das droht laut den Dokumenten:

„Nach aktuellem Stand der Erkenntnisse zur COVID-19-Pandemie ist es wahrschein- lich, dass auch in Deutschland in kurzer Zeit und trotz bereits erfolgter Kapazitätser- höhungen nicht mehr ausreichend intensivmedizinische Ressourcen für alle Patienten2 zur Verfügung stehen, die ihrer bedürften. Die zu erwartenden Konflikte bei Entschei- dungen über intensivmedizinische Behandlungen veranlassten Mitglieder der beteilig- ten Fachgesellschaften, die folgenden Empfehlungen zu Entscheidungen über die Ver- teilung notfall- und intensivmedizinischer Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pan- demie zu erarbeiten.“

Ärzte-Handreichung beschlossen, wer im Ernstfall beatmet werden soll

Fulminanz, Essen, Mittwoch, 25.03.2020, 21:45 (vor 1463 Tagen) @ markus

Abwarten ob es wirklich so kommt.
Sich für den Fall der Fälle vorzubereiten ist sicherlich sinnvoll

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