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Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden (Sonstiges)

hardbreak, Ort, Dienstag, 05.11.2019, 16:54 (vor 1631 Tagen)

Das also schon nach unten gerechnete Existenzminimum weil über die Höhe an sich gibt es ja auch mehr als genug zweifel darf also höchst richterlich um 30% gekürzt werden.

Leider hat das Gericht nicht (mal wieder?!) im Sinne der Menschenwürde geurteilt sondern nach Parteilinie der berufenen Richter um den Staat nicht in seinen Grundfesten zu erschüttern.
Und es ist eins der vielen Urteile nach dem Motto wasch nicht mach mich aber nicht nass.
Während es nach oben eine willkürlich magische grenze gibt wird diese nach unten einfach aufgehoben.
Mir hat zu dem Thema auf Twitter ein Kommentar sehr gut gefallen das Existenzminimum darf hier zu lande mehr gekürzt werden wie Kapital besteuert werden darf.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bundesverfassungsgericht-kippt-hartz-iv-sanktionen-teilweise-a-1294906.html

Bundestag zu Hartz IV

Rupo, Ruhrpott, Donnerstag, 14.11.2019, 14:00 (vor 1622 Tagen) @ hardbreak

heute Live und in Farbe auf Phönix, dazu die Anträge der Grünen und Linken die Sanktionen komplett zu verbieten.

Kleines Quiz :
1. Wer war mit wem in der Koalition 2003 und hat Peter Hartz sein Gesetz durch gedrückt?
2. Was macht Gerhard Schröder heute so?
3. Bekommt ein in der Vergangenheit Hartz IV sanktionierter Mensch sein Geld zurück?

Grundrente Bedürftigkeitsprüfung

markus, Mittwoch, 06.11.2019, 14:43 (vor 1630 Tagen) @ hardbreak

Kurios ist auch die Diskussion rund um die Grundrente. Die SPD fordert eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung, Teile der Union wollen unbedingt die Bedürftigkeitsprüfung. Dafür müssten dann 5000 Mitarbeiter eingestellt werden, die jeden Einzelfall überprüfen.

Witzigerweise ist die Mütterrente damals ohne Bedürftigkeitsprüfung eingeführt worden. Verantwortlich dafür: Die CSU.


https://m.tagesspiegel.de/politik/streit-um-beduerftigkeitspruefung-welche-grundrente-waere-die-beste-loesung/25193056.html?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.go...

https://rp-online.de/politik/deutschland/angela-merkel-zur-grundrente-union-soll-blick-von-villenbesitzern-loesen_aid-46984185

Grundrente Bedürftigkeitsprüfung

Rupo, Ruhrpott, Donnerstag, 14.11.2019, 14:05 (vor 1622 Tagen) @ markus

Die SPD hat ihre Arbeitnehmerschaft und ehemalige Stammwähler mit mindestens zwei Dingen in Regierungsverantwortung verraten:
1. Peter Hartz und Gerhard S. Ihr Gesetz.
2. Schaffung eines riesen Niedriglohnsektor.

der SPD ist was soziale Themen und Gerechtigkeit betrifft nicht mehr zu trauen.

Grundrente Bedürftigkeitsprüfung

hardbreak, Ort, Mittwoch, 06.11.2019, 21:55 (vor 1630 Tagen) @ markus

Arme Menschen sind den Konservativen halt grundsätzlich nichts wert.
Werden aber leider trotzdem von denen gewählt da sie es geschickt verstehen Ausländer etc zu instrumentalisieren.

Grundrente Bedürftigkeitsprüfung

tim86, Hamburg, Donnerstag, 07.11.2019, 00:02 (vor 1630 Tagen) @ hardbreak

Arme Menschen sind den Konservativen halt grundsätzlich nichts wert.

Arme Menschen sollten aber von der Bedürftigkeitsprüfung nicht betroffen sein.
Man kann diese ja durchaus großzügig gestalten.

Es gibt aber durchaus Fälle bei Paaren wo ein sehr gut verdienender Partner in der PKV ist, dass der andere statt zuhause zu bleiben, gerade so viele Stunden arbeitet, dass man gerade nicht mehr geringfügig Beschäftigt ist und sich so nicht privat Versichern muss, sondern in die GKV kann. Meist dazu noch die Kinder gleich mit Familienversichert.

Nun haben diese Personen, über Jahre das System ausgetrickst und trotz ihres meist beträchtlichen Vermögens auf Kosten der Allgemeinheit gelebt und sollen jetzt auch noch mit einer Grundrente belohnt werden?

Und wenn ich ein befreundeten Steuerberater vertrauen darf, gibt es davon leider recht viele Fälle.

Grundrente Bedürftigkeitsprüfung

markus, Donnerstag, 07.11.2019, 17:22 (vor 1629 Tagen) @ tim86

Arme Menschen sind den Konservativen halt grundsätzlich nichts wert.


Arme Menschen sollten aber von der Bedürftigkeitsprüfung nicht betroffen sein.
Man kann diese ja durchaus großzügig gestalten.

Es gibt aber durchaus Fälle bei Paaren wo ein sehr gut verdienender Partner in der PKV ist, dass der andere statt zuhause zu bleiben, gerade so viele Stunden arbeitet, dass man gerade nicht mehr geringfügig Beschäftigt ist und sich so nicht privat Versichern muss, sondern in die GKV kann. Meist dazu noch die Kinder gleich mit Familienversichert.

Nun haben diese Personen, über Jahre das System ausgetrickst und trotz ihres meist beträchtlichen Vermögens auf Kosten der Allgemeinheit gelebt und sollen jetzt auch noch mit einer Grundrente belohnt werden?

Und wenn ich ein befreundeten Steuerberater vertrauen darf, gibt es davon leider recht viele Fälle.

Dann muss an das Thema Krankenversicherung geschraubt werden. Das ist erstmal unabhängig von der Rentenhöhe. Und warum soll z.B. der Partner einer reichen Person nicht auch Grundrente erhalten und sich damit ein Stück unabhängiger vom Partner machen?

Das sind aber Ausreißer. Ich denke da zuerst an Leute, die sich mühselig eine private Altersvorsorge von wenigen hundert Euro aufbauen und diese dann später bei der Grundrente wieder abgezogen wird. In unserem Konzern arbeiten z.B. auch viele Leute, die unterhalb der Grundrente liegen aber eine betriebliche Altersversorgung haben. Soll man die jetzt anrechnen? Wenn ja, welchen Sinn hat es dann noch, wenn der Arbeitgeber dort Geld einzahlt oder noch schlimmer, wenn Mitarbeiter auch noch einen aus eigener Tasche einzahlen?

Grundrente Bedürftigkeitsprüfung

tim86, Hamburg, Donnerstag, 07.11.2019, 23:02 (vor 1629 Tagen) @ markus

Ich denke da zuerst an Leute, die sich mühselig eine private Altersvorsorge von wenigen hundert Euro aufbauen und diese dann später bei der Grundrente wieder abgezogen wird.

Ich sag ja, man müsste es großzügig Gestallten.
Das ist ja heute schon das Problem, dass gering Verdiener, die für ihr alter Sparen im Alter nichts davon haben, da ihre Rente unter ALG2 Satz liegt und es somit angerechnet wird.

Aber sagen wir mal 1.200€ Grundrente.
Bei Eigentum einer selbst bewohnten Immobilie wird 400€ abgezogen.

Dazu werden 50% aller Gewinne(ob aus Miete, Zinsen, Dividende, private Altersversorge,...) die 500€ übersteigen abgezogen.
Paare werden zusammen gerechnet(sprich da wären es 1.000€).

Dann könnte jemand der privat Vorgesorgt hat immernoch bis zu 1.700€ im Monat haben ohne das etwas abgezogen wird.
Und es müsste in der Verwaltung leicht sein, da die Daten das Finanzamt bereits hat.

Über die einzelnen Beträge müsste man sicherlich noch streiten, ich habe mir da jetzt auch keine große Gedanken gemacht. Summme jeweils Netto und pro Monat.

Die Schlagzeile einer gewissen " Zeitung" ist auch wieder zu gütig

Foreveralone, Dortmund, Mittwoch, 06.11.2019, 14:37 (vor 1630 Tagen) @ hardbreak

Aber auch nicht überraschend.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

CrimsonGhost, Mittwoch, 06.11.2019, 09:06 (vor 1630 Tagen) @ hardbreak

Der derzeitige ALG 2 Satz reicht gerade mal zum überleben, aber nicht für ein menschenwürdiges Leben. Das man dies noch kürzen darf, ist ein Skandal. Statt Sanktionen auszusprechen, sollte eher mit Bonusen gearbeitet werden.

Und viel entscheidender sollte es sein, dass der Unterschied im Einkommen zwischen ALG 2 und einer Arbeit massiv ist. Wenn man Menschen aus dem ALG 2 Bezug in Mindestlohnjobs vermittelt, in denen neben mieser Bezahlung auch noch miese Arbeitsbedingungen herrschen, und die Menschen trotz Arbeit nicht mehr oder kaum mehr haben als beim ALG 2, dann stehen diese Menschen nach kurzer Zeit wieder auf der Matte beim Jobcenter.

Einige laienhafte Fragen zum Rechtsstaat

prosakind, wäre-gerne-in-Graz, Donnerstag, 07.11.2019, 09:18 (vor 1629 Tagen) @ CrimsonGhost
bearbeitet von prosakind, Donnerstag, 07.11.2019, 09:21

Das Bundesverfassungsgericht hat nun also festgestellt, dass das zentrale Instrumentarium eines großen Reformvorhabens und der darauf beruhenden 15-jährigen politischen Praxis verfassungswidrig ist. Und zwar deshalb, weil es gegen den Kern der Verfassung (den häufig als "wichtigsten Artikel" bezeichneten Artikel 1, den Schutz der Menschenwürde) verstößt. (Nur als Hintergrund: in den letzten Jahren wurde etwa acht bis neun Millionen Sanktionen ausgesprochen; von Vollsanktionen waren in den letzten zehn Jahren unmittelbar etwa 100.000 Personen betroffen - Familienangehörige ausgenommen).

Müsste da nicht eigentlich über strafrechtliche Konsequenzen zumindest für die Mütter und Väter des Gesetzes nachgedacht werden? Und wie sieht es mit den Parteien (Regierung wie Opposition) aus, die das zugrundeliegende Gesetz gemeinsam verabschiedet haben und in unterschiedlichen Regierungskonstellationen in den Folgejahren angepasst, aber den verfassungswidrigen Kern nie angetastet haben? Wären diese Parteien nicht jetzt ein Fall für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz? Und was ist mit der Leitungsebene und den Mitarbeitern der Jobcenter, die diese verfassungswidrigen (und mittelbar menschenrechtswidrigen) Gesetze fünfzehn Jahre lang ausgeführt haben? Hätten Sie nicht wissen können, dass die Ausführung offenkundig verbrecherischer Anweisungen strafbewehrt ist?

Ich meine, wenn ein Staat Erfahrung mit der Aufarbeitung von Unrechtsregimen hat, dann doch die Bundesrepublik Deutschland.

Einige laienhafte Fragen zum Rechtsstaat

Franke, Donnerstag, 07.11.2019, 23:41 (vor 1629 Tagen) @ prosakind

Das Bundesverfassungsgericht hat nun also festgestellt, dass das zentrale Instrumentarium eines großen Reformvorhabens und der darauf beruhenden 15-jährigen politischen Praxis verfassungswidrig ist. Und zwar deshalb, weil es gegen den Kern der Verfassung (den häufig als "wichtigsten Artikel" bezeichneten Artikel 1, den Schutz der Menschenwürde) verstößt.

Was man jetzt weiß, weil jetzt dieses Urteil gefällt wurde.

Müsste da nicht eigentlich über strafrechtliche Konsequenzen zumindest für die Mütter und Väter des Gesetzes nachgedacht werden? Und wie sieht es mit den Parteien (Regierung wie Opposition) aus, die das zugrundeliegende Gesetz gemeinsam verabschiedet haben und in unterschiedlichen Regierungskonstellationen in den Folgejahren angepasst, aber den verfassungswidrigen Kern nie angetastet haben? Wären diese Parteien nicht jetzt ein Fall für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz? Und was ist mit der Leitungsebene und den Mitarbeitern der Jobcenter, die diese verfassungswidrigen (und mittelbar menschenrechtswidrigen) Gesetze fünfzehn Jahre lang ausgeführt haben? Hätten Sie nicht wissen können, dass die Ausführung offenkundig verbrecherischer Anweisungen strafbewehrt ist?

Ich meine, wenn ein Staat Erfahrung mit der Aufarbeitung von Unrechtsregimen hat, dann doch die Bundesrepublik Deutschland.

Weil jetzt das Verfassungsgericht (vielleicht mit 5:3 Stimmen) geurteilt hat, möchtest Du alle anklagen, die in den letzten 15 Jahren etwas zu sagen hatten? Hätte es beim Verfassungsgericht mit 4:4 Stimmen ein Patt gegeben, dann würde auch weiterhin nichts als verfassungswidrig gelten. Wer wird sich bei solchen Unwägbarkeiten noch trauen, etwas zu entscheiden?

Einige laienhafte Fragen zum Rechtsstaat

CrimsonGhost, Donnerstag, 07.11.2019, 12:44 (vor 1629 Tagen) @ prosakind

Das Bundesverfassungsgericht hat nun also festgestellt, dass das zentrale Instrumentarium eines großen Reformvorhabens und der darauf beruhenden 15-jährigen politischen Praxis verfassungswidrig ist. Und zwar deshalb, weil es gegen den Kern der Verfassung (den häufig als "wichtigsten Artikel" bezeichneten Artikel 1, den Schutz der Menschenwürde) verstößt. (Nur als Hintergrund: in den letzten Jahren wurde etwa acht bis neun Millionen Sanktionen ausgesprochen; von Vollsanktionen waren in den letzten zehn Jahren unmittelbar etwa 100.000 Personen betroffen - Familienangehörige ausgenommen).

Müsste da nicht eigentlich über strafrechtliche Konsequenzen zumindest für die Mütter und Väter des Gesetzes nachgedacht werden? Und wie sieht es mit den Parteien (Regierung wie Opposition) aus, die das zugrundeliegende Gesetz gemeinsam verabschiedet haben und in unterschiedlichen Regierungskonstellationen in den Folgejahren angepasst, aber den verfassungswidrigen Kern nie angetastet haben? Wären diese Parteien nicht jetzt ein Fall für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz? Und was ist mit der Leitungsebene und den Mitarbeitern der Jobcenter, die diese verfassungswidrigen (und mittelbar menschenrechtswidrigen) Gesetze fünfzehn Jahre lang ausgeführt haben? Hätten Sie nicht wissen können, dass die Ausführung offenkundig verbrecherischer Anweisungen strafbewehrt ist?

Ich meine, wenn ein Staat Erfahrung mit der Aufarbeitung von Unrechtsregimen hat, dann doch die Bundesrepublik Deutschland.

Das meinst du nicht ernsthaft, oder. Die BRD und ihre Parteien sind bei allen ihren Fehlern kein Unrechtsregime, im Sinne von Unrechtsregimen wie dem 3. Reich oder der stalinistischen DDR. Es sind eben diese Parteien die einen Kontrollmechanismus wie das Bundesverfassungsgericht installiert haben, um eben gegen die Verfassung verstoßende Gesetze überprüfen und ändern zu können. Das die Überprüfung erst 15 Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes erfolgt, kann man schlecht der Legislative anlasten und schon gar nicht den Mitarbeitern in den Jobcentern, die gar nicht die juristische Kompetenz haben, ob es sich um Unrecht handelt oder nicht (es geht hier nicht um offensichtliches Unrecht, wie die Ermordung von Menschen). Die Frage ist eher nach einem Entschädigungsanspruch der Betroffenen, aber hier dürfte bei vielen eine Verjährung eingetreten sein.

Einige laienhafte Fragen zum Rechtsstaat

prosakind, wäre-gerne-in-Graz, Donnerstag, 07.11.2019, 13:18 (vor 1629 Tagen) @ CrimsonGhost

Natürlich ist das überspitzt dargestellt, aber so abwegig finde ich die Fragen nicht. Es geht hier darum, dass systematisch Hunderttausende Menschen unter das Existenzminimum gedrückt worden sind. Mal abgesehen von der Kleinigkeit, dass damit ihre Menschenwürde verletzt wurde, hat das ja auch unmittelbare gesundheitliche Auswirkungen: psychologischer, aber eben auch physiologischer Art (man denke an die Auswirkungen schlechter bis mangelnder Ernährung, an die Folgen erzwungener Obdachlosigkeit etc.). Rein empirisch ist ja hinreichend belegt, wie stark sich Leben in Armut negativ auf die Lebenserwartung auswirkt. Ich finde, da kann einem schon der Gedanke an Körperverletzung kommen.

Aber vermutlich Fragen, die man im besten Deutschland aller Zeiten und uns-geht-doch-allen-gut-Land nicht stellen sollte. Und Du sagst: checks and balances ... 15 Jahre... kann ja keiner was für.

Einige laienhafte Fragen zum Rechtsstaat

tim86, Hamburg, Donnerstag, 07.11.2019, 23:30 (vor 1629 Tagen) @ prosakind

Also die Fragen sind sehr wohl abwegig.
Du tust nichts anderes als die Immunität der Abgeordneten in Frage zu stellen und das auch noch für ihr Abstimmungsverhalten. Eine der Grundfesten ohne die, eine parlamentarische Demokratie nicht funktionieren kann. Du würdest damit die Büchse der Pandora öffnen und der Regierung die Mittel geben unliebsame Parlamentarier zu verurteilen.

Und die Mitarbeiter haben einfach geltendes Recht umgesetzt. Ob dieses Recht verfassungskonform ist, können sie nicht wissen, da ihnen dazu die Ausbildung fehlt und es ist auch nicht in ihren Befugnissen darüber zu entscheiden.
Es wäre auch völliges Chaos wenn jeder Beamte selbst entscheidet welche Gesetze er für richtig hält und von welchen er glaub, dass sie falsch sind.

Fehlurteil für mich

MDomi, Dienstag, 05.11.2019, 19:33 (vor 1631 Tagen) @ hardbreak

Ich finde, dass dies ein grobes Fehlurteil ist. Das gröbste des BVerfG wahrscheinlich in meinen Augen.

Entweder es gibt ein Existenzminimum, oder nicht. Warum gilt dies beim Pfänden oder dergleichen? Warum ist es hier nicht von Belang? Warum dürfen die so urteilen? Das ist nicht richtig.

Ich bin auch gegen eine Handhabe gegen Schmarotzer und Leute, die boykottieren. Aber die lautet für mich eher Beugehaft, nach richterlichem Urteil.

Es darf nicht entscheidend sein, wie belastet die Justiz ist.

Der Threadtitel und der verlinkte Artikel sind nicht inhaltsgleich

DomJay, Köln, Dienstag, 05.11.2019, 19:48 (vor 1631 Tagen) @ MDomi

Ich finde, dass dies ein grobes Fehlurteil ist. Das gröbste des BVerfG wahrscheinlich in meinen Augen.

Entweder es gibt ein Existenzminimum, oder nicht. Warum gilt dies beim Pfänden oder dergleichen? Warum ist es hier nicht von Belang? Warum dürfen die so urteilen? Das ist nicht richtig.

Ich bin auch gegen eine Handhabe gegen Schmarotzer und Leute, die boykottieren. Aber die lautet für mich eher Beugehaft, nach richterlichem Urteil.

Es darf nicht entscheidend sein, wie belastet die Justiz ist.

Da bist du dem Threadersteller erlegen. Der Verlinkte Artikel wertet Hartz IV nicht als Existenzminimum und somit hat das BVerfG nicht darüber entschieden sondern nur eine zu starke Kürzung von Hartz IV für Fehlverhalten abgelehnt.

Der Threadtitel und der verlinkte Artikel sind nicht inhaltsgleich

MDomi, Dienstag, 05.11.2019, 20:37 (vor 1631 Tagen) @ DomJay

Das ist meine Meinung. Ich kenne die Realität. Nicht den TE und nicht den Artikel. Ist für meine Meinung auch nicht relevant. Für mich sieht die Sache nämlich anders aus.

Der Threadtitel und der verlinkte Artikel sind nicht inhaltsgleich

DomJay, Köln, Mittwoch, 06.11.2019, 09:34 (vor 1630 Tagen) @ MDomi

Das ist meine Meinung. Ich kenne die Realität. Nicht den TE und nicht den Artikel. Ist für meine Meinung auch nicht relevant. Für mich sieht die Sache nämlich anders aus.

Es ist kein Existenzminimum und daher ist deine Aussage wie du schreibst gefühlt. Und ein Gericht das gefühlte Wahrheit bewertet willst du sicher auch nicht haben.

Ich sehe auch den Aufschrei als unbegründet an. Denn es geht um Sanktionen von Fehlverhalten. Wer also schuldhaft agiert weiß nun was in Aussicht steht.

Trotzdem kann man natürlich Sachen wie ein bedingungsloses Grundeinkommen und das Wegfallen aller Sanktionen auf Fehlverhalten fordern, schließlich leben wir in einer Demokratie.

Der Threadtitel und der verlinkte Artikel sind nicht inhaltsgleich

MDomi, Donnerstag, 07.11.2019, 06:18 (vor 1629 Tagen) @ DomJay

Du bist ein mieser Leser und ein Polemiker. Genau das habe ich explizit nicht gefordert. Sondern Urteile durch Gerichte. Einzeln.

Der Threadtitel und der verlinkte Artikel sind nicht inhaltsgleich

DomJay, Köln, Donnerstag, 07.11.2019, 10:17 (vor 1629 Tagen) @ MDomi

Du bist ein mieser Leser und ein Polemiker. Genau das habe ich explizit nicht gefordert. Sondern Urteile durch Gerichte. Einzeln.

Auch wenn du gegen mich und andere User („Du Pfosten“ könnte man tatsächlich sogar als Beleidigung werten) Gift und Galle spukst, deine Position teile ich trotzdem weiter nicht.

Das Existenzminimum ist nun mal nicht Hartz IV sondern es liegt darunter. Deine Argumentation startete doch genau mit der Aussage, dass es entweder eins gibt oder nicht.

Der Threadtitel und der verlinkte Artikel sind nicht inhaltsgleich

hardbreak, Ort, Donnerstag, 07.11.2019, 14:49 (vor 1629 Tagen) @ DomJay

Das Existenzminimum ist nun mal nicht Hartz IV sondern es liegt darunter. Deine >Argumentation startete doch genau mit der Aussage, dass es entweder eins gibt >oder nicht.

Auf welcher Grundlage machst du das Fest?
Das Verfassungsgericht widerspricht sich selber.

Der Threadtitel und der verlinkte Artikel sind nicht inhaltsgleich

DomJay, Köln, Donnerstag, 07.11.2019, 19:08 (vor 1629 Tagen) @ hardbreak

Das Existenzminimum ist nun mal nicht Hartz IV sondern es liegt darunter. Deine >Argumentation startete doch genau mit der Aussage, dass es entweder eins gibt >oder nicht.


Auf welcher Grundlage machst du das Fest?
Das Verfassungsgericht widerspricht sich selber.

Das ist eigentlich ganz einfach. Die Zusammensetzung von Hartz IV enthält diverse Anteile und wenn man sich ansieht, dann sieht man auch Teile die nicht unbedingt zum Anführu Das ist eigentlich ganz einfach. Die Zusammensetzung von Hartz IV enthält diverse Anteile. Und da finden sich natürlich auch Teile, wie Freizeit und Kultur
Ich finde es gut, dass wir in einem sozialen System leben wo solche Anteile berücksichtigt werden. Aber die Frage hat ja nichts mit dem Begriff Existenzminimum zu tun.

Der Threadtitel und der verlinkte Artikel sind nicht inhaltsgleich

hardbreak, Ort, Mittwoch, 06.11.2019, 21:59 (vor 1630 Tagen) @ DomJay

Das ist meine Meinung. Ich kenne die Realität. Nicht den TE und nicht den Artikel. Ist für meine Meinung auch nicht relevant. Für mich sieht die Sache nämlich anders aus.


Es ist kein Existenzminimum und daher ist deine Aussage wie du schreibst gefühlt. Und ein Gericht das gefühlte Wahrheit bewertet willst du sicher auch nicht haben.

Und was ist es denn?

Ich sehe auch den Aufschrei als unbegründet an. Denn es geht um Sanktionen von Fehlverhalten. Wer also schuldhaft agiert weiß nun was in Aussicht steht.

Warum gibt es diese Sanktionen nicht auch umgekehrt?
Also für die Sachbearbeiter und ganz besonders für die Chefs inklusive Gefängnis wenn man z.B wie schon x mal nachgewiesen regelwidrige Sachen angeordnet hat um der Behörde Geld zu ersparen?

Der Threadtitel und der verlinkte Artikel sind nicht inhaltsgleich

DomJay, Köln, Donnerstag, 07.11.2019, 10:35 (vor 1629 Tagen) @ hardbreak

Das ist meine Meinung. Ich kenne die Realität. Nicht den TE und nicht den Artikel. Ist für meine Meinung auch nicht relevant. Für mich sieht die Sache nämlich anders aus.


Es ist kein Existenzminimum und daher ist deine Aussage wie du schreibst gefühlt. Und ein Gericht das gefühlte Wahrheit bewertet willst du sicher auch nicht haben.

Und was ist es denn?

Es ist eine Sozialleistung, die über dem Existenzminimum liegt. Ich vermute 30% drüber ;)
Ob die Höhe so richtig ist, dass ist natürlich diskutabel. Aber ich bin auch der Meinung, dass Hartz IV eben nicht das Minimum sein darf. Es ist absolut kein Luxus (im Bezug auf den hiesigen Lebensstandard nebenbei) aber man trägt dem ein oder anderen Rechnung.

Und das ist jetzt aber eine rein finanzielle Betrachtung. Die Begleitumstände, wie das Leben als quasi gläserner Bürger, würde ich hier nicht mit hinein vermischen.

Ich sehe auch den Aufschrei als unbegründet an. Denn es geht um Sanktionen von Fehlverhalten. Wer also schuldhaft agiert weiß nun was in Aussicht steht.


Warum gibt es diese Sanktionen nicht auch umgekehrt?
Also für die Sachbearbeiter und ganz besonders für die Chefs inklusive Gefängnis wenn man z.B wie schon x mal nachgewiesen regelwidrige Sachen angeordnet hat um der Behörde Geld zu ersparen?

Dafür hat man Wehrrechte gegen die Exekutive. Aber Sachbearbeiter und Chefs die nur ihre Vorschriften ausführen bestrafen wäre auch wieder so ein wenig Bananenrepublik.

Es sei denn jemand handelt dann noch vorsätzlich dagegen, dann sollte man auch da Sanktionieren.

Aber generell ist es doch so, dass das Aussprechen von Strafen pauschal keine Leichte Aufgabe ist. Unabhängig ob du nun Sachbearbeiter oder Polizist oder Richter bist. Da wäre es doch fatal würde man denen noch unterschwellig mit Strafen drohen, wenn die nr ihren Job machen.

Hier hat die Judikative nun eine Grenze gezogen, weil die Exekutive zu weit gegangen ist. Das ist doch eigentlich etwas Gutes.

Der Threadtitel und der verlinkte Artikel sind nicht inhaltsgleich

MDomi, Dienstag, 05.11.2019, 20:46 (vor 1631 Tagen) @ MDomi

Das ist meine Meinung. Ich kenne die Realität. Nicht den TE und nicht den Artikel. Ist für meine Meinung auch nicht relevant. Für mich sieht die Sache nämlich anders aus.

Ich kenne die Realität auch, und die ist für Hartz4- Empfänger überhaupt nicht rosig.
Beim Sozial-Striptease angefangen gibt es zuweilen Schikanen der Jobcenter, wo es nur geht.

Fehlurteil für mich

Floatdownstream, Lünen, Dienstag, 05.11.2019, 19:37 (vor 1631 Tagen) @ MDomi

!!!!!!!!!!geiler Vorschlag: gehe entweder in die nächste Maßnahme oder bei Ablehnung direkt in Haft. Super umsetzbar und praktikabel.....

Fehlurteil für mich

MDomi, Dienstag, 05.11.2019, 20:38 (vor 1631 Tagen) @ Floatdownstream

Lerne lesen du Pfosten. Nach Urteil!

Fehlurteil für mich

Voomy, Berlin, Dienstag, 05.11.2019, 19:35 (vor 1631 Tagen) @ MDomi

Entweder es gibt ein Existenzminimum, oder nicht. Warum gilt dies beim Pfänden oder dergleichen? Warum ist es hier nicht von Belang? Warum dürfen die so urteilen? Das ist nicht richtig.

Weil der Staat nicht ein einziges Existenzminimum kennt, sondern verschiedene. Das schuldrechtliche ist jenes, das beim Pfänden zum Wirken kommt. Das "Existenzminimum" beim Hartz IV ist jenes, dass das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Urteil eingefordert hat. Für das Existenzminimum des tatsächlichen Lebens und nicht der gesellschaftlichen Teilhabe sind rund 290 Euro plus Wohnung anscheinend ausreichend.

Fehlurteil für mich

MDomi, Dienstag, 05.11.2019, 20:39 (vor 1631 Tagen) @ Voomy

Es ist falsch verschiedene zu haben. Ganz einfach. Zumal von vielen Institutionen ALG II schon als zu gering angesehen wird.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

max09, Dienstag, 05.11.2019, 18:51 (vor 1631 Tagen) @ hardbreak

Frage: Wenn die genannten Sanktionen für über 25 jährige lt. Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft werden, sind sie das für unter 25 jährige dann nicht ebenfalls?

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Floatdownstream, Lünen, Dienstag, 05.11.2019, 19:16 (vor 1631 Tagen) @ max09

Unser aktuell amtierende Arbeitsminister hat vorhin im Interview angekündigt, dass dies künftig geändert wird, denn das Urteil ist altersunabhängig und daher bindend für alle.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

max09, Dienstag, 05.11.2019, 19:33 (vor 1631 Tagen) @ Floatdownstream

Danke

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Weeman, Hinterm Knauber, Dienstag, 05.11.2019, 18:23 (vor 1631 Tagen) @ hardbreak

Ich bin auch eher der Meinung, dass das Existenzminimum gar nicht gekürzt werden sollte.

Dennoch ist das heute erstmal ein guter Schritt. Man musste zwar lange drauf warten und man kann ihn auch kritisieren. Grundsätzlich ist die Situation heute aber erstmal klar besser als gestern.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Foreveralone, Dortmund, Dienstag, 05.11.2019, 19:18 (vor 1631 Tagen) @ Weeman

Ich bin auch eher der Meinung, dass das Existenzminimum gar nicht gekürzt werden sollte.

Steckt ja auch schon im Namen drin. ExistenzMINIMUM.


Dennoch ist das heute erstmal ein guter Schritt. Man musste zwar lange drauf warten und man kann ihn auch kritisieren. Grundsätzlich ist die Situation heute aber erstmal klar besser als gestern.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Voomy, Berlin, Dienstag, 05.11.2019, 19:36 (vor 1631 Tagen) @ Foreveralone

Es gibt aber nun einmal kein ExistenzMINIMUM. Der Staat legt die verschiedensten Faktoren für ein Existenzminimum an. Für das Bundesverfassungsgericht ist aber der entscheidende Faktor ein MENSCHENWÜRDIGES Existenzminimum, das nicht gegen Artikel 1 GG verstößt. Mit der heutigen Festlegung ist es klar definiert: Um und bei 300 Euro plus Wohnung.

Fehlerhafte Statistiken Wieso Hartz IV tatsächlich zu wenig zum Leben ist.

hardbreak, Ort, Mittwoch, 06.11.2019, 22:06 (vor 1630 Tagen) @ Voomy

Und auf welcher Grundlage?

mmer mehr Menschen in Deutschland nutzen Tafeln. Ein Grund sind die knappen Hartz-IV-Bezüge, die sich am Existenzminimum ausrichten. Das aber wird - mit Wissen der Regierung - seit Jahren zu niedrig berechnet.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/tafel-streit-wieso-hartz-iv-tatsaechlich-zu-wenig-zum-leben-ist-a-1197012.html

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Voomy, Berlin, Dienstag, 05.11.2019, 17:52 (vor 1631 Tagen) @ hardbreak

Ganz einfach: In dem Moment, in dem das Bundesverfassungsgericht sagt, dass eine Kürzung des Hartz-IV Regelsatzes um 30% in Ordnung ist, ist der Hartz IV-Regelsatz auch kein Existenzminimum mehr. War er ohnehin nie. Der Regelsatz ist jetzt Hartz IV-Satz minus 30%.

Im Übrigen ist die Implikation, dass die Richter Artikel 1 GG verletzt haben traurig und lächerlich. Wenn man sich einmal die Urteilsbegründung anguckt, wurde explizit darauf verwiesen, dass eine Kürzung über die 30% hinaus eben dieses gesetzliche Existenzminimum verletzt. Das menschenwürdige Existenzminimum wurde also nicht angetastet. Das Bundesverfassungsgericht sieht nur nicht, dass Hartz IV minus 30 Prozent menschenunwürdig ist.

Nur weil manch einer der Meinung ist, dass ~300 Euro + Wohnung weniger als das Existenzminimum ist, ist das nun einmal nicht Fakt. Und zum Glück müssen sich Verfassungsrichter nicht der Meinung eben dieser Personen beugen.

Alles in allem ist das System trotzdem kaputt. Es gilt weiterhin, dass auch das Bundesverfassungsgericht durchblitzen lässt, dass ein Positiv-System dem Negativ-System wohl überwiegen würde. Aber das Urteil sehe ich durchaus - für das bestehende System - als einen gerechten Kompromiss.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Felix, Chutney, Dienstag, 05.11.2019, 17:18 (vor 1631 Tagen) @ hardbreak

Gegenfrage: wie würdest du denn vorgehen, um die Leute dazu zu bewegen, Termine einzuhalten?

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

hardbreak, Ort, Dienstag, 05.11.2019, 19:27 (vor 1631 Tagen) @ Felix

In dem man den Satz auf ein vernünftiges Niveau erhöht um dan zu kürzen.
Gib ja unzählige Institutionen die sagen das er als Minimum eigentlich weit über 500 Euro schon heute sein müsste.

Grundsicherung für alle jetzt klar

Floatdownstream, Lünen, Dienstag, 05.11.2019, 18:22 (vor 1631 Tagen) @ Felix

Wir haben mit diesem Urteil doch jetzt die von vielen geforderte Grundsicherung für alle.
Diese beträgt Hartz4-Satz minus 30.
Hat man die "erreicht" kann man alles staatliche ablehnen und ist quasi frei von allen Verpflichtungen.
Wenn einem dieses Leben nicht behagt, kann man sich ja fördern lassen, das geht nämlich noch.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

TobiHH, Dienstag, 05.11.2019, 18:17 (vor 1631 Tagen) @ Felix

du glaubst gar nicht, was die alles für gründe finden, um den king raushängen zu lassen..

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Felix, Dienstag, 05.11.2019, 17:36 (vor 1631 Tagen) @ Felix

Im Zweifel: Gar nicht.
Ober halt positive Anreize schaffen... also mehr als das gerichtlich festgesetzte absolute Minimum für eine menschenwürdige Existenz nötige zahlen wenn die zumeist sinnlosen Maßnahmen wahrgenommen werden.
Das hetzt gekürzt wird, also klar gemacht wird: Die die man bestrafen will erkennt man nicht als Menschen an, bzw kürzt ihnen ihre Würde...

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Kalkzilla, Waltrop, Dienstag, 05.11.2019, 17:52 (vor 1631 Tagen) @ RE_LordVader

Im Zweifel: Gar nicht.
Ober halt positive Anreize schaffen... also mehr als das gerichtlich festgesetzte absolute Minimum für eine menschenwürdige Existenz nötige zahlen wenn die zumeist sinnlosen Maßnahmen wahrgenommen werden.

Absolut korrekt!
Die Zahl der Menschen, die HartzIV beziehen, und tatsächlich absolut keine Lust haben zu arbeiten sowie mit dem Kleckerbetrag "Existenzminimum" zufrieden sind, ist verschwindend gering. Das kann unsere Gesellschaft locker aushalten und sie sollte es auch tun.

Diese Haltung frei nach "Wer nicht arbeitet braucht auch nichts zu Essen." widert mich an. Nicht zu vergessen, was in den Jobcentern Deutschlands für Schindluder getrieben wird. Da werden Menschen in sinnbefreite Maßnahmen gesteckt, nur um die Zahl der Arbeitssuchenden zu senken. Sanktionen werden oft nach Lust und Laune vergeben, die einer gerichtlichen Prüfung nicht stand halten. Völlig unqualifizierte Mitarbeiter entscheiden über die Existenz der Ärmsten im Land.

Ich höre jetzt besser auf. Dieses Thema treibt mich zur Weißglut.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

MDomi, Dienstag, 05.11.2019, 19:36 (vor 1631 Tagen) @ Kalkzilla

Du vergisst, dass die gerichtliche Prüfung viele Jahre dauert. Es interessiert keinen. In der Zeit sind viele zu Unrecht sanktioniert.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Kalkzilla, Waltrop, Dienstag, 05.11.2019, 19:39 (vor 1631 Tagen) @ MDomi

Du vergisst, dass die gerichtliche Prüfung viele Jahre dauert. Es interessiert keinen. In der Zeit sind viele zu Unrecht sanktioniert.

Ebenfalls absolut korrekt.
Und von denen, die nicht mal wissen, dass sie als Empfänger von Hartz IV in fast jedem Fall kostenfrei klagen können, reden wir hier noch gar nicht.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

MDomi, Donnerstag, 07.11.2019, 06:22 (vor 1629 Tagen) @ Kalkzilla

Moment erstmal musst du noch als Bittsteller zum Amtsgericht für den Anwaltsschein. Bist abhängig von einer einzelnen Arschloch-Person. Mit Glück hast du dann den Schein. Wenn du dann einen Anwalt findest, muss der auch noch Bock auf deine Kinkerlitzchen haben.

+1

DB146, Lokschuppen, Dienstag, 05.11.2019, 19:16 (vor 1631 Tagen) @ Kalkzilla

An beide Vorposter ein klares +1! Dafür zahle ich gerne Steuern bzw. Abgaben.

Gegen die großen Steuersünder geht man kaum vor, obwohl es da in Summe um Milliarden geht. Da werden sogar bei den Ermittlungsbehörden ganze Abteilungen ausgedünnt. Aber bei den kleinen Kleckersummen, um die es bei Hartz IV-Empfängern geht, wird ein riesen Verwaltungsapparat bemüht, um zu sanktionieren. Das ist für mich alles nicht gerecht...

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

-RoB-, 35 KM vom WS entfernt, Dienstag, 05.11.2019, 18:24 (vor 1631 Tagen) @ Kalkzilla

Die Zahl der Menschen, die HartzIV beziehen, und tatsächlich absolut keine Lust haben zu arbeiten sowie mit dem Kleckerbetrag "Existenzminimum" zufrieden sind, ist verschwindend gering.[...]
Da werden Menschen in sinnbefreite Maßnahmen gesteckt, nur um die Zahl der Arbeitssuchenden zu senken. Sanktionen werden oft nach Lust und Laune vergeben, die einer gerichtlichen Prüfung nicht stand halten.

Ist das so? Sprich: Hast Du dafür belastbare Quellen oder ist es Deine Meinung? (Ich frage das jetzt vollkommen neutral und ohne jegliche Intention)

Diese Diskussionen sind nämlich sehr schnell ganz dunkel politisch eingefärbt - egal welche Couleur.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Basti Van Basten, Romania, Dienstag, 05.11.2019, 18:37 (vor 1631 Tagen) @ -RoB-

welt.de/wirtschaft/article115274008/Das-Maerchen-vom-faulen-Hartz-IV-Empfaenger.html

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 05.11.2019, 19:23 (vor 1631 Tagen) @ Basti Van Basten

welt.de/wirtschaft/article115274008/Das-Maerchen-vom-faulen-Hartz-IV-Empfaenger.html

Das Leben mit Hartz-IV ist weder leicht, noch angenehm und auch für einen selber nicht befriedigend.


Auch ich muss am 14.Nov. auch wieder an eine Maßnahme teilnehmen. Die Maßnahme nennt sich Fit & Mobil. Eigentlich möchte ich nicht so wirklich, weil die Teilnahme 17 km von meinem Wohnort entfernt ist und ich nur bedingt Reisefähig bin. Öffentliche Verkehrsmittel sind sehr spärlich. Ich musste auch zusagen, weil man mir auch Kürzung angedroht hat.
Ich selber sehe keinen Sinn in der Maßnahme weil ich nie mehr in den ersten Arbeitsmarkt komme. Ich bin 58, kann nur noch eigeschränkt mit der linken Hand arbeiten, der rechte Arm wurde mir vor 3 Jahren im Krankenhaus lahmgelegt erholt sich nur sehr langsam und ich habe COPD im 2.Stadium und habe Probleme mit dem Herz. Und trotzdem soll ich in die Maßnahme.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Nietzsche, Dienstag, 05.11.2019, 19:30 (vor 1631 Tagen) @ Garum

Auch ich muss am 14.Nov. auch wieder an eine Maßnahme teilnehmen. Die Maßnahme nennt sich Fit & Mobil. Eigentlich möchte ich nicht so wirklich, weil die Teilnahme 17 km von meinem Wohnort entfernt ist und ich nur bedingt Reisefähig bin. Öffentliche Verkehrsmittel sind sehr spärlich. Ich musste auch zusagen, weil man mir auch Kürzung angedroht hat.
Ich selber sehe keinen Sinn in der Maßnahme weil ich nie mehr in den ersten Arbeitsmarkt komme. Ich bin 58, kann nur noch eigeschränkt mit der linken Hand arbeiten, der rechte Arm wurde mir vor 3 Jahren im Krankenhaus lahmgelegt erholt sich nur sehr langsam und ich habe COPD im 2.Stadium und habe Probleme mit dem Herz. Und trotzdem soll ich in die Maßnahme.

Es geht bei diesen Maßnahme ja auch nicht um den Leistungsempfänger. Ging es nie. Es geht um zwei andere Ziele:
Erstens bist Du für die Zeit der Maßnahme aus der Statistik raus.
Zweitens verdient sich irgendwer mit diesen Maßnahmen ne goldene Nase.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

baxterbln ⌂ @, Duisburg, Donnerstag, 07.11.2019, 07:29 (vor 1629 Tagen) @ Nietzsche

Da ich zwei Jahre für einen Bildungsträger in dem Bereich gearbeitet habe gebe ich dazu mal meinem Senf ab. Allerdings gab es bei diesen keine Gruppenmaßnahmen sondern "nur" Einzelcoaching im Bewerbungs- und Sozialcoaching.

Es geht bei diesen Maßnahme ja auch nicht um den Leistungsempfänger. Ging es nie. Es geht um zwei andere Ziele:

Kommt durchaus auf den Leistungsempfänger an und die Zielsetzung. Wir hatten z.B. einige Teilnehmer bei denen es eigentlich nicht um die Vermittlung in den Arbeitsmarkt ging. Vielmehr um die Prüfung, Beantragung und Begleitung in die Rente. Aber selbstverständlich hatten wir auch Teilnehmer bei denen wir uns auch gefragt haben: "Was soll der bei uns?".

Auf der anderen Seite gab es allerdings auch Teilnehmer die versucht haben das System bis an die Grenzen auszunutzen.

Erstens bist Du für die Zeit der Maßnahme aus der Statistik raus.
Zweitens verdient sich irgendwer mit diesen Maßnahmen ne goldene Nase.

Na ja, eine goldene Nase verdient man dabei eigentlich nicht. Pro Einheit (45Min) bekommt der Bildungsträger ca. 50 Euro. Rechne mal die Personalkosten etc. runter, so viel bleibt da nicht über. Darüber hinaus, wird erst nach Abschluß der Maßnahme gezahlt (Zahlungsziel sind hier 40! Tage). Heißt der Anbieter geht während kompletten Maßnahme, die bis zu 6 Monate dauern kann, in Vorleistung.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

tim86, Hamburg, Donnerstag, 07.11.2019, 00:35 (vor 1630 Tagen) @ Nietzsche

Oh ja, ich war zum Glück nur einmal für 3 Monate ALG 2 Empfänger, aber dabei habe ich eine Maßnahme erlebt(Bewerbungstrainig).

Und das obwohl ich zum Zeitpunkt, als ich der Maßnahme zugeteilt wurde, bereits mein unterschrieben Arbeitsvertrag beim Amt abgegeben hatte.

Weitere Teilnehmer an der Maßnahme waren auch mehrere ältere Personen, die in den nächsten 6 Monaten in Rente gingen.

Sowie ein niederländischer Doktor der Chemie, der für den Kurs sein bereits privat gebuchten C1 Sprachkurs absagen musste.
Wobei ich noch einige Zeit mit ihm in Kontakt war und er auch relativ schnell ein Job gefunden hatte.

Gebracht hat mir der Kurs auch nichts, da wir im 1 Wochen dauernden Kurs nicht über Lebenslauf und Anschreiben schreiben hinweg kamen, da die meisten im Kurs erstmal gezeigt bekommen mussten, wie sie ein PC bzw. Word bedienen.

So habe ich in den Kurs eher anderen geholfen, als selbst Schüler zu sein.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

MDomi, Dienstag, 05.11.2019, 19:38 (vor 1631 Tagen) @ Nietzsche

Und er hat keine Handhabe, außer jahrelang mit 30% weniger zu leben. Mit COPD lächerlich, Alter.

Ich kenne Ämter nur so. War oft mit und habe für andere gekämpft. Da laufen viele Unmenschen rum.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 05.11.2019, 19:37 (vor 1631 Tagen) @ Nietzsche

Auch ich muss am 14.Nov. auch wieder an eine Maßnahme teilnehmen. Die Maßnahme nennt sich Fit & Mobil. Eigentlich möchte ich nicht so wirklich, weil die Teilnahme 17 km von meinem Wohnort entfernt ist und ich nur bedingt Reisefähig bin. Öffentliche Verkehrsmittel sind sehr spärlich. Ich musste auch zusagen, weil man mir auch Kürzung angedroht hat.
Ich selber sehe keinen Sinn in der Maßnahme weil ich nie mehr in den ersten Arbeitsmarkt komme. Ich bin 58, kann nur noch eigeschränkt mit der linken Hand arbeiten, der rechte Arm wurde mir vor 3 Jahren im Krankenhaus lahmgelegt erholt sich nur sehr langsam und ich habe COPD im 2.Stadium und habe Probleme mit dem Herz. Und trotzdem soll ich in die Maßnahme.


Es geht bei diesen Maßnahme ja auch nicht um den Leistungsempfänger. Ging es nie. Es geht um zwei andere Ziele:
Erstens bist Du für die Zeit der Maßnahme aus der Statistik raus.
Zweitens verdient sich irgendwer mit diesen Maßnahmen ne goldene Nase.

Das ist mir bekannt. Es regt sich aber kaum einer darüber auf. Und man landet schneller in Hartz -IV als einen lieb ist. Ich habe ja nichts gegen fordern nun dürfte das nur nicht so einseitig sein. Beim richtigen fördern hapert es nämlich.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Nietzsche, Dienstag, 05.11.2019, 19:40 (vor 1631 Tagen) @ Garum

Es geht bei diesen Maßnahme ja auch nicht um den Leistungsempfänger. Ging es nie. Es geht um zwei andere Ziele:
Erstens bist Du für die Zeit der Maßnahme aus der Statistik raus.
Zweitens verdient sich irgendwer mit diesen Maßnahmen ne goldene Nase.


Das ist mir bekannt. Es regt sich aber kaum einer darüber auf. Und man landet schneller in Hartz -IV als einen lieb ist. Ich habe ja nichts gegen fordern nun dürfte das nur nicht so einseitig sein. Beim richtigen fördern hapert es nämlich.

Den Scheiß auch noch mit dem zynischen Slogan "Fordern und Fördern" zu verkaufen, ist echt die Höhe.
Die Menschenverachtung dahinter versteht wirklich nur der, der einmal Opfer war oder Opfern zu helfen versucht hat.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Garum, Bornum am Harz, Dienstag, 05.11.2019, 19:51 (vor 1631 Tagen) @ Nietzsche

Es geht bei diesen Maßnahme ja auch nicht um den Leistungsempfänger. Ging es nie. Es geht um zwei andere Ziele:
Erstens bist Du für die Zeit der Maßnahme aus der Statistik raus.
Zweitens verdient sich irgendwer mit diesen Maßnahmen ne goldene Nase.


Das ist mir bekannt. Es regt sich aber kaum einer darüber auf. Und man landet schneller in Hartz -IV als einen lieb ist. Ich habe ja nichts gegen fordern nun dürfte das nur nicht so einseitig sein. Beim richtigen fördern hapert es nämlich.


Den Scheiß auch noch mit dem zynischen Slogan "Fordern und Fördern" zu verkaufen, ist echt die Höhe.
Die Menschenverachtung dahinter versteht wirklich nur der, der einmal Opfer war oder Opfern zu helfen versucht hat.

Ich fan den Slogan noch nie gut. Und wie gesagt mit dem Fordern hapert es gewaltig. Und über sinnlose Maßnahmen kann ich so einiges erzählen.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

hardbreak, Ort, Mittwoch, 06.11.2019, 22:12 (vor 1630 Tagen) @ Garum

Wenn man böse ist steht der Slogan in bester deutscher Arbeitstradition nur wer arbeitet ist was wert und soll leben.
Gab da auch mal so einen Spruch vor 45 den ich nicht wiederholen möchte.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Basti Van Basten, Romania, Donnerstag, 07.11.2019, 01:45 (vor 1630 Tagen) @ hardbreak

Wenn man böse ist steht der Slogan in bester deutscher Arbeitstradition nur wer arbeitet ist was wert und soll leben.
Gab da auch mal so einen Spruch vor 45 den ich nicht wiederholen möchte.

Wir müssen gar nicht so weit zurück gehen in der Geschichte und auch nicht notwendigerweise am rechten Rand nach solchen Aussagen suchen. Denn vor ein paar Jahren sagte der Sozialdemokrat Franz Müntefering "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen." Wie abgrundtief menschenverachtend ist das eigentlich? Und dann wundert sich die SPD über ihren Abstieg?

Das Zitat ist übrigens der Bibel (2. Paulusbrief an die Thess.) entnommen. Dort steht aber etwas ganz anderes: "Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen."

Die SPD hatte damals so viele ekelhafte Charaktere in ihren Reihen, dass ich mir bis heute und wohl ach in den nächsten 10 Jahren nicht vorstellen kann dieses Verräterpack noch einmal zu wählen.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

hardbreak, Ort, Donnerstag, 07.11.2019, 14:59 (vor 1629 Tagen) @ Basti Van Basten

Wenn man böse ist steht der Slogan in bester deutscher Arbeitstradition nur wer arbeitet ist was wert und soll leben.
Gab da auch mal so einen Spruch vor 45 den ich nicht wiederholen möchte.


Wir müssen gar nicht so weit zurück gehen in der Geschichte und auch nicht notwendigerweise am rechten Rand nach solchen Aussagen suchen. Denn vor ein paar Jahren sagte der Sozialdemokrat Franz Müntefering "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen." Wie abgrundtief menschenverachtend ist das eigentlich? Und dann wundert sich die SPD über ihren Abstieg?

Das Zitat ist übrigens der Bibel (2. Paulusbrief an die Thess.) entnommen. Dort steht aber etwas ganz anderes: "Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen."

Die SPD hatte damals so viele ekelhafte Charaktere in ihren Reihen, dass ich mir bis heute und wohl ach in den nächsten 10 Jahren nicht vorstellen kann dieses Verräterpack noch einmal zu wählen.

Und genau diese durch sie angestachelten Arbeiter wählen heute AFD und laufen bei der IGBCE mit Tshirts durch die gegend in denen eine Blutende Faust ein Klimacamp zerquetscht.

Bah...

Foreveralone, Dortmund, Donnerstag, 07.11.2019, 11:29 (vor 1629 Tagen) @ Basti Van Basten

Und alle haben immer nur auf Sarrazin geschaut.

Ok, Müntefering hat keine kulturellen Unterschiede gemacht, allerdings hätte er trotzdem dafür einen Parteiausschluß als Konsequenz erfahren müssen. Die sozialen Netzwerke warn wohl damals aber auch nicht so verbreitet.

Warum darf so jemand sich so verhalten?

MDomi, Donnerstag, 07.11.2019, 06:27 (vor 1629 Tagen) @ Basti Van Basten

Der gute alte Unmensch hat meiner Kritik auch nie geantwortet. Den Arschkriechereien meiner Mitschüler damals hingegen schon. Ging um h4... Bevor es in Kraft trat. Passt hier so schön.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

tim86, Hamburg, Donnerstag, 07.11.2019, 02:02 (vor 1630 Tagen) @ Basti Van Basten

Das Zitat ist übrigens der Bibel (2. Paulusbrief an die Thess.) entnommen. Dort steht aber etwas ganz anderes: "Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen."

Das Zitat wurde allerdings nicht von Müntefering geändert, sondern bereits von Bebel.
"Der Sozialismus stimmt mit der Bibel darin überein, wenn diese sagt: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen."

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Basti Van Basten, Romania, Donnerstag, 07.11.2019, 21:50 (vor 1629 Tagen) @ tim86

Das Zitat ist übrigens der Bibel (2. Paulusbrief an die Thess.) entnommen. Dort steht aber etwas ganz anderes: "Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen."


Das Zitat wurde allerdings nicht von Müntefering geändert, sondern bereits von Bebel.
"Der Sozialismus stimmt mit der Bibel darin überein, wenn diese sagt: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen."

Also folgte Münte nur einer jahrelangen sozialdemokratischen Tradition. Danke dafür. Wusste ich bis dato nicht. :)

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Kalkzilla, Waltrop, Dienstag, 05.11.2019, 18:37 (vor 1631 Tagen) @ -RoB-

Ist das so? Sprich: Hast Du dafür belastbare Quellen oder ist es Deine Meinung? (Ich frage das jetzt vollkommen neutral und ohne jegliche Intention)

Diese Diskussionen sind nämlich sehr schnell ganz dunkel politisch eingefärbt - egal welche Couleur.

Es gibt leider viele Quellen, die das Versagen von Hartz IV dokumentieren. Ob es Websites wie gegen-hartz.de oder Dokumentationen im TV sind spielt da kaum noch eine Rolle. Sogar der Beitrag von Günter Wallraff hatte einige interessante Aspekte. Es macht nicht wirklich Sinn, jetzt irgendwas spezielles rauszusuchen, weil zu viel im Argen liegt.

Wenn du eine Empfehlung von mir haben möchtest, würde ich auf Inge Hannemann verweisen. Einfach mal googeln, dann findest du schon einige lesenswerte Dinge.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Braumeister, BaWü, Dienstag, 05.11.2019, 17:02 (vor 1631 Tagen) @ hardbreak

Du findest es also nicht in Ordnung, dass jemandem der nicht einmal so tut als woltle er arbeiten, das Geld gekürzt wird?

Es geht ja explizit nicht um Leute die eigentlich wollen, aber nicht können.

Regelmäßig zu seinen Terminen beim Amt zu gehen, kann man von jedem erwarten.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Kaya, Düsseldorf und Pfalz, Dienstag, 05.11.2019, 19:20 (vor 1631 Tagen) @ Braumeister

Du findest es also nicht in Ordnung, dass jemandem der nicht einmal so tut als woltle er arbeiten, das Geld gekürzt wird?

Es geht ja explizit nicht um Leute die eigentlich wollen, aber nicht können.

Regelmäßig zu seinen Terminen beim Amt zu gehen, kann man von jedem erwarten.

Wenn ich so ne sch**ße lese, platzt mir der Arsch. Mich wundert diese Entscheidung des Gerichts nicht, da sie die Einstellung der Menschen in diesem Lande offenbar wiederspiegelt.

Zu deiner Info: Es gibt durch aus Leute die WIRKLICH nicht regelmäßig zu Terminen erscheinen KÖNNEN. Punkt. Bspw. bei Depression. Was für die betroffenen noch schlimmer ist, da sie sich meistens noch in ner langen Diagnostik befinden UND ihnen zusätzlich das Geld abgezogen wird.

Was mich aber immer wieder wundert: Letztlich sind es nur ein paar hundert Euro (pro person) die dem Staat, verglichen zu dem was er an Steuerflüchtigen verliert, nicht mal n bisschen jucken. Und trotzdem regt sich der gemeine Arbeiter und Otto Normalverbraucher am meisten über "Hartz 4 Schmarotzer" auf...

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Braumeister, BaWü, Dienstag, 05.11.2019, 19:38 (vor 1631 Tagen) @ Kaya

Zu deiner Info: Es gibt durch aus Leute die WIRKLICH nicht regelmäßig zu Terminen erscheinen KÖNNEN. Punkt. Bspw. bei Depression. Was für die betroffenen noch schlimmer ist, da sie sich meistens noch in ner langen Diagnostik befinden UND ihnen zusätzlich das Geld abgezogen wird.

Ich würde mit meiner Laienmeinung davon ausgehen, dass jemand der Krank ist nicht zu den 3% der ALG2 Empfänger gehört, die ihre Leistungen gekürzt bekommen. Ich gehe, auch aufgrund einer Erfahrung im erweiterten familiären Umfeld, davon aus, dass von den Sanktionen diejenigen betroffen sind. Die schlichtweg auf dem Rücken anderer unseren Sozialstaat ausnutzen. Und hiermit meine ich nicht die Steuerzahler, sondern die die wirklich darauf angewiesen sind.

Wenn ich die Zahlen von HoschUn sehe, stellt sich mir tatsächlich die Frage des Nutzens solcher Kürzungen. Aber auch hier gehe ich als Laie einfach mal davon aus, dass sich jemand hierzu ernsthafe Gedanken gemacht hat. Denn um Geld sparen geht es augenscheinlich nicht.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

hardbreak, Ort, Donnerstag, 07.11.2019, 14:43 (vor 1629 Tagen) @ Braumeister

Zu deiner Info: Es gibt durch aus Leute die WIRKLICH nicht regelmäßig zu Terminen erscheinen KÖNNEN. Punkt. Bspw. bei Depression. Was für die betroffenen noch schlimmer ist, da sie sich meistens noch in ner langen Diagnostik befinden UND ihnen zusätzlich das Geld abgezogen wird.

Ich würde mit meiner Laienmeinung davon ausgehen, dass jemand der Krank ist nicht zu den 3% der ALG2 Empfänger gehört, die ihre Leistungen gekürzt bekommen. Ich gehe, auch aufgrund einer Erfahrung im erweiterten familiären Umfeld, davon aus, dass von den Sanktionen diejenigen betroffen sind. Die schlichtweg auf dem Rücken anderer unseren Sozialstaat ausnutzen. Und hiermit meine ich nicht die Steuerzahler, sondern die die wirklich darauf angewiesen sind.

Wenn jemand ihn ausnutzen will geht er hin und wird vom Arbeitgeber am ersten Tag sofort nach hause geschickt.
Und klaut diesem auch noch Zeit.
Und 99 Prozent der Maßnahmen ohne Abschluss sind für den.....

Wenn ich die Zahlen von HoschUn sehe, stellt sich mir tatsächlich die Frage des Nutzens solcher Kürzungen. Aber auch hier gehe ich als Laie einfach mal davon aus, dass sich jemand hierzu ernsthafe Gedanken gemacht hat. Denn um Geld sparen geht es augenscheinlich nicht.

Es geht um schlicht um menschenfeindliche Ideologie.
Ist wie beim kostenlosen ÖPNV wovon jeder profitieren würde.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Voomy, Berlin, Dienstag, 05.11.2019, 19:40 (vor 1631 Tagen) @ Braumeister

Ich würde mit meiner Laienmeinung davon ausgehen, dass jemand der Krank ist nicht zu den 3% der ALG2 Empfänger gehört, die ihre Leistungen gekürzt bekommen. Ich gehe, auch aufgrund einer Erfahrung im erweiterten familiären Umfeld, davon aus, dass von den Sanktionen diejenigen betroffen sind. Die schlichtweg auf dem Rücken anderer unseren Sozialstaat ausnutzen. Und hiermit meine ich nicht die Steuerzahler, sondern die die wirklich darauf angewiesen sind.

Das ist schlichtweg falsch. Und eigentlich könntest du das auch wissen. Das Jobcenter holt keine Diagnosen ein, das Jobcenter fragt nicht nach, warum du nicht kommst. Schwer-Depressive sind von sowas ebenso betroffen wie Schmarotzer.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Braumeister, BaWü, Dienstag, 05.11.2019, 19:45 (vor 1631 Tagen) @ Voomy

Naja, ich kenne genau eine Person die genau auf diesen Fall passte - ALG 2 und eine psychische Krankheit. Er hat Nachweise seiner Behandlung vorgelegt und auf dieser Grundlage wurde ihm nichs gekürzt.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Voomy, Berlin, Dienstag, 05.11.2019, 20:03 (vor 1631 Tagen) @ Braumeister

Jau, ich kann mir das vorstellen. Also jetzt völlig unironisch. Aber für einen Schwer-Depressiven ist selbst die Einholung dieser Dokumente, ein Telefonanruf, lass uns nichtmal von der Anwesenheit bei einem Termin reden, ein innerer Keksparteitag. Das passiert nicht so einfach.

Und das ist ja genau das Problem. Das System lässt Leute in eine schwere Depression abgleiten und sorgt dann dafür, dass sie für die Symptome noch bestraft werden.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

baxterbln ⌂ @, Duisburg, Donnerstag, 07.11.2019, 07:37 (vor 1629 Tagen) @ Voomy

Jau, ich kann mir das vorstellen. Also jetzt völlig unironisch. Aber für einen Schwer-Depressiven ist selbst die Einholung dieser Dokumente, ein Telefonanruf, lass uns nichtmal von der Anwesenheit bei einem Termin reden, ein innerer Keksparteitag. Das passiert nicht so einfach.

Sobald jemand schwere Depressionen hat, wird es eine entsprechende Diagnose geben und somit eine AU. Sobald die AU vorliegt, gibt es keine Sanktionen, Termine oder Kürzungen. Schlicht weil die Person krankheitsbedingt dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

hardbreak, Ort, Donnerstag, 07.11.2019, 15:01 (vor 1629 Tagen) @ baxterbln

Da hat mal wieder einer ein einfaches Weltbild von der Realität.....

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Ulrich, Donnerstag, 07.11.2019, 08:18 (vor 1629 Tagen) @ baxterbln

Jau, ich kann mir das vorstellen. Also jetzt völlig unironisch. Aber für einen Schwer-Depressiven ist selbst die Einholung dieser Dokumente, ein Telefonanruf, lass uns nichtmal von der Anwesenheit bei einem Termin reden, ein innerer Keksparteitag. Das passiert nicht so einfach.

Sobald jemand schwere Depressionen hat, wird es eine entsprechende Diagnose geben und somit eine AU. Sobald die AU vorliegt, gibt es keine Sanktionen, Termine oder Kürzungen. Schlicht weil die Person krankheitsbedingt dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Das Problem ist, Menschen mit schweren Depressionen bekommen vielfach nicht einmal mehr die einfachsten Dinge des Lebens hin. Schon der Weg zum Arzt kann da subjektiv völlig überfordernd sein.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Kaya, Dienstag, 05.11.2019, 19:33 (vor 1631 Tagen) @ Kaya

Das liegt daran, dass die allermeisten in unserer Gesellschaft die Steuerhinterzieher bewundert (die leisten doch wass, davon müssen sie doch auch was haben) und diejenigen denen es schlechter als einem selbst geht verachtet.

Radfahrerprinzip halt.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Braumeister, Dienstag, 05.11.2019, 17:33 (vor 1631 Tagen) @ Braumeister

Nein auch das kann man nicht von jedem erwarten.

Unterhalte Dich mal mit Sozialarbeitern, die mit vielen sehr "kaputten" Typen zusammenkommen, die eben nicht zu so simplen Sachen fähig sind. Und wundere Dich, wieviele davon es gibt.
Es gibt eine Reihe Krankheiten (und Alkoholsucht wäre ein prominentea Beispiel, schwere Depreasionen einanderes ) die planhaftes Handeln weitgehend verhindern.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Foreveralone, Dortmund, Dienstag, 05.11.2019, 19:23 (vor 1631 Tagen) @ RE_LordVader

Nein auch das kann man nicht von jedem erwarten.

Unterhalte Dich mal mit Sozialarbeitern, die mit vielen sehr "kaputten" Typen zusammenkommen, die eben nicht zu so simplen Sachen fähig sind. Und wundere Dich, wieviele davon es gibt.
Es gibt eine Reihe Krankheiten (und Alkoholsucht wäre ein prominentea Beispiel, schwere Depreasionen einanderes ) die planhaftes Handeln weitgehend verhindern.


Auch für gesunde Menschen würde so ein gewisser Druck entfallen. Das macht nicht träge, sondern eher den Kopf frei.
Ich kenne wirklich niemanden persönlich, der sich in der Rolle eines ALG2-Beziehers wohl fühlt - ganz im Gegenteil.

Und die ganz wenigen "Schmarotzer" kann ein dermaßen reiches Land wie Deutschland vertragen.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Foreveralone, Dienstag, 05.11.2019, 19:30 (vor 1631 Tagen) @ Foreveralone

Ja MIR ist das klar. Ich wollte auch nur meinem Vorposter nahebringen, dass solche Selbstverständlichkeiten für die meisten eben nicht für alle selbstverständlich sind.

Ich kenne über Bekannte in anderen Städten Betreuungsfälle, wo die am Nachmittag den Antrag zusammen vorbereiten, die Sachen heraussuchen und bereit legen. Am Morgen ruft der Betreuer in seiner Freizeit als Weckruf an... und der Betreute schafft es in einem Angstachub nicht das Haus zu verlassen.

Und Bekannte die Arbeit haben, aber Aufstocker sind werden auch zu den unmöglichsten Zeiten mehrfach im Monat einbestellt, und kriegen zu hören: Mit Ihrem Arbeitgeber müssen sie das halt irgendwie regeln, dass sie hier erscheinen....

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

HoschUn, Ort, Dienstag, 05.11.2019, 17:27 (vor 1631 Tagen) @ Braumeister

Du findest es also nicht in Ordnung, dass jemandem der nicht einmal so tut als woltle er arbeiten, das Geld gekürzt wird?

Es geht ja explizit nicht um Leute die eigentlich wollen, aber nicht können.

Regelmäßig zu seinen Terminen beim Amt zu gehen, kann man von jedem erwarten.

Ja, so sollte es sein. Und mal abgesehen von den moralischen und juristischen Gründen dafür:

Die Bundesagentur für Arbeit hat in den letzten 10 Jahren ca. 17,5 Milliarden Euro Verwaltungsaufwand gehabt um Sanktionen zu verhängen und zu bearbeiten. Verhängt wurden Sanktionen in Gesamthöhe von über 2 Milliarden Euro, aber ein Teil davon wird später doch wieder an den Geschädigten gezahlt. Das macht ca. 15 Milliarden Euro Kosten für das schöne Gefühl, dass der Alki vom Bahnhofseck auch bestraft wird, wenn er nicht 7 Uhr morgens beim Arbeitsamt antanzt.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Klopfer ⌂, Dortmund, Dienstag, 05.11.2019, 18:34 (vor 1631 Tagen) @ HoschUn

Die Bundesagentur für Arbeit hat in den letzten 10 Jahren ca. 17,5 Milliarden Euro Verwaltungsaufwand gehabt um Sanktionen zu verhängen und zu bearbeiten. Verhängt wurden Sanktionen in Gesamthöhe von über 2 Milliarden Euro, aber ein Teil davon wird später doch wieder an den Geschädigten gezahlt. Das macht ca. 15 Milliarden Euro Kosten für das schöne Gefühl, dass der Alki vom Bahnhofseck auch bestraft wird, wenn er nicht 7 Uhr morgens beim Arbeitsamt antanzt.

Das nenne ich mal stichhaltiges Argument gegen Sanktionen. Damit dürftst du selbst den überzeugtesten Neoliberalen auf deine Seite bekommen. Vorausgesetzt natürlich, deine Zahlen stimmen, aber ich gehe mal davon aus.

SGG
Klopfer

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

tim86, Hamburg, Donnerstag, 07.11.2019, 00:08 (vor 1630 Tagen) @ Klopfer

Die Bundesagentur für Arbeit hat in den letzten 10 Jahren ca. 17,5 Milliarden Euro Verwaltungsaufwand gehabt um Sanktionen zu verhängen und zu bearbeiten. Verhängt wurden Sanktionen in Gesamthöhe von über 2 Milliarden Euro, aber ein Teil davon wird später doch wieder an den Geschädigten gezahlt. Das macht ca. 15 Milliarden Euro Kosten für das schöne Gefühl, dass der Alki vom Bahnhofseck auch bestraft wird, wenn er nicht 7 Uhr morgens beim Arbeitsamt antanzt.


Das nenne ich mal stichhaltiges Argument gegen Sanktionen. Damit dürftst du selbst den überzeugtesten Neoliberalen auf deine Seite bekommen.

Wobei man dann zumindest noch untersuchen müsste, ob es Personen gibt, die Arbeiten, die dies nicht tun würden wenn es keine Sanktionen geben würde. Und wenn ja wie hoch die gezahlten Leistungen an diese Gruppe wäre, wenn es keine Sanktionen geben würde.

Dennoch sind diese Zahlen natürlich ein Indiz dafür, dass Sanktionen zumindest wirtschaftlich wenig Sinn machen.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Thomas, Dortmund, Dienstag, 05.11.2019, 18:43 (vor 1631 Tagen) @ Klopfer

Das nenne ich mal stichhaltiges Argument gegen Sanktionen. Damit dürftst du selbst den überzeugtesten Neoliberalen auf deine Seite bekommen. Vorausgesetzt natürlich, deine Zahlen stimmen, aber ich gehe mal davon aus.

Ich denke die Zahlen entbehren jeder Grundlage, aber es scheint tatsächlich so zu sein, dass der Sanktionsspaß grundsätzlich ein Minus bedeutet. Im Jahre 2018 ergaben sich aus 60 Mio. Aufwand, ganze 18 Mio. Rückforderung.

morgenpost.de/politik/article216480729/Hartz-IV-Sanktionen-wirklich-nur-fuer-3-Prozent-der-Bezieher.html

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

hardbreak, Ort, Donnerstag, 07.11.2019, 15:12 (vor 1629 Tagen) @ Thomas

Und was ist mit den Gerichtskosten und anderen Opportunitätskosten z.B die wir über die Krankenversicherung zahlen?

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

markus, Mittwoch, 06.11.2019, 01:44 (vor 1631 Tagen) @ Thomas

Das nenne ich mal stichhaltiges Argument gegen Sanktionen. Damit dürftst du selbst den überzeugtesten Neoliberalen auf deine Seite bekommen. Vorausgesetzt natürlich, deine Zahlen stimmen, aber ich gehe mal davon aus.


Ich denke die Zahlen entbehren jeder Grundlage, aber es scheint tatsächlich so zu sein, dass der Sanktionsspaß grundsätzlich ein Minus bedeutet. Im Jahre 2018 ergaben sich aus 60 Mio. Aufwand, ganze 18 Mio. Rückforderung.

morgenpost.de/politik/article216480729/Hartz-IV-Sanktionen-wirklich-nur-fuer-3-Prozent-der-Bezieher.html

Dazu kommt der wirtschaftliche Schaden, der entsteht, wenn Unternehmen Leute einstellen, die eigentlich gar kein Bock haben zu arbeiten. Bei uns im Konzern ist vor kurzem eine neue große Logistik Bude eröffnet worden mit mehreren hundert Arbeitsplätzen. Das Arbeitsamt vermittelt dann sehr viele Langzeitarbeitslose, was an sich gut ist. Ende vom Lied: Krankenqote im Durchschnitt von 25%, mutwillige Zerstörung von Förderbändern (um nicht arbeiten zu müssen), Toiletten ebenfalls zerstört. Und die Produktivität ist natürlich auch nicht gut, wenn du Leute beschäftigst, die dort gar nicht arbeiten wollen und es nur deshalb tun, weil sie vom Amt dazu gezwungen werden.

Man tut damit weder dem Unternehmen, dem Jobcenter noch dem Betroffenen einen Gefallen. Es kostet einfach nur viel Geld. Wer nicht arbeiten möchte oder vielleicht auch psychisch gar nicht kann, dem sollte man nicht unnötig noch das Leben schwer machen. Schon gar nicht, wenn dadurch keine Kosten eingespart werden sondern im Gegenteil welche entstehen

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

HoschUn, Dienstag, 05.11.2019, 18:41 (vor 1631 Tagen) @ Klopfer


Damit dürftst du selbst den überzeugtesten Neoliberalen auf deine Seite bekommen.

Schön wär's, aber die "überzeugtesten" (Neo-)Liberalen sind natürlich genau verblendet wie die "Überzeugtesten" jeder anderen Ideologie, sei sie links, rechts, grün, konservativ oder sonstwie. Die Behauptung, der Liberalismus sei die Richtung der Vernunft, ist nichts als ein Werbeslogan, auch wenn seine Vertreter ihn natürlich glauben.

Bundesverfassungsgericht Existenzminimum darf also um 30% gekürzt werden

Nietzsche, Dienstag, 05.11.2019, 19:36 (vor 1631 Tagen) @ Nolte


Damit dürftst du selbst den überzeugtesten Neoliberalen auf deine Seite bekommen.


Schön wär's, aber die "überzeugtesten" (Neo-)Liberalen sind natürlich genau verblendet wie die "Überzeugtesten" jeder anderen Ideologie, sei sie links, rechts, grün, konservativ oder sonstwie. Die Behauptung, der Liberalismus sei die Richtung der Vernunft, ist nichts als ein Werbeslogan, auch wenn seine Vertreter ihn natürlich glauben.

Waaaaaas? Die unsichtbare Hand des Marktes macht gar nicht, dass es allen (oder den meisten) super geht? Das ist ja ein Ding!

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