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BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren (Sonstiges)

bers, Oberfranken, Montag, 03.12.2018, 09:43 (vor 1968 Tagen)

Hallo zusammen,

nach dem BGH-Urteil zu Ticketgebühren bei Eventim habe ich Eventim und den BVB angeschrieben, um früher bezahlte Gebühren zurückzufordern. Für ein Konzert-Ticket hat das mittlerweile auch geklappt, die 2,50€ habe ich bekommen.

Der BVB hingegen hat mir Anfang September geschrieben:

Gegenstand dieses Urteils ist die Servicegebühr i.H.v. 2,50 €, die CTS EVENTIM bei der Auswahl von Print@home-Tickets für Konzertkarten erhebt.
Vertragspartner von Borussia Dortmund ist das Tochterunternehmen, die CTS EVENTIM Sports GmbH, welche den Online-Ticketshop betreibt. Die dort erhobene Gebühr i.H.v.: 1,50 € für Print@home-Tickets ist wiederrum nicht Bestandteil des aktuellen BGH-Urteils.
Bis auf Weiteres wird CTS EVENTIM Sports daher im Online-Ticketshop den Betrag von 1,50 € für Bestellungen von Print@home-Tickets berechnen.

Die Taktik verstehe ich natürlich: Solange das Urteil nicht ausdrücklich Allgemeingültigkeit erlangt, werden schön noch ein paar Ansprüche verjähren. Kann/sollte ich vor Jahresende noch irgendwas tun, um das zu verhindern?

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 03.12.2018, 17:47 (vor 1968 Tagen) @ bers

Ich weiß nicht, woher du kommst, aber ich würde einen Kollegen oder eine Kollegin aufsuchen. Ggf. dann zur Hemmung der Verjährung Mahnbescheid oder Klage...

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

Klopfer ⌂, Dortmund, Dienstag, 04.12.2018, 00:05 (vor 1968 Tagen) @ MarcBVB

Ich weiß nicht, woher du kommst, aber ich würde einen Kollegen oder eine Kollegin aufsuchen. Ggf. dann zur Hemmung der Verjährung Mahnbescheid oder Klage...

Einen Anwalt einschalten für 2,50 € ?
Auf solche Ideen kommen auch nur Anwälte.

SGG
Klopfer

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

Matse, Dienstag, 04.12.2018, 13:02 (vor 1967 Tagen) @ Klopfer

Ich weiß nicht, woher du kommst, aber ich würde einen Kollegen oder eine Kollegin aufsuchen. Ggf. dann zur Hemmung der Verjährung Mahnbescheid oder Klage...


Einen Anwalt einschalten für 2,50 € ?
Auf solche Ideen kommen auch nur Anwälte.

Alternativ eine Mediation - aber auch ein Mediator erbringt seine Dienstleistung nicht kostenlos. Mein Vorschlag: Den Dialog noch einmal intensivieren. Die Fanabteilung sollte doch da der richtige Ansprechpartner sein, damit das Thema im Verein nochmal überdacht wird.

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

Knüppler17 ⌂, Dienstag, 04.12.2018, 11:45 (vor 1967 Tagen) @ Klopfer

Nun, es gibt immer wieder neue interessante Urteile. Wie z.B. dieses ganz aktuelle, das, wenn ich als Nichtjurist einem bekannten Anwalt Glauben schenken darf, durchaus für einen Dammbruch sorgen könnte. Weil nach dieser Auffassung eben eine Klage ausreichen könnte, um Gebühren aus unwirksamen AGB für alle Betroffenen zurückzufordern. Ein Verbraucherschutzverband bzw. eine Privatperson, der es mehr ums Prinzip als um 2.50 Euro geht, wären dann schon genug.

Link

Nun bin ich - siehe oben - diesbezüglich kein Experte und bin mir auch nicht sicher, ob das zu 100% auf die Eventimgebühren passt. Doch was man wohl sagen kann, weshalb ich das hier auch reinstelle: in so manche Angelegenheit kommt immer wieder mal ein neuer juristischer Schwung. Fehlverhalten von Unternehmen wird in Zukunft eher teurer werden und die Durchsetzung individueller Rechte eher einfacher. Und das eben auch, weil Privatpersonen wegen jedem Mist klagen. Ob es insgesamt wiederum besonders hilfreich ist, Gerichte wegen jedem Mist zu beschäftigen, ist wieder etwas anderes - aber es ist halt auch das Recht des Bürgers, bei Fehlverhalten zu klagen.

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

Franke, Dienstag, 04.12.2018, 00:16 (vor 1968 Tagen) @ Klopfer

Ich weiß nicht, woher du kommst, aber ich würde einen Kollegen oder eine Kollegin aufsuchen. Ggf. dann zur Hemmung der Verjährung Mahnbescheid oder Klage...


Einen Anwalt einschalten für 2,50 € ?
Auf solche Ideen kommen auch nur Anwälte.

SGG
Klopfer

Für die auf der einen Seite ist es ein kleiner Verlust.

Für die auf der anderen Seite ein satter Gewinn, wenn alle so denken.

Wenn es einen besseren Weg gibt, ist der natürlich vorzuziehen.

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

MarcBVB, Dienstag, 04.12.2018, 00:16 (vor 1968 Tagen) @ Klopfer

Ich weiß nicht, woher du kommst, aber ich würde einen Kollegen oder eine Kollegin aufsuchen. Ggf. dann zur Hemmung der Verjährung Mahnbescheid oder Klage...


Einen Anwalt einschalten für 2,50 € ?
Auf solche Ideen kommen auch nur Anwälte.

SGG
Klopfer

Meistens geht es nur darum den Willen zu demonstrieren die eigenen Rechte durchzusetzen. Das ist dann nur ein sehr gut formulierter Brief. Wer einen Anwalt zum Freund hat oder gut versichert ist... Das hilft diesen Unternehmungen dann oftmals ihre Firmenpolitik zu überdenken. Wenn sich niemand dagegen wehrt, weil es ja nur Kleckerbeträge sind, dann kommen diese Firmen damit durch. Nur dass für diese Firmen Kleckerbeträge sich zu Millionen addieren.

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

Klopfer ⌂, Dortmund, Dienstag, 04.12.2018, 00:23 (vor 1968 Tagen) @ Kulibi77

Meistens geht es nur darum den Willen zu demonstrieren die eigenen Rechte durchzusetzen. Das ist dann nur ein sehr gut formulierter Brief. Wer einen Anwalt zum Freund hat oder gut versichert ist... Das hilft diesen Unternehmungen dann oftmals ihre Firmenpolitik zu überdenken. Wenn sich niemand dagegen wehrt, weil es ja nur Kleckerbeträge sind, dann kommen diese Firmen damit durch. Nur dass für diese Firmen Kleckerbeträge sich zu Millionen addieren.

Klar , aber in der Realität ist das doch so, dass der Anwalt mir für sowas eine Rechnung über mehrere Hundert Euro schickt. Und das egal, ob ich gewinne oder nicht. Natürlich empfiehlt er eine Klage, denn der Anwalt ist ja der Einzige, der in diesem Fall gewinnen wird.

Fazit: wer für zweifuffzich klagt, der muss komplett bescheuert sein

SGG
Klopfer

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

MarcBVB, Dienstag, 04.12.2018, 00:30 (vor 1968 Tagen) @ Klopfer

Meistens geht es nur darum den Willen zu demonstrieren die eigenen Rechte durchzusetzen. Das ist dann nur ein sehr gut formulierter Brief. Wer einen Anwalt zum Freund hat oder gut versichert ist... Das hilft diesen Unternehmungen dann oftmals ihre Firmenpolitik zu überdenken. Wenn sich niemand dagegen wehrt, weil es ja nur Kleckerbeträge sind, dann kommen diese Firmen damit durch. Nur dass für diese Firmen Kleckerbeträge sich zu Millionen addieren.


Klar , aber in der Realität ist das doch so, dass der Anwalt mir für sowas eine Rechnung über mehrere Hundert Euro schickt. Und das egal, ob ich gewinne oder nicht. Natürlich empfiehlt er eine Klage, denn der Anwalt ist ja der Einzige, der in diesem Fall gewinnen wird.

SGG
Klopfer

Nein, wenn der die rechtliche Lage so eindeutig ist, dann wird jedes Gericht am Ende der Gegenseite die Gerichts- und Anwaltskosten übertragen. Das wissen auch diese Firmen. Und sollte es zu einem Urteil zum Nachteil dieser Firmen kommen, dann ist das sehr gefährlich. Am Ende hängt das Damoklesschwert einer Gewinnabschöpfung nach GUW. Ein guter Anwalt wird das alles in aller Ruhe und seriös in einem Brief darstellen und die Rechtsabteilung dieser Unternehmen wird dann ganz schnell sehr froh sein die 2,50 Mark zu überweisen. Die müssen nur den Eindruck haben, da schreibt jemand der Ahnung hat, und nicht nur der 0815 Konsument den man systematisch übers Ohr hauen kann. Ich habe schon zwei mal meine Sparkasse wegen Beträgen unter 10 Euro verklagt und keinen einzigen Cent dafür bezahlt am Ende. Für die Sparkasse war es am Ende allerdings sehr teuer...

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

Klopfer ⌂, Dortmund, Dienstag, 04.12.2018, 00:40 (vor 1968 Tagen) @ Kulibi77

Meistens geht es nur darum den Willen zu demonstrieren die eigenen Rechte durchzusetzen. Das ist dann nur ein sehr gut formulierter Brief. Wer einen Anwalt zum Freund hat oder gut versichert ist... Das hilft diesen Unternehmungen dann oftmals ihre Firmenpolitik zu überdenken. Wenn sich niemand dagegen wehrt, weil es ja nur Kleckerbeträge sind, dann kommen diese Firmen damit durch. Nur dass für diese Firmen Kleckerbeträge sich zu Millionen addieren.


Klar , aber in der Realität ist das doch so, dass der Anwalt mir für sowas eine Rechnung über mehrere Hundert Euro schickt. Und das egal, ob ich gewinne oder nicht. Natürlich empfiehlt er eine Klage, denn der Anwalt ist ja der Einzige, der in diesem Fall gewinnen wird.

SGG
Klopfer


Nein, wenn der die rechtliche Lage so eindeutig ist, dann wird jedes Gericht am Ende der Gegenseite die Gerichts- und Anwaltskosten übertragen.

Richtig, aber leider wird sich kein Anwalt damit zufrieden geben:
Das ist die Realität. Ich habe viele "kleine" Prozesse gewonnen, aber immer draufgezahlt, weil sich meine Anwälte niemals mit den gerichtlichen Prozesskosten zufrieden geben wollten.

Den Fall gibt's übrigens auch bei sg.de - der war fast existenziell. Zu unrecht angeklagt, Prozess gewonnen und trotzdem mehrere Tausend Euro an den Anwalt...absolute Normalität.
Recht lohnt sich nur für denjenigen, der es sich finanziell leisten kann.


SGG
Kopfer

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 04.12.2018, 12:02 (vor 1967 Tagen) @ Klopfer

Meistens geht es nur darum den Willen zu demonstrieren die eigenen Rechte durchzusetzen. Das ist dann nur ein sehr gut formulierter Brief. Wer einen Anwalt zum Freund hat oder gut versichert ist... Das hilft diesen Unternehmungen dann oftmals ihre Firmenpolitik zu überdenken. Wenn sich niemand dagegen wehrt, weil es ja nur Kleckerbeträge sind, dann kommen diese Firmen damit durch. Nur dass für diese Firmen Kleckerbeträge sich zu Millionen addieren.


Klar , aber in der Realität ist das doch so, dass der Anwalt mir für sowas eine Rechnung über mehrere Hundert Euro schickt. Und das egal, ob ich gewinne oder nicht. Natürlich empfiehlt er eine Klage, denn der Anwalt ist ja der Einzige, der in diesem Fall gewinnen wird.

SGG
Klopfer


Nein, wenn der die rechtliche Lage so eindeutig ist, dann wird jedes Gericht am Ende der Gegenseite die Gerichts- und Anwaltskosten übertragen.


Richtig, aber leider wird sich kein Anwalt damit zufrieden geben:
Das ist die Realität. Ich habe viele "kleine" Prozesse gewonnen, aber immer draufgezahlt, weil sich meine Anwälte niemals mit den gerichtlichen Prozesskosten zufrieden geben wollten.

Den Fall gibt's übrigens auch bei sg.de - der war fast existenziell. Zu unrecht angeklagt, Prozess gewonnen und trotzdem mehrere Tausend Euro an den Anwalt...absolute Normalität.
Recht lohnt sich nur für denjenigen, der es sich finanziell leisten kann.


SGG
Kopfer

Das tut mir leid. Ich schaue in der Regel, dass nach dem RVG abgerechnet wird. Davon weiche ich nur ab, wenn die Sache sonst nicht kostendeckend betrieben werden kann. Hier würde ich aber recht entspannt nach dem RVG abrechnen, weil das recht kurz gehalten werden kann.

Die nicht zwingende Kostenerstattung bei ungerechtfertigter Inanspruchnahme ist leider vom BGH so entschieden worden (allgemeines Lebensrisiko).

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

MarcBVB, Dienstag, 04.12.2018, 00:45 (vor 1968 Tagen) @ Klopfer

Meistens geht es nur darum den Willen zu demonstrieren die eigenen Rechte durchzusetzen. Das ist dann nur ein sehr gut formulierter Brief. Wer einen Anwalt zum Freund hat oder gut versichert ist... Das hilft diesen Unternehmungen dann oftmals ihre Firmenpolitik zu überdenken. Wenn sich niemand dagegen wehrt, weil es ja nur Kleckerbeträge sind, dann kommen diese Firmen damit durch. Nur dass für diese Firmen Kleckerbeträge sich zu Millionen addieren.


Klar , aber in der Realität ist das doch so, dass der Anwalt mir für sowas eine Rechnung über mehrere Hundert Euro schickt. Und das egal, ob ich gewinne oder nicht. Natürlich empfiehlt er eine Klage, denn der Anwalt ist ja der Einzige, der in diesem Fall gewinnen wird.

SGG
Klopfer


Nein, wenn der die rechtliche Lage so eindeutig ist, dann wird jedes Gericht am Ende der Gegenseite die Gerichts- und Anwaltskosten übertragen.


Richtig, aber leider wird sich kein Anwalt damit zufrieden geben:
Das ist die Realität. Ich habe viele "kleine" Prozesse gewonnen, aber immer draufgezahlt, weil sich meine Anwälte niemals mit den gerichtlichen Prozesskosten zufrieden geben wollten.

Den Fall gibt's übrigens auch bei sg.de - der war fast existenziell. Zu unrecht angeklagt, Prozess gewonnen und trotzdem mehrere Tausend Euro an den Anwalt...absolute Normalität.

SGG
Kopfer

Ich will hier keine Rechtsberatung aussprechen, aber natürlich ist es am Ende ein Unterschied ob dich jemand verklagt oder ob du einen Kleckerbetrag bekommen möchtest. Oftmals reicht eine gewisse "Überzeugungskraft". Aber das muss jeder individuell entscheiden und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Hier sehe ich gute Chancen, wenn man einen guten und nicht abzockgeilen Anwalt hat.

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

Klopfer ⌂, Dortmund, Dienstag, 04.12.2018, 00:49 (vor 1968 Tagen) @ Kulibi77
bearbeitet von Klopfer, Dienstag, 04.12.2018, 00:57

Welcher Anwalt ist nicht abgezockt ?

Eben...alle sind es

SGG
Klopfer

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

MarcBVB, Dienstag, 04.12.2018, 01:01 (vor 1968 Tagen) @ Klopfer

Welcher Anwalt ist nicht abgezockt ?

Eben...alle sind es

SGG
Klopfer

Für pro bono Strafsachen stehe ich, im Rahmen meiner Möglichkeiten, durchaus zur Verfügung. Jemanden der mit Ticket-Dealern zu tun hatte kenne ich jetzt nicht, aber wer gerne Schadensersatz für seinen (bald) unbrauchbaren Diesel haben will, da habe ich einige Kollegen die das ohne große Kosten für den Klienten erledigen! Oder auch für Klagen gegen unlautere Sparkassengebühren! ;-)

Es gibt viele Juristen die im kleinen oder im großen viel gutes leisten.

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

Klopfer ⌂, Dortmund, Dienstag, 04.12.2018, 01:13 (vor 1968 Tagen) @ Kulibi77

Für pro bono Strafsachen stehe ich, im Rahmen meiner Möglichkeiten, durchaus zur Verfügung. Jemanden der mit Ticket-Dealern zu tun hatte kenne ich jetzt nicht, aber wer gerne Schadensersatz für seinen (bald) unbrauchbaren Diesel haben will, da habe ich einige Kollegen die das ohne große Kosten für den Klienten erledigen! Oder auch für Klagen gegen unlautere Sparkassengebühren! ;-)

Es gibt viele Juristen die im kleinen oder im großen viel gutes leisten.

O.k. ... ich nehme dich beim Wort und werde bei passender Gelegenheit auf dich zurück kommen.

SGG
Klopfer

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

MarcBVB, Dienstag, 04.12.2018, 01:36 (vor 1968 Tagen) @ Klopfer

Für pro bono Strafsachen stehe ich, im Rahmen meiner Möglichkeiten, durchaus zur Verfügung. Jemanden der mit Ticket-Dealern zu tun hatte kenne ich jetzt nicht, aber wer gerne Schadensersatz für seinen (bald) unbrauchbaren Diesel haben will, da habe ich einige Kollegen die das ohne große Kosten für den Klienten erledigen! Oder auch für Klagen gegen unlautere Sparkassengebühren! ;-)

Es gibt viele Juristen die im kleinen oder im großen viel gutes leisten.


O.k. ... ich nehme dich beim Wort und werde bei passender Gelegenheit auf dich zurück kommen.

SGG
Klopfer

Mal ganz im ernst: Mein Berufsleben neigt sich dem Ende zu, aber es gibt in letzter Zeit Dinge die mich bei der Juristenehre packen (Hopp Beleidigungen und besonders das Fadenkreuz-Banner), die, wenn ich sie lese, mich unendlich aufregen. Wir haben hier durchaus Kapazitäten das zu übernehmen, auch wenn ich persönlich das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr übernehmen kann. Meine Lebenszeit ist inzwischen begrenzt! :) Wenn es da Kontaktmöglichkeiten gibt, dann bitte keine falsche Zurückhaltung. Ich habe viele nette Kollegen!

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

Schnippelbohne, Bauernland, Montag, 03.12.2018, 16:50 (vor 1968 Tagen) @ bers
bearbeitet von Schnippelbohne, Montag, 03.12.2018, 16:58

Hab das Urteil des BGH grad mal überflogen und glaube nicht, dass der BVB bzw. Eventim mit diesen spitzfindigen Winkelzügen weit kommt.
Inhaltlich ist der Sachverhalt völlig vergleichbar: Die Argumentation des BGH ist, dass Versandkosten nur separat berechnet werden dürfen, wenn sie unmittelbar dem Versand zuzuordnen sind, d.h. "Verpackung, Porto und ggf. Versicherung des Kaufgegenstandes". Sonstige allgemeine Kosten wie Personalkosten dürfen nicht separat berechnet werden, sondern sind Bestandteil der Hauptleistung, d.h. schon im Ticketpreis enthalten. Ergo: Fallen keine echten separaten Kosten für den Versand an, dürfen auch keine pauschal veranschlagt werden. Wieso sollten diese Grundsätze nicht auch für die print@home-Gebühr im Onlineshop gelten? Ich schauen selbst mal nach, ob ich in den letzten ein, zwei Jahren mal print@home genutzt habe und werde mal wg. Rückzahlung vorstellig.

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

KlinGo88, Bochum, Montag, 03.12.2018, 11:39 (vor 1968 Tagen) @ bers

Beim VfL Bochum beispielsweise fällt seit dieser Saison keine Gebühr mehr für Print@Home und MobileTickets an. Ist auch CTS Eventim Sports. Da wird doch klar, dass der BVB-Fan einfach nur abgezockt werden soll. Wahrscheinlich verkauft der VfL online sogar mehr Tickets als die Borussia, Hotline sei Dank.

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

Limnoria, Montag, 03.12.2018, 10:08 (vor 1968 Tagen) @ bers

Müsstest du dich dann nicht eher an CTS Eventim Sports halten statt den BVB? Und ein Urteil kann natürlich nie Allgemeingültigkeit erlangen und gilt immer nur inter partes.

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

Limnoria, Montag, 03.12.2018, 16:20 (vor 1968 Tagen) @ Limnoria

Müsstest du dich dann nicht eher an CTS Eventim Sports halten statt den BVB? Und ein Urteil kann natürlich nie Allgemeingültigkeit erlangen und gilt immer nur inter partes.

Anwalt -> klagen

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

Limnoria, Montag, 03.12.2018, 19:33 (vor 1968 Tagen) @ Kulibi77
bearbeitet von Limnoria, Montag, 03.12.2018, 19:49

Wegen 1,50 € (mal x)? Da würde ich mich eher an eine Verbraucherschutzzentrale wenden oder es selber machen.

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

Matse, Dienstag, 04.12.2018, 13:07 (vor 1967 Tagen) @ Limnoria

Wegen 1,50 € (mal x)? Da würde ich mich eher an eine Verbraucherschutzzentrale wenden oder es selber machen.

Die Verbraucherzentralen hatten auch die BGH-Urteile erstritten, wenn ich mich nicht irre. Die Thematik ist also bekannt. Genügend Geschädigte für eine Musterfeststellungsklage würden sich vermutlich auch finden....

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

Schnippelbohne, Bauernland, Montag, 03.12.2018, 19:55 (vor 1968 Tagen) @ Limnoria

Denke, bei den meisten dürften die Beträge übersichtlich sein. Da ist schon die Frage, ob es die Mühe lohnt. Ärgerlicher finde ich, dass der BVB/Eventim trotz des meiner Meinung nach eindeutigen BGH-Urteils weiter diese Gebühren erhebt. Da sollte man mal irgendwie draufhauen.

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

Franke, Montag, 03.12.2018, 19:59 (vor 1968 Tagen) @ Schnippelbohne

Denke, bei den meisten dürften die Beträge übersichtlich sein. Da ist schon die Frage, ob es die Mühe lohnt.


Übersichtlich auf der einen Seite, aber auch auf der anderen? Eine Million mal 2,50 € behalten sind auch 2,5 Millionen €. Deswegen steht zu hoffen, dass Verbraucherschützer aktiv werden.

Ärgerlicher finde ich, dass der BVB/Eventim trotz des meiner Meinung nach eindeutigen BGH-Urteils weiter diese Gebühren erhebt. Da sollte man mal irgendwie draufhauen.

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

Schnippelbohne, Bauernland, Montag, 03.12.2018, 20:00 (vor 1968 Tagen) @ Franke

Ja, das stimmt natürlich auch

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

bers, Oberfranken, Montag, 03.12.2018, 10:23 (vor 1968 Tagen) @ Limnoria

Müsstest du dich dann nicht eher an CTS Eventim Sports halten statt den BVB?

Keine Ahnung - eventim hat mir geschrieben:

Bitte wenden Sie sich an den BVB Ticketshop.

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

Weeman, Hinterm Knauber, Montag, 03.12.2018, 10:28 (vor 1968 Tagen) @ bers

Keine Ahnung - eventim hat mir geschrieben:

Bitte wenden Sie sich an den BVB Ticketshop.

Von wem haste die 2,50 zurück bekommen?

BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühren

bers, Oberfranken, Montag, 03.12.2018, 11:32 (vor 1968 Tagen) @ Weeman

Von wem haste die 2,50 zurück bekommen?

Von CTS Eventim.

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