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Wenn man es pragmatisch sieht, gibt es genau zwei Lösungen (Sonstiges)

Taly, Essen, Mittwoch, 24.05.2017, 18:48 (vor 2521 Tagen) @ Ulrich

Jeder der bereits sagt, dass kriminelle Flüchtlinge abgeschoben werden soll, wird 2017 in jedem Internetforum als Nazi tituliert.

Weil es in der Kosequenz menschenverachtend ist, in Länder abzuschieben in denen den Menschen der Tod droht. Bedingungsloses abschieben von Krimminellen ist nicht mit den Menschenrechten in Einklang zu bringen.


Wer hier zB vergewaltigt, lebensgefährlich verletzt oder tötet, hat mE seinen Anspruch auf Menschenrechte verspielt. Da kacke ich drauf, ob der in seinem Heimatland dann Probleme bekommt.


Du kackst gerade auf das Grundgesetz. Und ich befürchte, dies ist Dir sehr wohl klar.


Nur so aus Interesse und weil ich es wirklich nicht weiß. Wo genau steht das im Grundgesetz. bzw. wie ist es da formuliert?


Art. 1 Grundgesetz

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Selbst der übelste Verbrecher hat einen Anspruch darauf dass man seine Menschenrechte wahrt. Das heißt natürlich nicht dass man ihn nicht ins Gefängnis stecken oder wenn eine andauernde schwere Gefahr von ihm ausgeht darüber hinaus z.B. Sicherheitsverwahrung verhängen darf. Aber man darf ihn beispielsweise nicht in einen Staat ausliefern in dem ihm Folter oder die Todesstrafe drohen würde. Selbst wenn es um Auslieferungen in die USA, etc. geht dann lässt sich Deutschland vorher völkerrechtlich verbindlich versichern dass der Gefangene dort nicht hingerichtet werden wird.

Dass ist eigentlich die ideale Voraussetzung sich hier auszutoben. Das beruhigt die die schon länger hier leben sehr. Mein Lachkrampf kommt bei dem Satz: MIT DER GANZEN HÄRTE DES RECHTSSTAATES!


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