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Laut kicker verstößt Bayern damit gegen die DFB-Statuten (Fußball allgemein)

Flogs, Dortmund, Freitag, 12.05.2017, 17:56 (vor 2512 Tagen) @ Weeman

Ich sage ja, ich sehe keine Möglichkeit wie die Bayern das sauber hinbekommen haben könnten. In §5 Absatz 2 steht ja:

Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Club nach dem Ende der Ausleihe besteht.

Badstuber wurde im Winter verliehen. Er muss mindestens bis zum Beginn der Wechselperiode im Sommer verliehen sein (Wechselperiode beginnt am 1.7). Gleichzeitig muss er danach (also ab 1.7) vertraglich bei den Bayern gebunden sein. Dem aber widersprechen die Bayern ja gerade und sagen, er sei nur bis 30.6. gebunden.

Ich bin gespannt wie sie dieses "Problem" umgangen haben sollen.


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