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krankmeldung reaktion uefa (BVB)

Prof.Brinkmann, Donnerstag, 20.04.2017, 16:16 (vor 2561 Tagen) @ homer73

Quelle direkt aus dem Reglement: "Weigert sich ein Verein zu spielen oder kann ein Spiel aus Verschulden eines Vereins nicht oder nicht vollständig ausgetragen werden, verhängt die UEFAKontroll-,Ethik- und Disziplinarkammer gegen den fehlbaren Verein die ForfaitNiederlage und/oder schließt ihn aus dem Wettbewerb aus"


"aus Verschulden des Vereins"

Wäre das bei Krankheit denn der Fall? (nachgewiesen, von mir aus durch einen der UEFA genehmen Amtsarzt o.ä. bestätigt)
Kann ich mir nicht vorstellen.

Es heißt "ODER aus Verschulden des Vereins". Hier würde eher "Weigert" passen, wenn man die Vorschläge der UEFA für die Nachholtermine ausschlägt.


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