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Kleiner Pro-Tipp (Sonstiges)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 19.04.2017, 19:11 (vor 2557 Tagen) @ Basti Van Basten

Wenn man nur die Kabelbinder der Wahlplakate durchtrennt und sie nicht entwendet, geht man straffrei aus, weil weder Diebstahl noch Beschädigung. ;)


Dann bekommst du halt die Strafe für die Zerstörung der Kabelbinder. Die gehören dir auch nicht.


Geringfügiger Streitwert, den ich gerne bezahle. 100 Kabelbinder 1 Euro? Pfff :D

Vorsätzliche Sachbeschädigung in x Fällen. Und wenn die StA richtig Bock hat, kein 153a, sondern Hauptverhandlung.

Als Eigentümer des Kabelbinders würde ich dich übrigens noch verklagen. Dann bekomme ich zwar nur den Wert ersetzt (5 Cent) oder so, aber die Gebühren für Gericht und Anwalt sind trotzdem nett ;)


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