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Sevilla 2010: Verfassungsbeschwerde erfolgreich (Fußball allgemein)

Zoon, Mittwoch, 22.02.2017, 18:40 (vor 2618 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Am 23.01.2017 entschied das Bundesverfassungsgericht auf Verfassungsbeschwerde eines Borussen, dass die Verurteilung in einem spanischen Schnellverfahren durch deutsche Gerichte bei entsprechendem Vortrag näher aufgeklärt werden muss. Geklagt wurde auf Löschung eines Antrags im Führungszeugnis. Im Rahmen dieser Klage wurde vorgetragen, dass das spanische Schnellverfahren rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprach. Die Klage blieb erfolglos, weil das Gericht meinte, bei spanischen Gerichten könnte grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass rechtsstaatliche Grundsätze eingehalten werden, und den Klägervortrag als widersprüchlich verdrehte. Das Bundesverfassungsgericht hielt nichts von dieser Begründung. Nun muss nachverhandelt werden.

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-011.html


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