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DFB/DFL | Der Videobeweis kommt zur Saison 2017/18 (Fußball allgemein)

AdamSmith, ..., Montag, 23.01.2017, 23:17 (vor 2620 Tagen) @ FullHD

Ich denke, dass der Videobeweis nur eingesetzt werden kann, wenn zwei Grundvoraussetzungen erfüllt sind, das Spiel ist unterbrochen und die mögliche Strafe ist unabhängig davon ob der Spieler das Vergehen vorsätzlich begannen hat.

Weitere spannende Fragen sind, haben die Trainer das Recht Widerspruch gegen die Schiedsrichterentscheidung zu erheben und was passiert, wenn der Widerspruch abgewiesen wird.

Dann gibt es bei einem visuellen System technische Grenzen. Wenn mit den TV-Bildern gearbeitet wird haben die meisten Videos wahrscheinlich 30 oder 60 fps, es werden also nicht alle Informationen verfügbar sein.

Wenn Schiedsrichter und TV-Wertung auseinander fällt, sollte die TV-Wertung nur dann gelten, wenn es keine Zweifel gibt.


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