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Springer-Verlag verklagt Focus wegen Inhalte-Klau (Sonstiges)

Venceremos, Dienstag, 17.01.2017, 12:32 (vor 2628 Tagen)

Eins vorweg: Es geht hier zwar faktisch um die Bild, aber nicht um genaue Inhalte, sondern um die für mich interessante juristische Frage des "Inhalte-Klaus" und die Erfolgsaussichten der Klage, auch vor dem Hintergrund aktueller Urteile zu Links etc. Wenn trotzdem nicht gewünscht wird es sicher gelöscht ;)

Der Axel-Springer Verlag hat also den Focus verklagt, weil die Redaktion Inhalte aus den bezahlten "Bild Plus"-Inhalten kurz nach der Veröffentlichung selbst übernimmt und als kostenlosen Inhalt einstellt und so quasi ein eigenes Geschäftsmodell entwickelt hat, weil Leute nur auf den Focus gehen müssen, um Sachen kostenlos zu lesen die sie bei der Bild bezahlen müssten. Der Springer-Verlag sieht sein Medium damit einer seiner wichtigsten Existenzgrundlagen beraubt ( http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/springer-klagt-focus-online-pluendert-bild-plus-14676759.html )

Ich finde das juristisch spannend und den Ausgang des Verfahrens keinesfalls klar. Es ist ja mehr als üblich, Inhalte abzuschreiben wenn jemand einfach mal "eher dran" war. Das macht die Bild auch. Ist es juristisch jetzt anders zu betrachten nur weil es bei Bild zu einem bezahlten Content gehört? Derjenige Focus-Redakteur bzw die Redaktion wird ja einen entsprechenden Account haben. Zudem wird die Quelle "Bild" stets angegeben, man macht sich die Urheberschaft keinesfalls zu eigen.
Wie sehen das die Juristen hier?


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