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Und wieder eine Grenze verschoben (Sonstiges)

herrNick, Dienstag, 06.12.2016, 17:45 (vor 2691 Tagen) @ DreiEckeneinElfer

Also wenn man sagt, dass man bei Mord abschiebt, egal welche Konsequenzen drohen, sehe ich niemals unseren gesamten Wertekanon in Gefahr. Selbst das Grundgesetz hat Artikel, auf die sich zumindest nicht EU-Bürger, nicht berufen können. Insoweit behandelt selbst das Grundgesetz nicht alle ausländischen Menschen gleich. Daher ist dein Rassismus Vorwurf hier auch verfehlt.


Dessen bin ich mir nicht bewusst. Hast Du da Beispiele?

Zum Beispiel Art. 12 GG (Berufsfreiheit) ist eigentlich ein sog. Deutschen-Grundrecht. Nun ist es aber aufgrund des europarechtlichen Gleichheitssatzes ein Verstoß gegen Europarecht, würde man EU-Bürgern verbieten, sich darauf vor deutschen Gerichten zu berufen. Daher wird Art. 12 GG europarechtskonform dahingehend ausgelegt, dass EU-Bürger sich drauf berufen können, während bspw. ein US-Amerikaner sich im gleichen Falle nur auf Art. 2 I GG (allgemeine Handlungsfreiheit) berufen kann. Das Problem ist dann am Ende, dass an einen Eingriff der gerechtfertigt ist, an Art. 12 GG höhere Anforderungen zu stellen sind, als an Art. 2 I GG.

Aber berufen sich dann EU Bürger nicht eher auf EU-Verträge, die Rechte, die über das Grundgesetz hinaus gehen als auf das Deutsche GG?


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