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Und wieder eine Grenze verschoben (Sonstiges)

DreiEckeneinElfer, Dienstag, 06.12.2016, 17:00 (vor 2695 Tagen) @ jniklast

Es ist nur konsequent und richtig, denn zur Unantastbarkeit der Menschenwürde zählt eben auch das Recht auf Leben und wie gesagt ist Artikel 1 GG Die Basis unserer Verfassung und Rechtsstaatlichkeit. "Sie [die Menschenwürde] zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.", da wäre jede andere Vorgehensweise schlicht nicht verfassungskonform. Gleiches gilt dann eben auch für Abschiebungen in Länder in denen Leib und Leben in unmittelbarer Gefahr sind.

Ja, aber ich Frage mich, ob das nicht zu weit ausgelegt ist. Also das es so gemacht wird, weiß ich nun. Aber ob das so richtig ist? Beipiel USA: Wenn dort ein US-Bürger hin abgeschoben wird, darf die USA die Todesstrafe nicht verhängen. Somit stellt man schon den anderen Staat bzw. sein Vorgehen ein STück weit in Frage. Anders bei einem Unrechtsregime, da könnte ich es verstehen.


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