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23 Klagen auf Grundlage eines Freihandelsabkommens (Sonstiges)

AdamSmith, ..., Freitag, 21.10.2016, 22:19 (vor 2715 Tagen) @ Franke

Investitionsschutz: Der Wolf im Freihandelspelz

Die Website ist definitiv veraltet und schon im dritten Satz falsch.
Die finale Version von CETA sieht ausschließlich Schadenersatz oder Rückabwicklung von Enteignungen vor, keinen Strafschadenersatz. Es kann nur ein tatsächlich entstandener Schaden ersetzt werden. Die Schiedsgerichte können die Staaten nicht verpflichten, die in Frage kommenden Gesetze aufzuheben.

Auch der vierte Satz ist Blödsinn. In Deutschland kann jeder von uns darauf hinarbeiten, dass demokratisch erlassene Gesetze durch Gerichte aufgehoben werden. Siehe Erbschaftssteuer, Vorratsdatenspeicherung, ...

Ich krakeele nicht rum wie das "Pack". Aber wenn es heißt, "vertraut uns, alles wird gut" - Verzeihung, ich habe die Euro-Einführung erlebt, da hieß es "das wird toll, Ihr müsst kein Geld mehr wechseln, wenn Ihr in Urlaub fahrt", nur geeignete Länder werden Teil der Eurozone und selbstverständlich wird niemals ein Land für das Defizit eines anderen Landes aufkommen müssen. Wer sich häufiger so aufs Glatteis führen lässt, der ist leider selbst schuld.

Ernsthaft, wenn CETA genauso erfolgreich aus deutscher Sicht werden kann wie der Euro: Setzt das Abkommen in Kraft.


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