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23 Klagen auf Grundlage eines Freihandelsabkommens (Sonstiges)

Kulibi77, Freitag, 21.10.2016, 22:03 (vor 2742 Tagen) @ Franke
bearbeitet von Kulibi77, Freitag, 21.10.2016, 22:07

Das sind interessante Darstellungen, aber allein das Beispiel mit Ägypten und dem Mindestlohn ist falsch. Das weiß ich zu 100%. Veolia hat Ägypten nicht verklagt sondern die Stadt Alexandria und das nicht auf Grundlage eines Freihandelsabkommen, sondern wegen Vertragsbruch bei einer Geschäftsbeziehung.


Und für das erste Beispiel mit Tschechien brauch ich kein Freihandelsabkommen, so ein Gesetz dürfte bereits unter geltenden EU-Recht schwierig sein.


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